Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV des Saarlands

Das Saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) stellt einen neuen Verkehrsentwicklungsplan für den öffentlichen Personennahverkehr (VEP ÖPNV) auf. Bestandteile des VEP ÖPNV sind zum einen das Fahrtenangebot auf den Strecken des Schienenpersonennahverkehrs und des landesweiten Busliniennetzes (R-Linien und MS-Linien). Zum anderen thematisiert der VEP ÖPNV Ausbaubedarfe hinsichtlich der Infrastruktur sowie landesweite Qualitätsstandards für den Bus- und Bahn-Verkehr, die auch für den lokalen Nahverkehr in den Saarländischen Städten und Gemeinden zur Geltung kommen.
Seit Inkrafttreten des bisherigen VEP ÖPNV im Jahr 1998 haben sich die Rahmenbedingungen im Nahverkehr verändert und viele Maßnahmen und Zielsetzungen des bisherigen Plans sind inzwischen umgesetzt worden.  Aus diesem Grund wird eine grundlegende Neuaufstellung des Plans durchgeführt, der auf aktuellen gesetzlichen, demografischen, raumstrukturellen und verkehrlichen Rahmenbedingungen aufbaut. 
Am 13.07.2021 wurde im saarländischen Ministerrat die finale Version des Verkehrsentwicklungsplans für den saarländischen öffentlichen Personennahverkehr (VEP ÖPNV) beschlossen. Nach der Vorlage des VEP ÖPNV im Ministerrat im Februar dieses Jahres fand zunächst die Anhörung durch Landtag, Aufgabenträger, Kammern und Verbände sowie Verkehrsunternehmen, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme statt. Der Entwurf des VEP ÖPNV wurde dann im Hinblick auf Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung überarbeitet. Mit der nun erfolgten Beschlussfassung durch den Ministerrat liegt damit die finale Version des Verkehrsentwicklungsplans ÖPNV vor. Mit der Umsetzung der Maßnahmen kann nun begonnen werden.
Der Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV bezieht sich vor allem auf das vom Land verantwortete Nahverkehrsangebot auf den Eisenbahnstrecken und alle regionalen Buslinien, die das Schienennetz ergänzen. Darüber hinaus zeigt er saarlandweite Strategien in allen überregionalen Handlungsfeldern des ÖPNV auf und legt landesweite Standards fest, die auch auf der regionalen und lokalen Ebene von den Aufgabenträger des ÖPNV erfüllt werden sollen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um mittel- und langfristrige Strategien und Schritte zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Auf dieser Grundlage werden konkrete Einzelmaßnahmen ausgearbeitet und sukzessive umgesetzt. Das gilt insbesondere für die vorgesehenen Infrastrukturvorhaben, wie etwa Reaktivierung und Neubau von Schienenstrecken, Bau oder Ausbau von Haltepunkten und Verknüpfungsanlagen.

Zentrale Handlungsfelder im VEP ÖPNV:

    1:Landesnetz Bus und Bahn

    2:Barrierefreiheit

    3:Klima und Umwelt

    4:Stationen und Haltestellen

    5:Sicherheit

    6:Tarif und Vertrieb

    7:Digitalisierung

    8:Vernetzte Mobilität

    9:Tourismus

    10:Marketing und Kommunikation

Diese Handlungsfelder bilden die Arbeitsgrundlage für zuvor definierte Oberziele. Zu diesen zählen zuvorderst die gleichberechtigte Teilhabe für alle, ebenso der vereinfachte Zugang zu Bus und Bahn, insbesondere für Menschen, die bisher noch nicht oder kaum mit dem ÖPNV unterwegs waren. Aber auch eine noch bessere Erreichbarkeit, die engere Verknüpfung von Verkehrsmitteln und ein verbessertes Sicherheitsgefühl sind Ziele im Verkehrsentwicklungsplan.
In welchem Umfang die identifizierten Projekte und Maßnahmen im VEP ÖPNV umgesetzt werden, hängt auch von der Höhe der Mittel ab, die zur Verfügung stehen. Bei gleichbleibender Finanzierung ließen sich mit den notwendigen Investitionskosten von rund 20. Mio Euro und zu erwartenden jährlichen Betriebskosten von rund 8 Mio. Euro jährlich ca. 6.400 neue Fahrgäste pro Tag generieren. Ziel von Verkehrsministerin Anke Rehlinger ist die Umsetzung aller im VEP ÖPNV vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen. Damit wäre ein Finanzbedarf von rund 355 Mio. Euro verknüpft, bei jährlichen Betriebskosten von 25 Mio. Euro. So könnten 20.000 neue Fahrgäste täglich generiert werden. Die Investitonskosten können zu großen Teilen vom Bund gefördert werden, darunter beispielsweise Reaktivierungsmaßnahmen. Hier ist etwa eine Förderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten durch den Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes möglich.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlands

Link zum Verkehrsentwicklungsplan

So will die EU ihre Klimaziele erreichen

Die Europäische Kommission stellt an diesem Mittwoch ihren großen „Fit for 55″-Plan zur Verringerung von Treibhausgasen vor. Er setzt an vielen Stellen an – und birgt einigen Konfliktstoff. In Brüssel fällt das Wort „historisch”. Noch nie, sagen Politiker, habe die EU-Kommission ein solch umfassendes, vielschichtiges Paket vorgelegt. „Fit for 55″ soll darlegen, wie die EU bis 2030 den Ausstoß von Kohlendioxid um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren will. Bisher betrug das Ziel 40 Prozent. Die Behörde schlägt vor, acht Gesetze zu verschärfen und vier neue zu beschließen. Sie würden das Leben und Wirtschaften auf dem Kontinent verändern.
Vor einer Umwälzung steht der Verkehrssektor. Neben einem Emissionshandel will die EU-Kommission die Flottengrenzwerte für Autohersteller verschärfen. Es wird erwartet, dass sich ihr CO₂-Ausstoß bei Neuwagen bis 2030 um bis zu 60 Prozent im Vergleich zu heute verringern muss. Eine Technologie dafür wird nicht vorgegeben. Da Wasserstoff-Antriebe oder synthetische Kraftstoffe zu teuer sind, deutet alles auf das Elektroauto hin. Das Ende des Verbrennungsmotors könnte 2035 kommen. Daraus folgt ein Strukturbruch vor allem in der Zulieferindustrie. Wer heute Vergaser und Getriebe baut, hat morgen womöglich keinen Job mehr. Die IG Metall fordert staatliche Unterstützung für den Umbau der Standorte und die Weiterbildung der Beschäftigten. Um Elektroautos laden zu können, will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten verpflichten, die Ladeinfrastruktur stark auszubauen. An Schnellstraßen sollen alle 60 Kilometer Ladestationen stehen.
Im September beginnen die Verhandlungen über die Vorschläge: Das Paket der Kommission wird aufgeschnürt. „Die größten Optimisten hoffen, dass wir Ende 2022 fertig sind”, sagt ein EU-Diplomat. Allgemein wird in Brüssel mit „mehreren Jahren” gerechnet, obwohl in der Klimakrise eines fehlt: Zeit. Zunächst müssen die EU-Länder eine gemeinsame Position für jeden Einzelvorschlag finden, dafür können sie die Pläne der Kommission überarbeiten. In Steuerfragen ist sogar Einstimmigkeit nötig. Dann muss eine Einigung mit den EU-Abgeordneten gefunden werden, deren Klima-Ehrgeiz höher ist. Erst wenn beide Institutionen zustimmen, treten die Regeln in Kraft.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Stellungnahme des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Das nun vorliegende Gesetzespaket der EU-Kommission begrüßen wir, da es aus Sicht unserer Branche an den richtigen Stellschrauben ansetzt, um gemeinsam in der EU bis 2030 die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen. Nur wenn Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsam und mit der nötigen Konsequenz an der Umsetzung des Klimaschutzes mitwirken, können wir die notwendige Reduktion von Treibhausgasen in diesem kurzen Zeitraum noch schaffen. Das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission leistet dazu einen wichtigen Beitrag und die darin enthaltenen Gesetzgebungsinitiativen werden auch im Verkehrssektor zur Emissionsreduzierung beitragen.“

