Die Busunternehmen stehen vor komplexen Entscheidungen: Ihr maßgeblicher rechtlicher Rahmen wurde seitens der Europäische Union und des Bundes tiefgreifend verändert. Künftig sollen auf deutschen Straßen vorrangig saubere Busse im Sinne der Richtlinie für saubere Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive – CVD) rollen.

E-Busse: Revolution auf dem Betriebshof

Die Busunternehmen stehen vor komplexen Entscheidungen: Ihr maßgeblicher rechtlicher Rahmen wurde seitens der Europäische Union und des Bundes tiefgreifend verändert. Künftig sollen auf deutschen Straßen vorrangig saubere Busse im Sinne der Richtlinie für saubere Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive – CVD) rollen. Neben anderen möglichen Antriebsarten fällt bei den Unternehmen die Wahl auf batterieelektrische E-Busse. Dieser Entscheidung zum Systemwechsel – weg vom Diesel – vorgelagert ist jedoch eine komplexe Abwägung: Von den Platzkapazitäten, dem möglichen jahrelangen Parallelbetrieb, der Dimension der anliegenden Netzanschlüsse – über die Qualifizierung des Personals bis hin zur Ausschreibung der Busse: Denn, wer sich für E-Busse entscheidet, muss E-Bus-Betriebshöfe haben. Der VDV stellt als Branchenverband Hilfestellungen in seinen Schriften zusammen.
Im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtete sich die EU, ein nachhaltiges, wettbewerbsfähiges und dekarbonisiertes Energiesystem zu schaffen – auch für den Verkehrssektor, dem klimaschutzpolitischen Sorgenkind: Die EU-Treibhausgas-emissionen sollen nach den Vorgaben des „Green Deal“ bis 2030 um 50 bis 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Vorgaben Gesetz: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht bei der Stromversorgung bis 2025 eine Quote von 40 bis 45 % an erneuerbaren Energien vor. Mit der CVD sowie neuer Pkw-Flottengrenzwerte drängt die EU auf verminderte gesundheits- und klimaschädlichen Luftschadstoffemissionen im Verkehr. Der öffentliche Verkehr spielt in den Überlegungen eine entscheidende Rolle: EU und Bund fördern saubere Fahrzeuge und den Ausbau des ÖPNV. Insbesondere durch den Einsatz innovativer Technologien sollen die CO2-Fahrzeugemissionen und die Luft- und Lärmbelastung verringert werden. Bei einer üblichen Fahrzeugeinsatzdauer im öffentlichen Verkehr von mindestens zehn Jahren ist eine langfristige und vorausschauende Planung, Entwicklung und Betreuung nötig, um zeitnah nachhaltige und wirkungsvolle Konzepte umsetzen zu können.

Den kompletten Artikel von Martin Schmitz, VDV-Geschäftsführer Technik, lesen Sie in der aktuellen Nahverkehrs-praxis 3-2021.

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