Exzellentes Digitales Lernen im ÖPNV

Zum ersten Mal wird die „Auszeichnung für exzellentes Digitales Lernen im ÖPNV“ durch die VDV-Akademie und das Projekt eLearningÖV für die Verkehrsbranche vergeben. Anja Wenmakers, Vorstand des VDV-Akademie e.V.: „Die Pandemie hat den Trend zum online-basierten Wissenstransfer verstärkt. Unser Ziel ist es, ausgezeichnete Leistungen des Digitalen Lernens zu würdigen. In den Verkehrsunternehmen gibt es herausragende Beispiele im Bereich eLearning. Diese wollen wir über unsere Auszeichnung sichtbarer machen, denn die gesamte ÖPNV-Branche kann von den Vorbildern profitieren. Sie präsentiert sich bei dem Thema erneut mutig und kreativ und zeigt, dass sie auf der Höhe der Zeit agiert.“ Die Preisvergabe erfolgt auf der VDV-Bildungskonferenz, die im Sommer 2022 stattfindet. Unternehmen können sich bis zum 1. März 2022 bewerben.
Eingereicht werden können in den letzten Jahren durchgeführte Projekte mit einem Anteil an Digitalem Lernen, dazu gehören Lernprodukte wie Lernvideos und webbasierte Trainings, Qualifizierungen bzw. Qualifizierungskonzepte, innovative Anwendungen digitaler Tools oder Geräte und neue Lernformate. Die Fachjury wird von der VDV-Akademie e. V. und dem Projekt eLearningÖV gestellt – konkret durch Mitarbeitende von Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Stadtwerke Osnabrück AG, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft.

Der Preis wird in den folgenden Kategorien ausgeschrieben:

-Pflichtschulung (z. B. DSGVO, Sicherheitsunterweisung, Brandschutz, Compliance, IT-Sicherheit)
-Lerneinheit mit Branchenbezug (z. B. neue Fahrzeuge, Weichenbefahrungen)
-Lerneinheit zu Soft Skills (z. B. Schulung zu Kommunikation)
-(Lern-)Innovation (offene Kategorie)

Die Fachjury wird die folgenden Kriterien bei der Bewertung betrachten:

-Didaktik / Konzept
-Design / Grafik
-Interaktion
-Funktionen / Programmierung (technische Umsetzung)
-Storytelling
-Anpassung an die Zielgruppe
-Gesamteindruck
-Transfer in die Praxis

„Wir wollen als VDV-Akademie die Verkehrswende und den Wandel im Lernen aktiv begleiten, Vorreiter frühzeitig identifizieren und moderne Methoden und Prozesse als solche kennzeichnen. Darum streben wir für die Zukunft eine regelmäßige Auszeichnung an“, so Wenmakers abschließend.

Weitere Informationen und das Teilnahme-Formular

Quelle:  Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Vor 2023 keine Erholung im ÖPNV

Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr werden nach Einschätzung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen frühestens kommendes Jahr wieder das Niveau der Vor-Corona-Zeit erreichen.
2022 sei dies noch nicht möglich, sagte der hessische VDV-Vorsitzende Thomas Wissgott der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt. Ohne staatliche Rettungsschirme sei die Krise existenzbedrohend für die Unternehmen. Zugleich sei es wichtig, jetzt weiter zu investieren. Neue Strecken oder Fahrzeuge hätten jahrelange Vorlaufzeiten.
Die Auslastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) lag zuletzt bei etwa zwei Dritteln. Es sei nachgewiesen, dass es in Bussen und Bahnen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko gebe, sagte Wissgott. Dennoch stiegen einige Fahrgäste aus Angst nicht mehr ein. Viele Menschen arbeiteten zudem im Homeoffice, so dass Fahrtanlässe wegfielen. Dies könne auch dauerhafte Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen haben. Um Menschen für den ÖPNV zu gewinnen, die bisher mit dem Auto gefahren sind, sei ein gutes und flexibles Angebot auch auf dem Land wichtig – On-Demand-Angebote beispielsweise, die die Menschen an zentrale Haltestellen bringen.

Quelle: sueddeutsche.de

Marktuntersuchung Eisenbahnen 2021

Die Bundesnetzagentur hat am 7. Januar 2022 einen Bericht über die Entwicklung des Eisenbahnmarktes unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie im 1. Halbjahr 2021 veröffentlicht.

