Als Interessensvertretung der privaten und mittelständischen Busunternehmer hat der bdo zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) ein Statement veröffentlicht:
Aus Sicht des bdo ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass das Deutschlandticket scheitert und ab 2026 nicht mehr flächendeckend überall in Deutschland gültig sein wird. Wesentliche, für die Verkehrsunternehmen zwingend erforderliche Rahmenbedingungen sind in den verbleibenden Monaten des Jahres nicht mehr oder nur sehr schwer abschließend zu klären bzw. umzusetzen. Durch die Neuwahl des Bundestages ist der Prozess für die Fortsetzung des Deutschlandtickets deutlich verzögert worden. Der Kabinettsbeschluss zur Anpassung des RegG wird frühestens Anfang August gefällt. Damit wird das Gesetz frühestens Ende September zum ersten Mal im Bundesrat behandelt und wahrscheinlich erst im November verabschiedet werden können. Somit wäre es in 2025 nicht mehr möglich, die erforderlichen Regelungen auf den Weg zu bringen, um eine flächendeckende Gültigkeit des Deutschlandtickets sicherzustellen.
Erschwerend kommt hinzu, dass eine auskömmliche Finanzierung des Tickets weiterhin nicht gesichert ist. Die Prognosen für die Kosten des Deutschlandtickets zeigen deutlich, dass jeweils 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern nicht ausreichen werden, um das D-Ticket zu finanzieren. Der Bund hat mit dem Referentenentwurf deutlich gemacht, dass er nicht bereit ist, mehr als 1,5 Milliarden Euro zu finanzieren. Die Länder haben bislang ebenfalls keine Bereitschaft gezeigt, ihren Finanzierungsbeitrag zu erhöhen. Entsprechend bleibt als einzige Option eine Erhöhung des Ticketpreises. Der Koalitionsvertrag ist jedoch so formuliert, dass eine Tariferhöhung ohne zusätzliche Mittel von Bund und/oder Ländern nicht in Frage kommt.
Das Management des Deutschlandtickets durch die Politik war in den letzten Jahren ausbaufähig. Es droht erneut eine Hängepartie mit öffentlichem Streit über die Finanzierung und den Fortbestand des Tickets. Noch kann eine Eskalation jedoch verhindert werden.
Anwendungsbefehl ins RegG
Der bdo schlägt unter anderem vor, dass der Bundesgesetzgeber einen zeitlich befristeten Anwendungsbefehl für das Deutschlandticket in das RegG einfügt – analog zu der Regelung in der 9. Änderung des RegG. Konkret sollte folgende Formulierung ergänzt werden: „Der Tarif ist bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Länder oder Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2026 vorläufig anzuwenden.“ Durch eine solche Regelung würden die Länder und/oder die Aufgabenträger die erforderliche Zeit erhalten, um Landesgesetze und/oder Allgemeine Vorschriften zur Anwendung des Deutschlandtickets zu erlassen.
Auskömmliche Finanzierung und Überjährigkeit der Mittel
Die Schätzungen der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe gehen davon aus, dass über die bereitgestellten Mittel hinaus ein zusätzlicher Finanzbedarf von bis zu 900 Millionen Euro besteht. Eine Erhöhung des Ticketpreises ist damit unumgänglich. Die erforderlichen Schritte müssen zeitnah in die Wege geleitet werden. Andernfalls droht eine erneute Hängepartie, welche Unternehmen und Fahrgäste gleichermaßen verunsichert. Um die erforderliche Ticketpreiserhöhung abzumildern, empfiehlt der bdo auch für 2026 das Instrument der Überjährigkeit in Anspruch zu nehmen.
Ganz klar ist auch, dass jegliche Art von Tarifdeckel, wie er sich in den Musterrichtlinien zur Regelung des Ausgleichs findet, endlich abgeschafft werden muss. Die Kostensteigerungen bei den Unternehmen sind real und nicht wegzudiskutieren. Die Politik muss endlich Klarheit schaffen, wie es mit dem Deutschlandticket finanziell weiter geht und die erforderliche Governance auf den Weg bringen. Der Finanzbedarf für die ÖPNV-Flatrate steigt kontinuierlich, denn auch die allgemeinen Kosten der Branche steigen. Entsprechend ist entweder der bereitgestellte Ausgleich zu dynamisieren, oder aber die Auskömmlichkeit der Finanzierung muss über jährliche Tarifanpassungen sichergestellt werden.
D-TIX als zentralen Tarifverantwortlichen etablieren
Der bdo empfiehlt außerdem, dass der Bund die Bereitstellung seines Beitrags zur Finanzierung des Deutschlandtickets mit der Auflage verknüpft, die D-TIX als zentralen Tarifverantwortlichen zu etablieren und den Prozess unterstützend begleitet. Dies wäre ein wesentlicher Schritt, um das Deutschlandticket zu entpolitisieren und wesentliche Entscheidungsbefugnisse wieder dorthin zu verlagern, wo die Kompetenz liegt – in die Hände der ÖPNV-Branche.
Die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen finden Sie hier.