Positive Entwicklungen bei Energiebesteuerung und Ladeinfrastruktur

Bei den Änderungsvorschlägen zu zwei zentralen Richtlinien im Gesetzespaket der EU-Kommission sehen der VDV und seine Mitgliedsunternehmen positive Ergebnisse für die Branche. Zum einen werden ÖPNV und Schiene im Rahmen der „Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG)“ als wichtige Dienste anerkannt. Damit können die Mitgliedstaaten auch weiterhin reduzierte Steuersätze bei der Energiebesteuerung anwenden. „Das ist mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und mit Blick auf die künftigen Betriebskosten im ÖPNV ein entscheidender Punkt. Denn unsere Angebote werden nicht nur auf der Schiene, sondern auch beim Bus immer häufiger elektrisch betrieben. Eine reduzierte Besteuerung, etwa auf den Fahrstrom, ist daher unbedingt notwendig, um bei zunehmender Elektrifizierung der Branche weiterhin wirtschaftlich fahren zu können“, so VDV-Präsident Wortmann.
Eine zweite wichtige Entscheidung der Kommission findet sich aus Branchensicht in der „Richtlinie über den Aufbau der Infrastuktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU)“: Die Mitgliedstaaten sollen künftig den öffentlichen und nicht-öffentlichen Aufbau von ÖPNV-Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – also zum Beispiel Ladeinfrastruktur für E-Busse auf den Betriebshöfen – mit in ihre nationalen Strategien aufnehmen. Zudem bleibt die Definition von „alternativen Kraftstoffen“ im bisherigen Sinne nahezu erhalten. Dadurch wird Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Clean Vehicles Richtlinie gewährleistet, die sich für ihre Definition eines „sauberen Busses“ auf die Liste der Technologien stützt. Bei bereits geplanten und getätigten Investitionen, etwa in entsprechende Fahrzeuge seitens der Verkehrsunternehmen, sind damit keine weiteren Anpassungen nötig. Aus dieser bisherigen Richtlinie soll außerdem künftig eine Verordnung werden, die damit unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss.
„Insgesamt zeigt die EU-Kommission, dass sie mit diesen Vorschlägen und Verbesserungen erkannt hat, dass der Aufbau und die Investitionen in alternative Antriebe und in den Öffentlichen Verkehr insgesamt ein Schlüssel sind, um die europäischen Klimaschutzziele bis 2030 im Verkehrssektor zu erreichen. Nun müssen die einzelnen Initiativen schnellstmöglich von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen werden, damit sie zeitnah umgesetzt werden können“, so Wortmann abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Stellungnahme des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Das heute veröffentlichte Klimaschutz-Paket „Fit for 55“ der EU-Kommission führt faktisch zum Verkaufsverbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035. Dann dürfen Neufahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dem Paket jedoch noch zustimmen. Für den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist das der falsche Weg. „Wer sich einseitig auf die Elektromobilität festlegt, vergibt die große Chance, auf Basis klimaneutral betriebener Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sehr schnell und nachhaltig zum Erreichen der Klimaziele beizutragen“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. 
Allein in Deutschland seien zurzeit rund 46,5 Millionen Pkw mit Benzin- oder Dieselmotoren im Bestand, das entspricht rund 94 Prozent aller Pkw. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seien dies insgesamt sogar 99,5 Prozent der rund 249 Millionen Pkw. „Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer brauchen eine verlässliche Perspektive, dass auf absehbare Zeit Ersatz für fossile Treibstoffe verfügbar ist. Hier ist die Politik gefordert, die alternativen Kraftstoffe genauso zu fördern wie die Elektromobilität.“ Denn es werde auch in Zukunft Menschen geben, für die ein E-Fahrzeug aus verschiedenen Gründen nicht in Frage komme. Und die Brennstoffzelle wäre nicht nur für den Schwerlastverkehr eine lohnende Alternative.
„Nur mit einem Technologiemix kann eine bezahlbare, individuelle Mobilität langfristig gewährleistet werden“, ist der ZDK-Präsident überzeugt. Mit Elektromobilität allein könnten die Klimaziele schon aufgrund der europaweit nach wie vor meist mangelhaften Ladeinfrastruktur nicht erreicht werden. „Wir brauchen Technologieoffenheit, um den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit den Wirtschaftsraum Europa zu stärken“, so Karpinski. „Fahrzeuge mit klimaneutral betriebenen Verbrennungsmotoren müssen auch aus Kundensicht eine Zukunft haben.“

Die Pressemeldung finden Sie unter www.kfzgewerbe.de

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Mobility-Ranking in deutschen Großstädten

Volle Straßen und überfüllte Verkehrsmittel sind in Großstädten immer wieder ein Thema. Abhilfe versprechen nicht nur die öffentlichen Nahverkehrsmittel, sondern auch Mobilitäts-Dienstleister mit einem vielfältigen, oft auf Sharing ausgelegten Angebot. Da für eine rege Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art eine gut ausgebaute Mobilitäts-Infrastruktur ein ausschlaggebender Faktor ist, hat die Eventagentur SPREEFREUNDE ein deutschlandweites Mobility-Ranking erstellt. Das Berliner Unternehmen hat dafür die Breite des Mobilitätsangebots der 30 größten Städte Deutschlands untersucht – vom öffentlichen Nahverkehr, über Car- und Roller-Sharing, E-Scooter und Leih-Fahrräder bis hin zum Ridesharing- und Taxiangebot.
Berlin bietet mit insgesamt 46 verschiedenen Anbietern für Anwohner und Touristen die größte Auswahl an Transportmöglichkeiten. Dahinter folgt München mit 42 Anbieten. Platz drei des Mobility-Rankings belegt Düsseldorf (39). Hamburg und Köln komplettieren mit 37 bzw. 35 verschiedenen Optionen die Top Fünf.
Deutlich weniger Möglichkeiten haben die Bewohner von Wuppertal und Chemnitz. Mit 13 bzw. 14 verschiedenen Anbietern haben die Menschen hier die geringste Auswahl. In Münster, Mönchengladbach, Kiel und Aachen gibt es ein ähnlich eingeschränktes Angebot: Hier bieten etwa 15 verschiedene Unternehmen ihren Service an.
In Berlin bieten 14 Carsharing Unternehmen ihren Service an. Somit ist die Hauptstadt auch in dieser Kategorie führend. Nur München (13), Hamburg, Düsseldorf (beide zwölf) und Nürnberg (elf) erreichen sonst noch einen zweistelligen Wert. Gelsenkirchen (drei) sowie Münster und Mönchengladbach (beide fünf) belegen die untersten Plätze im Ranking.
E-Motorroller können bisher in elf Großstädten in Deutschland ausgeliehen werden. In Düsseldorf und Berlin haben die Nutzer die größte Auswahl zwischen vier bzw. drei Anbietern. Hamburg, München, Köln und Stuttgart stellen jeweils Roller von zwei Unternehmen zur Verfügung. In Frankfurt, Essen, Leipzig, Wiesbaden und Bielefeld ist jeweils nur ein Unternehmen, das E-Roller anbietet, vertreten.
Weitaus verbreiteter sind die zahlreichen Anbieter von E-Scootern. Mindestens ein Unternehmen bietet seinen Service in jeweils einer der untersuchten deutschen Großstädte an, ausgenommen hiervon sind die Städte Leipzig und Wuppertal. Mit acht Anbietern gibt es in München und Köln die meisten Möglichkeiten, einen E-Scooter zu leihen. Frankfurt am Main und Berlin liegen mit insgesamt sieben Unternehmen nur knapp dahinter.
Beim öffentlichen Nahverkehr können mehrere Städte ein breites Angebot vorweisen. Berlin, Bochum und Duisburg verzeichnen mit Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram, Stadtbahn sowie Fähre die meisten öffentlichen Verkehrsmittel. Zehn weitere Großstädte, darunter Nürnberg und Hamburg, bieten mit vier öffentlichen Verkehrsmitteln ein ähnlich breites Angebot. Die Auswahl des Transportmittels fällt dagegen in Münster und Aachen deutlich geringer aus: Hier fahren ausschließlich Busse.

Die gesamten Ergebnisse der Analyse: www.spreefreunde.com/publikationen-mobility-ranking-deutschland

Quelle: SPREEFREUNDE GmbH

LNVG setzt neue Doppelstockzüge ein

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) investiert in zwei neue Doppelstockzüge. Der erste ist seit Montag im Hansenetz unterwegs, der zweite kommt ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 dazu. Sie bestehen dann jeweils aus Lok, fünf Mittelwagen und einem Steuerwagen. Im Hansenetz, das von der metronom Eisenbahngesellschaft betrieben wird, sind bereits 28 Doppelstockzüge der LNVG im Einsatz. Mit Blick auf die neuen Züge sagt Thomas Nawrocki, Bereichsleiter Fahrzeugmanagement von der LNVG: „Highlight ist das neue Mehrgenerationen-Bereich im Steuerwagen: Eine Sitzlandschaft mit großzügigeren Sitzabständen – dort kann auch ein Kinderwagen oder Rollator abgestellt werden.“ Für die Fahrgäste bieten die beiden neuen Züge unter anderem jeweils rund 700 Sitzplätze mit Steckdosen, überwiegend ebenerdigen Zugang sowie komfortablen Sitze mit Klapptischen und Laptop-Halterung. Die Züge verfügen wie gewohnt über einen sogenannten Mehrzweckmittelwagen, in dem die Anzahl der Fahrradstellplätze saisonal anpassbar ist. Beide Züge kosten zusammen einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.
Uwe Kaerstens, Bereichsleiter für den Fahrbetrieb des metronom sagt: „Die neuen und modernisierten Züge werden den Fahrgästen gefallen, weil sie komfortabel, bequem und modern sind. Wir sind gespannt, was unsere Kunden dazu sagen.“ Und Kaerstens ergänzt: „Wir freuen uns ganz besonders darüber, dass die gesamte Flotte nach und nach modernisiert wird.“
Denn die LNVG investiert nicht nur in neue Fahrzeuge – seit Ende 2019 läuft bereits die so genannte „Hauptuntersuchung XL Doppelstockwagen (HU XL Dosto)“ für alle 257 Doppelstock-Fahrzeuge der LNVG, darunter je 37 Lokomotiven und Steuerwagen, die im Hanse-Netz und auf der Linie RE 5 Cuxhaven – Hamburg verkehren. Sie sind um die 15 Jahre alt und haben damit etwa die Hälfte ihrer Lebensdauer erreicht. Das Modernisierungsprogramm „HU XL Dosto“ läuft noch voraussichtlich bis 2026. Bislang wurden als Prototypen bereits 3 Loks und 8 Wagen modernisiert. Die beiden neuen Züge schaffen die notwendige Luft, um bei der HU XL Dosto nun richtig durchzustarten. Fast 120 Millionen Euro steckt die LNVG so in attraktive Fahrzeuge.
Die wichtigsten Verbesserungen an den Wagen: Es werden komplett neue Sitze eingebaut – im Ganzen rund 24.000 Stück. An den Vierer-Sitzgruppen lässt die LNVG Steckdosen einbauen. Eine leistungsfähige WLAN-Ausstattung ist ebenfalls vorgesehen. Die Wagen werden zudem wie die beiden neuen Züge mit Videoaufzeichnung ausgerüstet. Thomas Nawrocki von der LNVG: „Die modernisierten Wagen sind neuen Fahrzeugen nahezu gleichwertig. Uns ist wichtig, den Fahrgästen ein zeitgemäßes Reisen zu bieten.“ Bei der Modernisierung wird ebenfalls ein Mehrgenerationen-Abteil geschaffen.

Quelle: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG)

Probebetrieb eines Brennstoffzellenzuges auf der Zollernalbbahn

Erstmals kommt in Baden-Württemberg ein mit Wasserstoff betriebener Zug im regulären Betrieb zum Einsatz – und zwar von Mitte Juli 2021 an auf den Zollern-Alb-Bahnen. Verantwortlich dafür sind das baden-württembergische Verkehrsministerium, der Fahrzeughersteller Alstom und die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG). Das Brennstoffzellenfahrzeug vom Typ Alstom Coradia iLint wird für die Dauer des Probebetriebs bis voraussichtlich Ende Februar 2022 einen Zug aus der derzeitigen Dieselflotte der SWEG ersetzen. Fahren wird er vor allem auf den Strecken Eyach – Hechingen beziehungsweise Hechingen – Gammertingen – Sigmaringen. „Mit den Erfahrungen im Echtbetrieb können alternative Antriebe weiterentwickelt und ihre Marktreife verbessert werden“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann am Rande der Eröffnungsfahrt für geladene Gäste und Medienvertreter, die am Montag, 12. Juli 2021, von Hechingen nach Gammertingen und zurück führte. Minister Hermann weiter: „Moderne Mobilität muss klimafreundlich sein. Daher hat das Land ein umfassendes Elektrifizierungskonzept für die Bahn erstellt. Wo eine Elektrifizierung nicht möglich ist, sind Triebwagen mit Brennstoffzelle oder batterieelektrische Wagen die moderne Antwort auf Dieselloks. Zwei gute Gründe warum wir neue Technologien fördern: Sie sind lokal emissionsfrei und die Triebwagen sind geräuscharm – ein Plus für die Anwohner.“
„Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der SWEG machen wir heute einen wichtigen Schritt für mehr nachhaltige Mobilität in der Region“, sagte Müslüm Yakisan, Präsident von Alstom in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „In den vergangenen drei Jahren haben wir mit dem Coradia iLint umfangreiche Erfahrungen im regulären Linienbetrieb gesammelt, in Deutschland ebenso wie im europäischen Ausland. Jetzt freuen wir uns darauf, diese Erkenntnisse in den Probebetrieb auf den Zollern-Alb-Bahnen einzubringen und den Passagieren eine neue Art des Fahrkomforts zu ermöglichen – zuverlässig, geräuscharm und vor allem völlig emissionsfrei.“ Der SWEG-Vorstandsvorsitzende Tobias Harms sagte: „Die SWEG steht nicht nur für Qualität, sondern auch für Innovation. Insofern ist es folgerichtig, die SWEG als Landesgesellschaft mit der Durchführung dieses spannenden Projekts zu beauftragen. Wir stehen vor der Frage, wie künftig in Regionalnetzen lokal emissionsfreier Zugverkehr angeboten werden kann. Uns ist es wichtig zu erfahren, ob es fahrzeugseitige Alternativen zur klassischen Elektrifizierung des Schienenwegs gibt.“
Wie alltagstauglich der Coradia iLint ist, muss er nun sowohl während warmer als auch kalter Jahreszeiten zeigen. Auch die anspruchsvolle Topografie der Schwäbischen Alb mit ihren Steigungen ist eine Herausforderung. Ein externer Sachverständiger wird das Projekt begleiten, um die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung und zur betrieblichen Optimierung des Zuges nutzen zu können.

Quelle: Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

Mobilität nach der Pandemie

Die Pandemie verändert die Mobilität nachhaltig: Mehr als die Hälfte der Befragten (51%) wollen auch nach dem Ende der Corona-Pandemie das digitale Arbeiten (Home-Office, Videokonferenzen etc.) nutzen. Das ergibt eine Umfrage im Auftrag der Standortinitiative Deutschland – Land der Ideen. Anlass ist der Deutsche Mobilitätspreis, den die Initiative gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausrichtet. Am ausgeprägtesten ist der Wunsch, weiterhin digital von zu Hause zu arbeiten, bei der Zielgruppe der 30- bis 44-Jährigen; hier wollen 71%, das heißt mehr als zwei Drittel, nicht mehr auf das digitale Arbeiten verzichten. Diese Zielgruppe ist auch führend, wenn es darum geht, künftig Essen oder Waren digital zu bestellen und nach Hause liefern zu lassen – 50% der Befragten der 30- bis 44-Jährigen wollen dies weiterhin tun. Interessant: Rund ein Fünftel (21%) aller Befragten wollen auch im privaten Bereich weiterhin digitale Treffen mit Freunden abhalten.

Echtzeitdaten werden wichtiger

Kommt meine Bahn oder mein Bus pünktlich und gibt es noch Sitzplätze? Wo gibt es jetzt freie Parkplätze? Aussagen mittels Echtzeitdaten werden immer wichtiger: Für 61% aller Befragten ist dies vor allem für die Pünktlichkeit des ÖPNV wichtig – bei den 18- bis 29-Jährigen sogar 80%. Knapp die Hälfte (45%) dieser jungen Zielgruppe möchte mittels Echtzeitdaten auch wissen, ob es noch ausreichend Platz in Bus und Bahn gibt. Dagegen ist die Verfügbarkeit von freien Parkplätzen ein zentrales Thema (56%) für die Zielgruppe der 30- bis 44-Jährigen.

Bereitschaft zum Teilen von Daten ist unterschiedlich ausgeprägt

Daten können Rückschlüsse auf das Mobilitätsverhalten geben und für die Verbesserung von Angeboten genutzt werden. Die Bereitschaft zum Teilen der eigenen Daten zu den Vorlieben in der Mobilität ist besonders bei Männern mit 41% ausgeprägt. Frauen sind mit 34% zurückhaltender. Allerdings hängt die Bereitschaft der preiszugebenden Daten von der jeweiligen Situation ab: Während mehr als die Hälfte (51%) der Männer ihre Daten teilen würde, wie sie die Assistenzsysteme in ihrem Fahrzeug nutzen, möchten nur 31% von ihnen die Daten über ihren eigenen Fahrstil weitergeben.

Zahlungsbereitschaft für angepasste Mobilitätsangebote

Die Zahlungsbereitschaft für passgenaue Mobilitätsangebote auf Datenbasis ist in Deutschland noch verhalten. Immerhin 29% der Befragten, die ihre Daten auch bereitstellen würden, wären heute schon bereit, für ein auf sie angepasstes Mobilitätsangebot mehr zu zahlen.

Diese und weitere Zahlen finden Sie unter www.deutscher-mobilitaetspreis.de/presse

Quelle: Deutschland – Land der Ideen; Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mexico City feiert ihre neue urbane Seilbahn

Am 11. Juli 2021 feierte Mexico City die Eröffnung der Cablebús Línea 1. Die knapp zehn Kilometer lange urbane Seilbahnverbindung schließt direkt an den größten Verkehrsknotenpunkt der Stadt an und wurde gemeinsam mit Doppelmayr, dem Weltmarktführer im Seilbahnbau, umgesetzt. Für Bürgermeisterin Dr. Claudia Sheinbaum Pardo ist die Seilbahn ein wichtiger Baustein für die Verbesserung des sozialen Gleichgewichts in Mexikos Hauptstadt. Sie ist komplett in das öffentliche Verkehrsnetz integriert und barrierefrei für alle Menschen zugänglich.
In Mexico City erweitert eine neue Doppelmayr-Seilbahn das städtische Verkehrssystem. Die knapp 10 Kilometer lange Seilbahnverbindung bringt ihre Fahrgäste auf direktem Weg zum größten Verkehrsknotenpunkt der Stadt, Indios Verdes, wo sie bequem auf Bus und U-Bahn umsteigen können. „Die Seilbahn ist für uns nicht nur ein Mobilitätsprojekt, sondern auch ein soziales. Wir wollen den Menschen in unserer Stadt den besten öffentlichen Verkehr bieten und setzen dort an, wo eine Verbesserung dringend notwendig ist“, beschreibt Bürgermeisterin Dr. Claudia Sheinbaum Pardo die erste Linie des Cablebús. Die Reisezeit auf alltäglichen Wegen wird für die Pendler um bis zur Hälfte verkürzt. In komfortablen 10er-Kabinen schweben sie über Staus und beschwerliche Routen hinweg.
Bereits seit März 2021 ist eine Teilstrecke der Línea 1 zwischen den Stationen Tlalpexco und Campos Revolución in Betrieb. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv. Das neue Verkehrsmittel wird gut angenommen. Mit der Fertigstellung der Hauptachse ist nun auch die Verbindung zu U-Bahn und Bus geschaffen und wird so den Alltag vieler Pendler erleichtern.

Quelle: Doppelmayr Seilbahnen GmbH

Kontaktloses Zahlen in der gesamten BVG-Busflotte

Seit dem Projektstart im November 2019 hat die Atron electronic GmbH in Berlin über 2.100 Fahrzeugrechner der AFR 4-Serie aufgerüstet. In der Busflotte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kann nun kontaktlos gezahlt werden. Die Corona-Hygieneanforderungen in den Fahrzeugen können so noch effizienter eingehalten werden.
Neben der Effizienz und Kundenfreundlichkeit spielt im ÖPNV auch die Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Anforderung in allen Bussen die kontaktlose Zahlung zu ermöglichen, wurde deshalb ganz bewusst auf ein Upgrade der bereits über 2.100 verbauten Fahrzeugrechner der AFR 4-Serie gesetzt. Zusätzlich zur Kostenersparnis für den Verkehrsbetrieb konnten so auch Ressourcen geschont werden. Mit einem neuen EMVLeser wurden die bewährten Geräte perfekt für die Anforderungen eines modernen kontaktlosen Ticketings aufgerüstet.
Durch die nahtlose Integration des Updates in den gewohnten Bedienablauf des AFR 4 ist für das Fahrpersonal nur eine kurze Einweisung notwendig. Fahrgäste können beim Ticketkauf künftig intuitiv ihre Debit- oder Kredit-Karte bzw. ihr Smartphone vorhalten. Auch Zahlungen per Google- und Apple Pay werden unterstützt. Die kontaktlose Zahlung erhöht nicht nur den Komfort für die Fahrgäste, sondern beschleunigt auch den Einstiegsvorgang erheblich und sorgt so für eine höhere Pünktlichkeit und Fahrplanstabilität.
Da die Umrüstung im laufenden Betrieb in der Zentralwerkstatt der BVG erfolgte, war eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betriebshöfen und dem Atron-Team vor Ort notwendig. Dank einer intelligenten Planung und der guten Zusammenarbeit konnten pro Woche mehr als 120 Fahrzeuge umgerüstet werden. Durch den Einsatz einer neuen Software nach dem Upgrade musste dabei sichergestellt werden, dass im täglichen Betrieb sowohl die upgedateten als auch die älteren Varianten der Bordrechner lauffähig blieben. Ergänzend zur Aufrüstung der Fahrzeugrechner musste zudem ein neues Abrechnungssystem mit angebunden werden.

Quelle: Atron electronic GmbH

On-Demand-Angebot auf Sylt

Ab sofort ist der neue, nachfragegesteuerte Service der Sylter Verkehrsgesellschaft (SVG) SyltRIDE auf der Insel unterwegs. Es werden drei EQVs von Mercedes-Benz mit je 6 Fahrgastplätzen eingesetzt, die bei Bedarf über die App gerufen werden können. Der Zustieg kann dabei an rund 1.000 virtuellen Haltepunkten erfolgen, die über das Betriebsgebiet zwischen Westerland, Tinnum, Keitum, Kampen, Wenningstedt, Braderup und Munkmarsch verteilt sind. Sie ergänzen die bestehenden, physischen Haltestellen des ÖPNV. Die App führt den Fahrgast zum nächstgelegenen Haltepunkt und berechnet die Route zum Zielpunkt. Zukünftig soll der Service inselweit verfügbar sein.
„Der erste Schritt zur multimodalen Mobilitätsplattform SyltGO! ist mit dem neuen On-Demand-Angebot nun gemacht!“, freut sich Sven Paulsen, Geschäftsführer der SVG. „Wir arbeiten derzeit an der Fertigstellung der App SyltGO!, die etwas später gelauncht wird.“ Dann werden im ersten Schritt das Ridepooling SyltRIDE sowie ein Handyticket für den ÖPNV in einer App vereint. Perspektivisch wird SyltGO! für weitere Mobilitätsanbieter und -formen zugänglich gemacht. Die Ridepooling-App SyltRIDE ist ab sofort im Google Play Store (Android) und im App-Store (iOS) kostenlos zum Download verfügbar. Basierend auf der Technologie des Berliner Unternehmens door2door können Fahrgäste erstmalig auf einer deutschen Insel Fahrgäste ihre Mobilität „on demand“ per App bestellen.
Der Fahrgast registriert sich mit Namen und E-Mail über die App SyltRIDE. Wenn er einen Fahrtwunsch hat, gibt er den gewünschten Abhol- und Zielort an und wird per App zum nächstgelegenen Haltepunkt geleitet. Die Entfernung zum nächstgelegenen Haltepunkt beträgt maximal 200 Meter. Die Wartezeit auf den Service beträgt maximal 20 Minuten. Ein hinterlegtes Ridepooling-System ermittelt die optimale Route und verknüpft die individuellen Fahrtwünsche verschiedener Fahrgäste auf dieser miteinander. Das Einsteigen zusätzlicher Fahrgäste ermöglicht einen effizienteren und klimafreundlichen Transport.
Auf der Insel Sylt soll schrittweise eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens erreicht werden. Zuviel Verkehr belastet die Umwelt und stellt einen hohen Stressfaktor dar. Durch das Angebot attraktiver Alternativen zum eigenen Auto, die unkompliziert und flexibel genutzt werden können, sollen mehr Touristen und Einheimische auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Dies bedeutet langfristig für alle eine stressfreiere und ruhigere Atmosphäre sowie den Genuss von frischer Seeluft.

Quelle: door2door

Gesetzliche Vorgaben für saubere Fahrzeugbeschaffung

Der Bundestag hat gesetzliche Mindestquoten für die Beschaffung sauberer Fahrzeuge beschlossen. Die Vorgaben gelten für die Beschaffung von Fahrzeugen und Verkehrsdienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber.

Mindestziele für emissionsarme und -freie Fahrzeuge

Am 05.05.2021 hat der Bundestag erstmals ein Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beschlossen (SaubFahrzeugBeschG), das am 15.06.2021 in Kraft getreten ist.

Öffentliche Auftraggeber als Adressaten

Das Gesetz gilt für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber ab dem 02.08.2021 und sieht unterschiedliche Quoten für emissionsarme und –freie Fahrzeuge in den Referenz-zeiträumen 2021 bis 2025 und 2026 bis 2030 vor. Das SaubFahrzeugBeschG erfasst Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen sowie die Be-schaffung von Verkehrsdienstleistungen (z.B. ÖPNV, Paket-/Postdienste). Die Vorgaben gelten für PKW sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, enthalten aber Ausnahmen für verschiedene Fahrzeugkategorien (z.B. Militärfahrzeuge und landwirtschaftliche Nuztzfahrzeuge).

Umsetzung von EU-Richtlinie

Das Gesetz setzt Vorgaben der 2019 in Kraft getretenen EU Clean Vehicles Directive in nationales Recht um. Ziel ist es, CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren und einen Nachfrageimpuls für emissionsarme und –freie Fahrzeuge zu setzen.

Download Volltext

Autorin ist Frau Dr. Ute Jasper
Heuking Kühn Lüer Wojtek