Nachfrage im Schienen-Personenverkehr deutlich reduziert

Im 1. Halbjahr 2021 lagen die Verkehrsleistungen im Schienenpersonen-Nahverkehr 56 Prozent, im Schienenpersonenfernverkehr 63 Prozent unterhalb des Vor-Corona-Niveaus aus 2019. Die Nahverkehrsunternehmen sowie die DB Fernverkehr bedienten ihre Verbindungen trotz der geringen Nachfrage ohne nennenswerte Einschränkungen weiter. Die Verkehre der nicht-bundeseigenen Fernverkehrsanbieter sind bis zur Jahresmitte 2021 erst punktuell oder noch gar nicht wieder aufgenommen worden.

Wachstum im Schienen-Güterverkehr

Die Leistungskennzahlen des Schienengüterverkehrs liegen im 1. Halbjahr 2021 oberhalb des Vor-Corona-Niveaus aus 2019. Stärker als der Gesamtmarkt gewachsen sind dabei die nicht-bundeseigenen Güterbahnen. Sie konnten ihren Marktanteil auf 55 Prozent zur Jahresmitte 2021 steigern.

Verluste hauptsächlich bei den Unternehmen des Schienen-Personenfernverkehrs

Im Rahmen der nachträglich erhöhten Trassenpreisförderung für den Güter- und Fernverkehr wurden inzwischen für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 weit mehr als 1 Milliarde Euro an die Eisenbahnverkehrsunternehmen zurückgezahlt. Die Güterverkehrsunternehmen berichten jedoch, einen Großteil der Förderung aufgrund des Wettbewerbsdrucks an die Spediteure und Logistiker weitergereicht zu haben. Der ÖPNV-Rettungsschirm glich auch in 2021 den Nahverkehrsunternehmen ihre Verluste für entgangene Fahrgasteinnahmen aus.
Wirtschaftliche pandemiebedingte Schäden verbleiben hauptsächlich bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen des Fernverkehrs. Für das Gesamtjahr 2021 schätzt die Bundesnetzagentur die coronabedingten wirtschaftlichen Verluste nach den staatlichen Ausgleichsmaßnahmen auf bis zu 1,1 Milliarden Euro; im besten Fall auf rund 0,5 Mrd. Euro.

Link zur 2. Sonderausgabe der Marktuntersuchung Eisenbahnen

Quelle: Bundesnetzagentur

Sorge um mittelständische Busunternehmer

Die Busunternehmen in Deutschland leiden seit nunmehr fast 3 Jahren ganz erheblich unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Besonders dramatisch ist die Situation in der Bustouristik und im Fernlinienverkehr. Mit dem starken Anstieg der Inzidenzzahlen ist die Reisebranche seit Oktober 2020 wieder komplett eingebrochen, insbesondere das Hauptgeschäft mit Weihnachtmärkten und Skireisen. Die Busunternehmen mussten einerseits bereits geleistete Zahlungen ihrer Kunden rücküberweisen, andererseits jedoch die Stornogebühren der Hotels von bis zu 90% selber tragen.
Im Vorfeld des morgigen Corona-Gipfels von Bund und Ländern weist der bdo dringend darauf hin, dass die bestehenden Überbrückungshilfen für rund 80% der mittelständischen Busunternehmen nicht zugänglich sind, da sie als sog. Mischbetriebe, bzw. verbundene Unternehmen neben Verkehrsleistungen im ÖPNV auch Bustouristik durchführen. Während der ÖPNV, als Teil der Daseinsvorsorge von Bund und Ländern aufrechterhalten wurde, brachen die Einnahmen in der Bustouristik und Fernlinie durch Schließungsanordnungen und Kontaktbeschränkungen dramatisch ein. Durch EU-Recht ist es streng untersagt, Erlöse aus dem Bereich des staatlich regulierten ÖPNVs auf die privatwirtschaftliche Touristik zu übertragen. Bezogen auf das gesamte Betriebsergebnis erfüllen Mischbetriebe damit nicht die für die Überbrückungshilfen notwendige Antragsvoraussetzung von 30% coronabedingtem Umsatzeinbruch.
„Es ist daher wichtig, dass die von der EU-Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Spartenbetrachtung auch für die Bewertung der Umsatzeinbrüche herangezogen wird, damit alle mittelständischen Busunternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen die dringend benötigten Überbrückungshilfen auch beantragen können“ sagt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Darüber hinaus müssen die Antragsvoraussetzungen endlich praxisnah und unbürokratischer gestaltet werden. Dies beginnt bei der Abschaffung von rückwirkenden Einzelnachweisen von coronabedingten Stornierungen und endet bei der vollen Anrechnung tatsächlich angefallener Werbungs- und Abschreibungskosten“ so Leonard.
Der bdo mahnt daher eindringlich, bei den Überbrückungshilfen nachzusteuern und eine Spartenbetrachtung bei den Busunternehmen zuzulassen, die nachweislich ÖPNV und Touristik betreiben. Nur wenn Einnahmen aus dem ÖPNV nicht berücksichtigt werden, können verbundene Unternehmen und Mischbetriebe die notwendigen 30% Umsatzeinbußen vorweisen und die dringend benötigten Überbrückungshilfen beantragen. 

