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eMobility im Service: MAN bereitet Werkstätten auf Mobilitätswende vor

Spätestens seit der Verabschiedung der Clean Vehicle Directive durch die Europäische Union vor rund einem Jahr müssen Städte schon heute die Weichen für die emissionsfreie Mobilität von morgen stellen. Der Weg führt von „Low Emission“ zu „No Emission“. Der Wandel hin zur Elektro-Mobilität stellt dabei Betreiber und Anbieter von eMobility-Lösungen gleichermaßen vor viele neue Herausforderungen. Bei MAN Truck & Bus betrifft dies nicht nur komplexe Fragestellungen bei der Herstellung von E-Fahrzeugen, sondern auch im Service und dem Aftermarket. Doch was heißt das konkret? Welche Anforderungen müssen Service-Standorte für den Werkstatt-Service von morgen erfüllen? Welche Anpassungen sind nötig, um Elektrofahrzeuge warten zu können?

Die Anforderungen umfassen sowohl die Mitarbeiter als auch Werkzeug, Werkstatt und den Arbeitsplatz selbst. Um Arbeiten an Elektrofahrzeugen durchführen zu können, müssen zusätzliche allgemeine und fahrzeugspezifische Elektrowerkzeuge in den Werkstätten bestellt werden, etwa für die Diagnose von Fehlern im System, Aus- und Einbau von Hochvoltkomponenten oder das Arbeiten unter elektrischer Spannung an Energiespeichern. Neben speziellen Werkzeugen erfordert das Arbeiten an Elektro-Nutzfahrzeugen auch eine besondere Qualifikationen der Mitarbeiter. Je nach Arbeit ist die Unterweisung für allgemeine und spezielle Arbeiten als hochvoltsensibilisierte/elektrisch unterwiesene Person, eine Qualifikation als Elektrofachkraft für Fahrzeugtechnik oder die dazugehörige Zusatzqualifikation für Arbeiten unter Spannung notwendig.

Doch nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Werkstätten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss zwingend ein abgesperrter Hochvolt-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Dieser muss gut sichtbar mit Warnhinweisen gekennzeichnet sein, da sonst die Gefahr durch elektrische Spannung nicht wahrnehmbar ist. Zum anderen muss an der Werkstatt eine ausreichend große Quarantänestellfläche für beschädigte Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Sollte es zu mechanischen Beschädigungen der Hochvolt-Anlage oder -Akkus kommen, oder sonstige Schäden auftreten, ist auf dem Quarantäneplatz die Erreichbarkeit für Hilfskräfte wie die Feuerwehr sicherzustellen.

Mit der Einführung von Elektrofahrzeugen ergeben sich nicht nur neue Anforderungen für die Werkstätten, es ändert sich auch der Wartungsumfang. Bei der Wartung eines batteriebetriebenen Fahrzeuges müssen zwar zum Beispiel die Hochvoltleitungen und -Komponenten auf Befestigung und Beschädigung, der Ladezustand der HV-Batterien und die Ladekabel auf Funktion und Zustand geprüft werden, doch zugleich entfallen Arbeitsschritte, die bei Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor nötig wären, etwa der Ölwechsel, Prüfung des Keilrippenriemens und des Schaltverhaltens sowie eine genaue Untersuchung des Motors und des Motorraums. Abschließend kann man meist sogar von einem geringerem Wartungszeitaufwand sprechen, in jedem Fall aber von einem reduzierten Materialaufwand, da etwa Motoröl und Ölfilter entfallen.

Autor: Dr. Mario Partl, Leiter Service & Teile, MAN Truck & Bus Deutschland GmbH

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