Bild: Bundeskartellamt

Bundeskartellamt mahnt Deutsche Bahn ab

Das Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn (DB) gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen. Mobilitätsplattformen bieten hauptsächlich Online-Lösungen für eine integrierte Routenplanung an, für die die Schiene eine wichtige Rolle spielt. So vermitteln sie etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. Für Dienste dieser Art stellt die DB keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel zur Verfügung, die aber essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen sind.

“Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Deutsche Bahn das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene. Daher unterfällt die DB der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber Dritten, z.B. Mobilitätsdienstleistern. Viele dieser Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der DB nicht denkbar.”

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt hat Ende des Jahres 2019 ein Missbrauchsverfahren gegen die DB eingeleitet. Nach jetzigem Ermittlungsstand nimmt die DB eine Doppelrolle ein. Sie ist einerseits eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator. Andererseits hat sie als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren.

Viele Mobilitätsplattformen übernehmen für die DB beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung. Das Bundeskartellamt prüft, ob die DB aufgrund ihrer Marktmacht durchsetzen kann, dass sie hierfür keine entsprechende Provision erhalten.

Gerade für die in Deutschland deutlich kleineren und weniger bekannten Bahnen können Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein, um ihre Reichweite zu erhöhen und Nachfrager für ihre Verkehrsdienstleistungen zu gewinnen. Werden Reisende aber direkt oder indirekt immer weiter zu den Kanälen der DB gelenkt, erreichen die alternativen Verkehrsunternehmen nur wenige potenzielle Kunden für ihre Verkehrsangebote und die Marktmacht der DB verfestigt sich weiter.

Die DB und zum Verfahren beigeladene Mobilitätsplattformen haben jetzt Gelegenheit, zu den vorläufigen Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen.

Quelle: Bundeskartellamt

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