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

568 Millionen € für NRW-Nahverkehr

Um den Nahverkehr zu verbessern, stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren bis 2031 insgesamt 568 Millionen Euro bereit. Für 18 entsprechende Projekte sei nun «die notwendige finanzielle Vorsorge getroffen» worden, heißt es in einem Brief von Landesverkehrsministerin Ina Brandes (CDU) an die drei NRW-Verkehrsverbünde VRR, NWL und NVR, der der dpa vorliegt.
Es geht etwa um „Taktverdichtungen“ – also mehr Züge – auf der Linie RE 60.2 zwischen Rheine und Braunschweig ab 2024, bei der RB 64 zwischen Münster und Enschede ab 2026 und auf der S-Bahnlinie 6 zwischen Köln und Essen in einigen Jahren. Zudem geht es um die Reaktivierung von Strecken, etwa die Röhrtalbahn von Neheim-Hüsten nach Sundern im Hochsauerlandkreis. Auf der S 11 zwischen Düsseldorf-Flughafen und Bergisch Gladbach sollen ab 2029 mehr Bahnen fahren, allein diese Mehrleistung kostet laut Verkehrsministerium zum Beispiel 39,4 Millionen Euro.

Quelle: Zeit Online

LOOPmünster-Gebiet wächst im ländlichen Raum

Der On-Demand-Dienst LOOPmünster erschließt insbesondere den ländlichen Raum im Süden der westfälischen Stadt Münster mit klimafreundlichem Nahverkehr, stellt Anschluss zu Bus und Bahn sicher und verbindet Stadtteile direkt miteinander, die über die regulären Linien nur mit Umstieg zu erreichen sind. Um diese Funktion noch zu stärken, vergrößern Stadt und Stadtwerke Münster das Betriebsgebiet der flexiblen Kleinbusse nun insbesondere weiter in dünn besiedelte Bauernschaften am Stadtrand, in denen die Wohnbebauung vor allem aus einzelnen Höfen besteht.
Damit erreicht LOOPmünster nun 60.000 Münsteranerinnen und Münsteraner auf 57 km². Bisher haben 55.000 Menschen auf 40 km² davon profitiert. „In der Davert am Südrand Münsters gibt es damit erstmals ein regelmäßiges Nahverkehrsangebot, das Anschluss an Bus und Bahn bietet. So wird es auch in sehr dünn besiedelten Gebieten einfacher, auf das Auto zu verzichten“, sagt Frank Gäfgen, Geschäftsführer für Mobilität der Stadtwerke.
Möglich wird die Verbesserung bei LOOPmünster, da die Kleinbusse nicht mehr parallel zu bestehenden Buslinien gebucht werden können. Die dadurch freigewordene Nachfrage kommt nun den neuen Gebieten zugute, ohne dass zusätzliche Kleinbusse eingesetzt werden müssen. In der noch bis August 2023 laufenden Pilotphase ist damit keine Gebietserweiterung mehr vorgesehen.
LOOPmünster fährt im Süden der Stadt ohne feste Linienwege und Fahrpläne zwischen Haltestellen, die sich an vielen Straßenecken befinden. Fahrgäste buchen ihre Fahrt bequem per App oder Telefon. Aktuell fahren 15.000 Menschen im Monat mit dem Service.

Quelle: Stadtwerke Münster GmbH

Produktspezifische Ausschreibung bei objektiven, dokumentierten Gründen zulässig

Der Auftraggeber darf in der Leistungsbeschreibung auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft verweisen, wenn der Auftragsgegenstand das rechtfertigt (BayOLG, 25.03.2021, Verg 4/21; BrandenbOLG, 08.07.2021, 19 Verg 2/21).

