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Breiter Konsens über Reform der Straßenverkehrsordnung

Für die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Straßenverkehrsrechts hat der Thinktank Agora Verkehrswende die Vorschläge von 20 Organisationen in einer Übersicht zusammengetragen. Durch die Aufnahme neuer Ziele im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit in der Gestaltung des Stadtverkehrs erhalten – etwa um Tempo 30 innerorts anzuordnen, dem Fußverkehr mehr Vorrang einzuräumen, Radwege einzurichten oder den Parkraum effektiver zu verwalten.

„So groß die Anzahl der Vorschläge inzwischen auch ist, so einig sind sich Wissenschaft und Zivilgesellschaft doch über die Ausgestaltung einer grundlegenden Reform des Straßenverkehrsrechts“, sagt Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. „Die Bundesregierung sollte die angekündigte Reform jetzt zusammen mit den Bundesländern entschlossen angehen. Die Aufschiebung des Klimaschutzsofortprogramms darf die Reform nicht beeinträchtigen. Immer mehr Kommunen warten darauf, den städtischen Raum besser heute als morgen lebenswerter gestalten und gerechter verteilen zu können.“

Dreh- und Angelpunkt der Reform ist für viele Expertinnen und Experten die zeitgemäße Erweiterung der übergeordneten Ziele des Straßenverkehrsrechts. Bisher hatten die „Leichtigkeit“ und „Flüssigkeit“ des Verkehrs auf öffentlichen Straßen oberste Priorität. Das habe in der Praxis dazu geführt, dass Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn unterwegs sind, deutliche Nachteile gegenüber dem Autoverkehr haben.

Zu den Zielen, die in Zukunft vor der Leichtigkeit des Autoverkehrs handlungsleitend werden sollen, gehören nach den Vorschlägen vor allem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Damit die Kommunen mehr Handlungsspielraum haben, um diese Ziele zu verfolgen, sollen auch die Begründungs- und Nachweispflichten für Eingriffe in den Straßenverkehr gelockert werden.

Zur Umsetzung der Reform müssten die Bundesregierung und der Bundestag in einem ersten Schritt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) die erweiterten übergeordneten Ziele aufnehmen. Anschließend müssten in einem zweiten Schritt Passagen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) , die für das Erreichen dieser Ziele relevant sind, und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften überarbeitet werden. Dies liege vor allem in der Hand des Bundesverkehrsministeriums sowie der Bundesländer.

Das Politikpapier „StVO-Reform im Überblick. Zusammenfassung der Vorschläge zur Reform der Straßenverkehrsordnung für mehr Sicherheit, Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie für bessere städtebauliche Entwicklung“ wurde von Dr. Philine Gaffron vom Institut für Verkehrsplanung und Logistik der Technischen Universität Hamburg im Auftrag von Agora Verkehrswende erstellt. Es steht kostenlos zum Download zur Verfügung.

Quelle: Agora Verkehrswende

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