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Klimaschutz: CarSharing könnte mit Förderung noch mehr leisten

Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Verfassungsbeschwerden zu den fehlenden Klimaschutzzielen ab 2030 im Klimaschutzgesetz stattzugeben. CarSharing kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor leisten. Dafür bedarf es aber einer entsprechenden Förderung.

Der Gesetzgeber hat bis Ende 2022 Zeit, konkrete Klimaschutzziele für die Zeit nach 2030 festzulegen. Der Verkehrssektor bleibt Sorgenkind bei den Treibhausgasemissionen, insbesondere der Straßenverkehr. In ihrem Beschluss fordern die Karlsruher Richterinnen die „Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“.

„Die Klimaziele im Verkehr sind nur erreichbar, wenn Energie- und Mobilitätswende Hand in Hand gehen. Heutiger Pkw-Verkehr muss in hohem Ausmaß auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds verlagert werden. CarSharing-Kundinnen nutzen schon heute Autos nur noch für die wenigen Wege, auf denen es keine bessere Alternative des Umweltverbunds gibt. CarSharing kann als Auto-Baustein des Umweltverbunds Pkw-Mobilität bezahlbar und klimaverträglich bereitstellen. Die Bundesregierung muss deshalb die deutschen CarSharing-Anbieter endlich dabei unterstützen, das CarSharing-Angebot auszubauen.“

Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des bcs

Der bcs hatte bereits 2019 das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kritisiert und seinerzeit eine wirksame Rahmensetzung für eine Verkehrswende gefordert, die auch einen klimaverträglichen Umbau der Pkw-Mobilität ermöglicht. Diese Fokussierung auf nachhaltige Ansätze ist weiterhin dringend geboten.

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V.

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