Bis Ende 2030 fehlen in den privaten Busbetrieben in NRW mindestens 7.800 neue Busfahrer.

NWO stellt eigenen Stromkosten-Index für Elektrobusse auf

Transparent, fair, realistisch – so lässt sich der Stromkosten-Index, den der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. aufgestellt hat, umschreiben.

„Damit soll eine Vergütungsfortschreibung beim Einsatz von Elektrobussen ermöglicht werden, die der tatsächlichen Kostenentwicklung gerecht wird. Denn die vorhandenen Indizes des Statistischen Bundesamtes sind dafür nicht geeignet.“

NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch

Der sogenannte NWO-Stromkosten-Index wurde in Zusammenarbeit mit der Wendlandt Unternehmensberatung entwickelt. Er berücksichtigt neben dem reinen Strompreis auch Umlagen, Steuern, Abgaben und Netzentgelte, die einen großen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Dabei werden die Daten der westnetz zugrunde gelegt, des größten deutschen Verteilnetzbetreibers. Einbezogen werden aber auch gesetzliche Entlastungen speziell für den Linienverkehr, sowie Händleraufschläge. „Ein falscher Index kann zu regelrechten Verwerfungen bei der Vergütungsfortschreibung führen und die Existenz von Unternehmen gefährden“, führt Gladasch weiter aus. Er betont, dass die komplexe Zusammensetzung der Stromkosten eine vertragliche Fortschreibung erschwere. Aktuell setzten sich die Stromkosten aus zehn Komponenten zusammen, der reine Strompreis sei nur eine davon. Deshalb sei ein speziell entwickelter Index notwendig: „Mit dem NWO-Stromkosten-Index erhält die Branche nun ein Instrument, das den Vertragspartnern die für Langfristverträge notwendige wirtschaftliche Sicherheit verschafft.“

Der NWO-Stromkosten-Index steht ab sofort zur Verfügung. Basisjahr ist das Jahr 2020. Nach einem Höchststand der Stromkosten im Jahr 2022 und einer Erholung 2023 zeigt der Index für das Jahr 2024 wiederum einen Anstieg der Stromkosten um + 9,08 Prozent. Der Verband plant, den Index jährlich zu aktualisieren. Der NWO-Stromkosten-Index soll als „Ankerpunkt“ für Preisgleitklauseln in Verkehrsverträgen mit kommunalen Auftraggebern sowie in Subunternehmerverträgen dienen. Zu diesem Zweck hat der NWO auch spezielle Preisgleitklauseln für die Fortschreibung des Kostenblocks „Strom“ entwickelt.

Seit mehr als 40 Jahren stellt der NWO seinen Mitgliedern und deren Auftraggebern die sogenannten „NWO-Kostensteigerungsraten für das private Omnibusgewerbe in NRW“ und den „NWO-Personalkosten-Index“ zur Verfügung. Mit dem neuen Stromkosten-Index erweitert er dieses bewährte System um einen wichtigen Baustein, der die Herausforderungen der Antriebswende aktiv adressiert.

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