Klimaschutzprogramm 2030

In der Politik gewinnt die Erkenntnis an Bedeutung, dass es zum Gelingen der Verkehrswende neben der Antriebswende auch dringend der Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV bedarf. Um dies zu fördern, hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine neue Förderrichtlinie entwickelt und zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht.
Die Förderung von insgesamt 300 Mio. Euro soll dazu beitragen, die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen und dadurch eine gesteigerte Nutzung zu erreichen. Dies hätte im günstigsten Fall die Verlagerung von Verkehren auf den ÖPNV zur Folge und würde damit die CO2-Emissionen des Verkehrssektors verringern.
Unter dieser Zielstellung sollen Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert werden:

• Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z.B. Taktverdichtungen, Entwicklung von On-demand-Diensten),

• Entwicklung attraktiver Tarife (z.B. Job-Tickets, 365-Euro-Jahrestickets)

• Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z.B. Mobilitätsplattformen und deren Verknüpfung)

Die Modellprojekte müssen Teil eines Gesamtkonzeptes für nachhaltige Mobilität sein, bei dem auch die verkehrliche, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der Maßnahme nach Beendigung der Förderung beinhaltet ist. Das Gesamtkonzept muss kein Planungsinstrument (z. B. Nahverkehrsplan) sein.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Das BMVI hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Verbundprojekten möglich ist und die Antragsteller in der Wahl ihrer Verbundpartner frei seien.
Die Förderquote des Bundes soll 80% betragen; eine Kumulierung mit Landesfördermitteln auf bis zu 95% der projektbezogenen Ausgaben wurde in Aussicht gestellt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig.
Das BMVI rechnet mit der Notifizierung der Förderrichtlinie im zweiten Quartal 2020, danach wird der Förderaufruf erfolgen. Interessierte sollten sich zeitnah um die Erarbeitung einer Projektskizze kümmern.
Hauptansprechpartner für sämtliche Fragen zur Projektdurchführung wird das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sein, das als Projektträger fungiert. Das BAG hat mitgeteilt, dass die Skizzeneinreichung rein elektronisch erfolgen soll und das Skizzenverfahren voraussichtlich im 3. Quartal 2020 startet. Unter opnv-modellprojekte@bag.bund.de wird das BAG für Fragen erreichbar sein.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

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