Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht ein Sofortprogramm auflegen, um doch noch die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Dieses soll eine Reihe von Maßnahmen rund um E-Lkw, Infrastruktur und steuerliche Anreize umfassen.

Bundesverkehrsminister plant Mobilitäts-Sofortprogramm

Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht ein Sofortprogramm auflegen, um doch noch die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Dieses soll eine Reihe von Maßnahmen rund um E-Lkw, Infrastruktur und steuerliche Anreize umfassen.
Wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf den Entwurf aus dem Ressort von Verkehrsminister Volker Wissing berichtet, gehören zu dem Paket auch „steuerliche Erleichterungen für die Nutzung von elektrischen Pkw und Nutzfahrzeugen“. Geplant sei eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im ersten Jahr für „ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge sowie eine Ausweitung auf alle elektrischen Firmenwagen“. Die Regelung soll von 2023 bis 2026 laufen und nicht für Plug-in-Hybride gelten. Einen Förderstopp für Plug-in-Hybride beim Umweltbonus ab 2023 will wie berichtet das Bundeswirtschaftsministerium durchsetzen.
Neben den steuerlichen Anreizen setzt Wissing darauf, die Ladeinfrastruktur auszubauen. Die Neuauflage des „Masterplan Ladeinfrastruktur soll bekanntlich im Sommer vorgelegt werden.
Bestehende Förderprogramme etwa zur Flottenerneuerung bei Leasinganbietern, Autovermittlern oder Carsharing-Anbietern und Taxiunternehmen sollen „einfacher und mittelstandsgerechter ausgestaltet“ werden und künftig auch inklusive Förderung der Ladeinfrastruktur möglich sein.
Die Zuschüsse beim Kauf elektrifizierter Lastwagen (Batterie-elektrisch, hybrid oder mit Brennstoffzelle) und für ihre Ladeinfrastruktur will die Regierung erhöhen und bis Ende 2028 zusagen.
Noch handelt es sich laut dem Bericht um einen Entwurf aus dem BMDV. Darin sei auch von einer „Plattform Klimaschutz in der Mobilität“ die Rede, so das „Handelsblatt“. Diese Plattform soll bis Ende des Jahres „ein konkretes Bündel mit gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen zum Verkleinern der verbleibenden CO2-Lücke erarbeitet“. Diese mittel- und langfristig wirksamen Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2023 auf den Weg gebracht werden.
„Wir erreichen die Klimaziele nicht kurzfristig. Wichtig ist doch aber, dass wir einen Pfad einschlagen, der uns sicher zur Klimaneutralität führt“, sagte Wissing dem „Handelsblatt“. Wie in dem Entwurf betont auch der Minister, dass die Maßnahmen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll seien müssen, sondern auch gesellschaftlich tragbar. „Auf der Strecke kurzfristig die Menschen zu überfordern wäre nicht klug“, so Wissing.
Die Bundesregierung sieht selbst, dass die Klimaziele im Verkehr derzeit nicht zu erreichen sind. „Im Verkehrssektor sind in den vergangenen Jahrzehnten keine ausreichenden strukturellen Veränderungen für eine nachhaltige Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht worden“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem Entwurf. Um das im Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel für 2030 zu erreichen, sei „die erhebliche Erhöhung des Anteils der elektrischen Fahrleistungen im Straßenverkehr“ nötig.

Quelle: electrive.net, handelsblatt.com

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