Mit dem neuen Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz —NVG) möchte die Landesregierung den veränderten Mobilitätsbedürfnissen in Rheinland-Pfalz gerecht werden. Seit dem Inkrafttreten des Nahverkehrs-gesetzes am 17.November 1995 haben sich die Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stark verändert.

Neues Nahverkehrsgesetz für Rheinland-Pfalz

Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz erhält der öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Rheinland-Pfalz eine neue Organisationsstruktur. Dies ermöglicht erstmals eine landesweite, integrierte Verkehrsplanung aus einem Guss. Darauf hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing in der Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Gesetzes hingewiesen.
„Das neue Nahverkehrsgesetz ist die Basis für einen zukunftsorientierten, nachhaltigen und attraktiven ÖPNV. Das neue Herzstück des Nahverkehrs, der Landesnahverkehrsplan, wird ein landesweites Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg ermöglichen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag.
Ein moderner leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr diene nicht nur der Mobilität, er entlaste auch die Umwelt und erhöhe die Lebensqualität gerade auch im ländlichen Raum, so der Minister.
„Die neue Organisationsstruktur bringt eine höhere Schlagkraft und eine bessere landesweite Koordinierung. Bus und Bahn werden als Gesamtsystem betrachtet“, sagte der Verkehrsminister. Die Kreise und kreisfreien Städte blieben Aufgabenträger. „Die Verkehrsverbünde werden in ihrer Rolle als regionale Partner gestärkt. Die Kommunen entscheiden in den Zweckverbänden über die landesweit für den ÖPNV zu setzenden Mindeststandards mit, in den Regionalausschüssen treffen sie grundsätzliche Entscheidungen über das operative Geschäft in der jeweiligen Region“, bekräftigte Wissing.
Die Finanzierungsgrundlagen des ÖPNV werden mit diesem neuen Gesetz auf einer soliden, verlässlichen Grundlage aufgebaut, so Wissing. „Erstmals erhalten die Kommunen die adäquate Einstufung dieser Aufgabe der Daseinsvorsorge als Pflichtaufgabe! Das gibt ihnen den Freiraum und die Unterstützung, die sie brauchen“, sagte der Minister.
Mit dem Landesnahverkehrsplan werde erstmals ein zentrales Steuerungsinstrument eingeführt, an dem sich die Kommunen orientieren können und in dem das Finanzierungskonzept festgelegt wird. „Hier wird sich das Land stärker als bisher einbringen. Das dient auch dazu, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in urbanen wie in ländlichen Räumen nachhaltig zu unterstützen“, sagte Wissing.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Stellungnahme der Landesgruppe Südwest des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen:
Gerade noch geschafft – die Novellierung war für den Beginn der Legislaturperiode angekündigt. Das Gesetz aus dem Jahre 1995 wurde von Grund auf erneuert und an die heutigen und vor allem zukünftigen Anforderungen an einen attraktiven Nahverkehr angepasst. Nun ist das Gesetz an diesem Donnerstag im Plenum des rheinland-pfälzischen Landtags verabschiedet worden. Die Landesgruppe Südwest des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat sich von Beginn an in die Novellierung einbracht und einen eigenen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt.
Die Einführung der Pflichtaufgabe für den gesamten ÖPNV, die Erstellung eines Landesnahverkehrsplanes und Vorrang für den ÖPNV beim Ausbau und der Finanzierung, waren zentrale Forderungen des VDV, wofür das neue Nahverkehrsgesetz nun den Weg ebnet. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung das Nahverkehrsgesetz ins neue Zeitalter holt und so den öffentlichen Personennahverkehr mit Bus, Bahn aber auch alternativen Mobilitätsangeboten, für die Zukunft stärkt. Mit der Einführung der Pflichtaufgabe ist ein Meilenstein erreicht und die VDV Landesgruppe begrüßt diese Weiterentwicklung“, so der Landesgruppen Vorsitzende Uwe Hiltmann.
Ein Landesnahverkehrsplan, der in den nächsten Jahren erstellt werden soll, wird das Herzstück des Gesetzes sein und festlegen, wie der Mindeststandard des ÖPNV im Land aussehen wird. Dann zeigt sich, mit welchen Mittel die Pflichtaufgabe hinterlegt sein wird. „Der ÖPNV im Land muss attraktiver werden. Dafür benötigt es eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Die jetzigen Landesmittel reichen nicht, um eine Mobilitätswende im Land zu realisieren. Wir hoffen, dass die neuen und richtigen Ansätze im Gesetz umgesetzt werden und ein guter Dialog mit den Akteuren der Branche stattfindet“, so Marie-Theres Wölki, Geschäftsführerin des VDV Südwest.

Quelle: Landesgruppe Südwest des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

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