Der Bundesverband SchienenNahverkehr, der die Interessen der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs vertritt, und die beiden Verbände der Wettbewerbsbahnen für den Personen- und Güterverkehr, mofair und NEE, rufen Bund und DB-Aufsichtsrat auf, derzeit keinen Nachfolger für den ausscheidenden Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla zu benennen. Stattdessen können ein oder mehrere Mitglieder des jetzigen Vorstandes der DB AG das Ressort kommissarisch führen.

Nachbesetzung des DB-Infrastrukturvorstands

Der Bundesverband SchienenNahverkehr, der die Interessen der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs vertritt, und die beiden Verbände der Wettbewerbsbahnen für den Personen- und Güterverkehr, mofair und NEE, rufen Bund und DB-Aufsichtsrat auf, derzeit keinen Nachfolger für den ausscheidenden Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla zu benennen. Stattdessen können ein oder mehrere Mitglieder des jetzigen Vorstandes der DB AG das Ressort kommissarisch führen.
Die Eisenbahnverbände plädieren dafür, zunächst Klarheit über die künftige gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturgesellschaft zu schaffen, die sich die Ampelkoalition vorgenommen hat. Leitungspositionen sollten erst auf dieser Grundlage besetzt werden.
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht vor, die „Infrastruktureinheiten [..] der Deutschen Bahn AG [..] innerhalb des Konzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte“ zusammenzulegen, deren „Gewinne aus dem Betrieb der Infrastruktur [..] zukünftig in der neuen Infrastruktureinheit“ verbleiben. Zugleich heißt es: „Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden markt- und gewinnorientiert im Wettbewerb weitergeführt” (Koalitionsvertrag, S. 50).
Als Konsequenz sind einige Strukturreformen im Konzerngefüge und möglicherweise auch Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen sowie den Rechtsformen und Satzungen der drei Infrastrukturunternehmen der DB AG, die das Netz, die Bahnhöfe, das Energienetz und einige Tochtergesellschaften dieser Unternehmen umfassen, notwendig.
Sofort könnten dagegen die Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge zwischen den heutigen Infrastrukturgesellschaften und der Konzernholding beendet werden. Die Infrastruktur soll künftig nicht mehr auf die Gewinninteressen des Konzerns und des Bundes verpflichtet werden. Daher ist es besonders wichtig, die Infrastruktureinheiten auf geeignete Weise zusammenzuführen und die Gemeinwohlorientierung in der Satzung einer neuen Infrastrukturgesellschaft festzuschreiben.
Die Geschäftsführung einer solchen Gesellschaft sollte nach der Einschätzung der Verbände nicht mehr im Vorstand der DB AG vertreten sein, da nur so die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber gegenüber einer intransparenten Einflussnahme durch die DB-Transportgesellschaften gesichert werden kann.
In dieser Situation sollte darauf verzichtet werden, einen neuen Infrastrukturvorstand zu bestellen. Stattdessen sollte der Fokus darauf gelegt werden, die Umstrukturierung zu einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft zu bewältigen.

Quelle: mofair

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