Gebot der Produktneutralität vs. Bestimmungsrecht des Auftraggebers

Eine produktspezifische Ausschreibung ist zwar grundsätzlich unzulässig wettbewerbsfeindlich, da das Gebot der produktneutralen Ausschreibung gilt. Das Gebot der Produktneutralität steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Deshalb darf der Auftrag-geber grundsätzlich seinen Bedarf selbständig definieren. Dies gilt besonders für technische, wirtschaftliche und gestalterische Faktoren oder solche, die die soziale, ökologische oder ökonomische Nachhaltigkeit beeinflussen.

Keine Willkür erlaubt

Die produktspezifische Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt, solche Gründe tatsächlich vorliegen und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

Beurteilungsspielraum

Dem Auftraggeber steht bei der Einschätzung, ob die Vorgabe eines bestimmten Herstellers gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Auftraggeber muss den Markt nicht vorher erkunden, aber seine Entscheidung nachvollziehbar begründen und dokumentieren.

Download Volltext:

www.heuking.de/fileadmin/Aktuelles/BayOLG_25.03.21_Verg_4-21_1230_1.pdf

www.heuking.de/fileadmin/Aktuelles/Brandenburgisches_OLG_08.07.21_19_Verg_2-21_1230_2.pdf

Autorin ist Frau Dr. Ute Jasper
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK                                        

Übergangsfahrplan für Abellio-Verkehre bereits im Januar

Nach den Direktvergaben der bisher von der Abellio Rail GmbH bedienten Verkehre im nordrhein-westfälischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an DB Regio NRW, National Express und VIAS Rail zum 1. Februar 2022 haben die Aufgabenträger Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Nahverkehr Rheinland (NVR) gemeinsam mit diesen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) einen Übergangsfahrplan mit vorübergehend eingeschränktem Angebot erstellt. Das eingeschränkte Angebot soll je nach Linie zwischen 8. Januar und 1. Februar umgesetzt werden und vorerst bis einschließlich 27. Februar 2022 (Betriebsende) gelten. Betroffen sind allerdings lediglich einzelne Linien in den bislang von Abellio betriebenen Netzen. Im Anschluss ist eine Rückkehr zum regulären Leistungsangebot vorgesehen.
Da Abellio am 31. Januar 2022 den Betrieb einstellen wird, werden die bislang von diesem EVU bedienten 15 SPNV-Linien ab 1. Februar nahtlos auf DB Regio NRW, National Express und VIAS Rail übergehen. Um die Verkehre in der Übergangsphase stabil und die Einschränkungen des Leistungsangebots für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, arbeiten VRR, NWL und NVR sowie DB Regio, National Express, VIAS Rail und Abellio eng zusammen. Dieser Kraftakt ist notwendig, um eine enorme Aufgabe zu stemmen: Das Leistungsvolumen beträgt 21 Millionen Zugkilometer jährlich, verteilt auf fünf nordrhein-westfälische SPNV-Netze, mit Verkehrsleistungen auch in die benachbarten Bundesländer und grenzüberschreitend in die Niederlande. Bereits seit Beginn des neuen Jahres werden die über 1.000 Abellio-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in die drei übernehmenden EVU eingeführt, in ihre neuen Arbeitsplätze eingearbeitet und, soweit notwendig, geschult. Konkret werden sie in die Systeme, mit denen ihr neuer Arbeitgeber fährt, eingewiesen und erhalten zudem ihre neuen Arbeitsmittel. Die EVU haben für diese Maßnahmen zwei bis drei Tage pro Mitarbeitendem angesetzt.
Parallel dazu müssen die bislang bei Abellio eingesetzten 120 Triebzüge auf die Anforderungen der drei neuen EVU angepasst und vorbereitet werden. Das gilt gleichermaßen auch für den Übergang der Instandhaltungsbetriebe in den beiden großen Bahnbetriebswerken Duisburg und Hagen, die mit der VIAS Rail einen neuen Betreiber haben. Um dies in der Kürze der Zeit und in allen Bereichen vollständig gewährleisten zu können, müssen Personale und Fahrzeuge bereits im Januar sukzessive für die erforderlichen Zeiträume freigestellt werden und können somit bis Ende Februar nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Aufgabenträger einen mehrstufigen Übergangsfahrplan entwickelt, der ein verlässliches Angebot absichern und den Übergang zu den neuen EVU ermöglichen wird. Die erste Phase dieses Übergangsfahrplans startet am 8. Januar, die folgenden am 10. und 17. Januar, die letzte am 1. Februar. Alle Übergangszeiträume enden voraussichtlich am 27. Februar (Betriebsende). Ab diesem Zeitpunkt soll das ursprüngliche Leistungsangebot wiederhergestellt sein. Da aufgrund der Kürze der Zeit und des Umfangs der Verkehrsleistungen keine gänzlich neuen Bedienungskonzepte umgesetzt werden können und ungeplante Zugausfälle vermieden werden sollen, liegt der Schwerpunkt des Übergangsfahrplans auf der vorübergehenden Angebotsreduzierung ganzer Linien. Prämisse dabei war, dass die Fahrgäste in jedem Fall auf Alternativen zurückgreifen können.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Dr. Stefan Peiker neuer COO von Plasser & Theurer

