Neue Regelung zur Nutzung der linken Überholspur auf Schweizer Autobahnen

Seit dem 1. Januar 2016 ist Bussen die Benutzung der äußersten aen Spur auf Schweizer Autobahnen mit drei Spuren untersagt. Hintergrund ist die Neuformulierung von Artikel 36, Absatz 6 der Verkehrsregelverordnung (VRV). Diese untersagt die Nutzung des äußersten aen Fahrstreifens für Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit auf maximal 100km/h beschränkt ist.
Das Verbot gilt ausschließlich für Streckenabschnitte, auf denen die Autobahn dreispurig verläuft. So bleiben in jedem Fall zwei Spuren, die von Reisebussen benutzt werden dürfen. Zudem gibt es in der Schweiz sehr wenige Kilometer dreispuriger Autobahn. Die Neuregelung sollte daher laut Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. (bdo) nur wenig ins Gewicht fallen.

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