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Deutsche Umwelthilfe fordert mindestens 360 Euro Jahresgebühr für Anwohnerparken

Bundesländer und Städte bremsen angemessene Gebühren fürs Anwohnerparken und damit die Mobilitätswende aus. Bereits im Juni 2020 wurden die Länder mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes dazu ermächtigt, durch eigene Gebührenordnungen die ehemals bundeseinheitliche Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr zu kippen. Die DUH kritisiert außerdem Kommunen wie Erfurt, Köln und Stuttgart, die die Möglichkeit hätten, höhere Gebühren zu verlangen, dies aber nach wie vor nicht tun. Die DUH fordert eine Anwohnerparkgebühr von mindestens 360 Euro pro Jahr.

„Öffentlicher Raum ist knapp und zunehmend umkämpft. Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos um eine halbe Million an. Gleichzeitig werden die zugelassenen Autos immer länger, breiter und schwerer. Trotzdem dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUV und Pick-ups für nur 8 Cent pro Tag den öffentlichen Raum zustellen.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Nur fünf Bundesländer erhalten eine Grüne Karte in der DUH-Abfrage: In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen dürfen Städte angemessene Gebühren fürs Anwohnerparken verlangen. Vier Bundesländer (Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) haben bislang nicht entschieden, ob sie ihren Kommunen mehr Möglichkeiten geben wollen und erhalten daher eine Rote Karte. Alle anderen Bundesländer (Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen) geben an, dass sie eine neue Parkgebühren-Verordnung planen, aber aktuell noch über die Ausgestaltung diskutieren. Für das Verschleppen dieser wichtigen Entscheidung gibt es eine Gelbe Karte. In Hamburg wurde die Regelung bereits angepasst: Die Jahresgebühr in Höhe von 65 Euro kann jedoch nach wie vor keine Lenkungswirkung entfalten, weshalb auch Hamburg eine Gelbe Karte erhält.

Selbst in innerstädtischen Gebieten mit dichtem Bus- und Bahnnetz und kurzen Wegen für Rad- und Fußverkehr steigt die Zahl an Autos weiter an. Da Autos fast überall kostenlos abgestellt werden können, schaffen sich immer mehr Haushalte Zweit- und Drittwagen an und selbst Menschen, die fast nie Auto fahren, behalten dieses. Die Gebühren müssen daher so hoch sein, dass Menschen, die nicht auf ihr Auto angewiesen sind, ihren Pkw-Besitz hinterfragen.

Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise auf mindestens 1 Euro pro Tag und deutlich höhere Gebühren für große SUV-Stadtpanzer. Dass die Städte gute und angemessene Regelungen umsetzen, sobald die Landesregierung es ihnen ermöglicht, zeigt sich in Baden-Württemberg: Vorbildlich ist die Freiburger Regelung, die eine durchschnittliche Gebühr in Höhe von 360 Euro pro Jahr vorsieht. Für besonders große SUV und Pick-ups werden 480 Euro pro Jahr fällig. Auch Tübingen hat eine gute Regelung gefunden und verlangt für besonders schwere SUV, die mehr als 1,8 Tonnen wiegen eine um 50 Prozent höhere Jahresgebühr als für Kleinwagen. Für einkommensschwache Haushalte und Menschen mit Schwerbehindertenausweis gibt es in Freiburg deutliche Ermäßigungen um 75 Prozent.

Quelle: DUH

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