Die Bundesregierung will Fahrzeuge, die selbstständig Waren von der Produktion zum Güterverteilzentrum bringen. Genauso wie autonome Autos und Busse, die Fahrgäste sicher und bedarfsgenau transportieren.

Gesetz zum autonomen Fahren

Laut Bundesminister Andreas Scheuer soll Deutschland international die Nummer 1 beim autonomen Fahren werden. Als erstes Land weltweit holt demnach Deutschland autonome Fahrzeuge aus den Forschungslaboren auf die Straße – und zwar im Regelbetrieb. Die Bundesregierung will Fahrzeuge, die selbstständig Waren von der Produktion zum Güterverteilzentrum bringen. Genauso wie autonome Autos und Busse, die Fahrgäste sicher und bedarfsgenau transportieren. Scheuer ist sich sicher: In den kommenden fünf bis zehn Jahren wird sich die Art, wie wir uns fortbewegen, mehr verändern als in vielen Jahrzehnten zuvor. Das Regelwerk dafür wird bereits jetzt geschaffen.
Um das große Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter gestalten.
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern: Am 21. Juni 2017 trat bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft. Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Das heißt: Automatisierte Systeme (Stufe 3) dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig.
Nun folgt der nächste Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren soll der Rechtsrahmen geschaffen werden, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 5) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – und das bundesweit.

Quelle: Bundesverkehrsministerium

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