Seit dem 1. Januar 2022 ist Dr. Stefan Peiker neuer COO von Plasser & Theurer, Export von Bahnbaumaschinen, Gesellschaft m.b.H. Er folgt auf Daniel Siedl, der sich beruflich verändern möchte und sein Dienstverhältnis beim Unternehmen beendet hat. Nach dem Studium des Maschinenbaus sammelte Dr. Peiker 32 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen Führungspositionen bei MAN-Nutzfahrzeuge. Als Berater kam Peiker zu Plasser & Theurer und übernahm ab Mitte August 2019 die Betriebsleitung.

Quelle: Plasser & Theurer

VRR-FlexTicket berücksichtigt neue Arbeitsmodelle

Mit dem neuen FlexTicket hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ein Ticketmodell entwickelt, das die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs flexibler macht. Damit trägt der Verbund dem Wunsch vieler Fahrgäste nach Ticketmodellen für eine flexiblere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung. Das neue Angebot ist ab dem Januar 2022 in den Varianten Flex25 und Flex35 verfügbar. In Kombination mit einem festen Grundbetrag von 3,90 Euro (Flex25) bzw. 8.90 Euro (Flex35) haben Ticketinhaber an 30 aufeinander folgenden Tagen Zugriff auf rabattierte EinzelTickets. In der Variante Flex25 erhalten Fahrgäste 25 Prozent Rabatt auf EinzelTickets und das FahrradTicket. Die Variante Flex35 bietet 35 Prozent Rabatt auf EinzelTickets und eine kostenlose Fahrradmitnahme. Kunden können die Preisstufe der EinzelTickets jederzeit frei wählen: Das FlexTicket gilt in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D. Beide Tarifmodelle sind ausschließlich digital verfügbar. Kunden, die eine der beiden Ticket-Varianten nutzen möchten, benötigen ein digitales Kundenkonto in einer App. Der Grundbetrag verlängert sich automatisch oder kann jederzeit bequem zum Ende eines jeden 30-Tage-Zeitraums ohne Frist kostenlos gekündigt werden. „Auch wenn sich in vielen Fällen die Flatrate-Produkte wie das übertragbare Ticket2000 nach wie vor lohnen, haben wir vorausschauend an Tarifen gearbeitet, die neue Arbeitsmodelle stärker berücksichtigen“, sagt VRR-Vorstand José Luis Castrillo. „Mit dem FlexTicket-Modell für Einzelkunden kommen wir dem Wunsch der Fahrgäste nach, neben dem Bartarif und den Abonnements einen weiteren, flexiblen Tarif für regelmäßigere Nutzer anzubieten“, so Castrillo. Mit den Wahlmöglichkeiten der verschiedenen Tarife soll es gelingen, den ÖPNV in vielen Fällen auch zur wirtschaftlich günstigeren Alternative zum eigenen Auto zu machen. Nicht erst seit der Corona-Pandemie, die neue Arbeitsmodelle mit Auswirkungen auf die Arbeitsplatzmobilität etablierte, sondern schon seit einiger Zeit beobachtet der Verbund ein verändertes Konsumentenverhalten mit dem Wunsch der Nutzer, Tickets variabler einsetzen zu können. Auf diese Marktentwicklung reagiert der VRR nun mit einem weiteren flexiblen Ticket Modell.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR