Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Ich begrüße die Entscheidung. Das ist ein vernünftiger Schritt, auf den man sich bereits 2021 im Koalitionsvertrag verständigt hatte. Das bisherige Klimaschutzgesetz wäre mit massiven Freiheitseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden gewesen. Fahrverbote sind mit der Einigung endgültig vom Tisch. Ich fordere nun die Länder auf, dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zuzustimmen, damit die Schiene gestärkt werden kann. Außerdem mahne ich eine Lösung bei der Straßenverkehrsordnung (StVO) an, die die Länder im Bundesrat blockiert haben.“
Klimaschutz ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Bereiche betrifft und fordert. Deshalb hat die Bundesregierung 2023 beschlossen, das Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. Um Klimaschutz zu einer echten Querschnittsaufgabe der gesamten Regierung zu machen, soll es künftig zu Beginn einer Legislaturperiode ein sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm geben – wie im Koalitionsvertrag von 2021 festgeschrieben. Mit dieser Grundlage wird überprüft, ob die Klimaschutzziele eingehalten werden. Dies geschieht anhand einer mehrjährigen Gesamtrechnung, die alle Bereiche miteinschließt – vom Verkehr über die Industrie bis hin zur Landwirtschaft. Das neue Klimaschutzgesetz wurde bereits vor 9 Monaten vom Kabinett beschlossen, seit September befindet es sich im parlamentarischen Verfahren. Nun gibt es eine Einigung.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr