So werden Trams und Busse Pandemie-gerecht

Der öffentliche Nahverkehr ist unabdingbar für die Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele. Doch mit der Corona-Pandemie haben Bus und Bahn an Fahrgästen verloren. Ein Forschungsprojekt an der Universität Kassel soll nun Möglichkeiten aufzeigen, den ÖPNV Pandemie-resistenter zu machen. 
Derzeit bereitet das Team um Prof. Dr. Carsten Sommer, Leiter des Fachgebiets Verkehrsplanung und Verkehrssysteme an der Universität Kassel, eine Simulation der Ausbreitung von Aerosolen in Fahrzeugen vor. So wollen die Forscherinnen und Forscher das Infektionsrisiko in Bahnen und Bussen abschätzen und ableiten, wie Fahrzeuge gestaltet werden können, um Ansteckungsgefahren zu reduzieren. Auch was die Pandemie beispielsweise für die Finanzierung des ÖPNV bedeutet, wie Tarife gestaltet und Kunden angesprochen werden sollten, will das Team ermitteln und entsprechende Handlungsempfehlungen geben. Dabei wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen.
In der zweiten Aprilwoche werden 3000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Kassels per Brief gebeten, an einer Befragung zur Mobilität in Kassel teilzunehmen. Außerdem prüft die Forschungsgruppe, wie sich die Staffelung von Schulanfangszeiten auf Auslastung der Fahrzeuge und Risiko von Ansteckungen auswirken würde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert das Forschungsprojekt EMILIA für die nächsten drei Jahre mit rund 1,3 Mio. Euro.

Quelle: Universität Kassel, Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrssysteme

Bike+Ride-Anlage am S-Bahn-Haltepunkt Witterschlick

Mit dem Durchschneiden eines Bandes haben Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des Nahverkehr Rheinland (NVR), Alfters Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher und weitere Gäste symbolisch die neue Bike+Ride-Anlage am S-Bahn-Haltepunkt in Witterschlick eröffnet. Dort sind 26 überdachte Fahrrad-Abstellplätze und zehn abschließbare Fahrradboxen entstanden. Sie erweitern das bereits bestehende Bike+Ride-Angebot vor Ort und dienen als weiteres Element zum Ausbau des Haltepunkts zu einer Mobilstation.
„Mit dieser Investitionsmaßnahme schaffen wir die infrastrukturelle Voraussetzung für die Verbesserung des hiesigen Nahverkehrsangebotes. Das ist gut angelegtes Geld für unsere Kunden im Nahverkehr“, so Dr. Norbert Reinkober. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 120.000 Euro. Der NVR fördert das Projekt mit 76.900 Euro. Eine Investition, die sich lohnt, wie auch Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher betont. Für Berufspendler seien gesicherte Abstellanlagen für ihre Räder und E-Bikes ein starkes Argument für den flexiblen Wechsel von Bus oder Bahn aufs Fahrrad: „Mit dem Bau der Bike+Ride-Anlage schreibt die Gemeinde den Ausbau der modernen und attraktiven ÖPNV-Anbindung der Gemeinde fort. Die zusätzliche Abstellmöglichkeit in Fahrradboxen schützt vor allem vor Schäden durch Vandalismus.“
Die Buchung der Fahrradboxen wird komplett über die Internetplattform www.bikeparkbox.de verwaltet. Zugang und Buchung erfolgen per Smartphone oder PC. Auch der Mietzeitraum kann flexibel von einem Tag, einer Woche oder Monat bis zu einem Jahr gewählt werden.

Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

Nachhaltige Mobilität vom Kraftstoff her denken

Der Verkehrs- und Transportsektor verursacht ein Fünftel der CO2-Emissionen Deutschlands. Im Gegensatz zu allen anderen Sektoren sind die CO2-Emissionen in diesem Sektor seit 1990 nicht gesunken. Damit sind die verkehrsbedingten Emissionen zu hoch. Deshalb wurde auf europäischer Ebene die Clean Vehicle Directive (CVD) verabschiedet. Die CVD schreibt Fuhrparkbetreibern im kommunalen und städtischen Umfeld vor, dass ab 2021 mindestens 45 % der neu beschafften Fahrzeuge emissionsfrei bzw. sauber sein müssen. Nicht nur öffentliche Auftragnehmer stehen vor dieser Herausforderung. Auch viele privatwirtschaftliche Konzerne haben sich den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz angenommen und sich selbst deutlich ehrgeizigere Ziele gesetzt.

Momentan liegt der Fokus, vor allem auch der Politik, auf den Emissionen unmittelbar am Fahrzeug (Tank-to-Wheel). Diese Betrachtungsweise führt nicht zu einer realen Defossilierung des Verkehrssektors. Dazu muss auch die Vorkette der Kraftstoffgewinnung (Well-to-Wheel) betrachtet werden. Nur wenn sowohl die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung eines Kraftstoffes über die Förderung und den Transport bis hin zum Einsatz im Fahrzeug mit einbezogen werden, ist eine tatsächliche Bewertung der Klimabelastung des jeweiligen Kraftstoffes möglich. Biomethan hat mit 0,27 kg CO2-eq/ km im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen wie beispielsweise Diesel mit 1,21 kg CO2-eq/km oder Strom aus dem deutschen Stromnetz mit 0,59 kg CO2-eq/km einen sehr viel geringeren CO2-Fußabdruck. Nachhaltige Mobilität muss also vom Kraftstoff her gedacht werden.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 3-2021. Aktuell ist die Ausgabe digital kostenfrei verfügbar!

Die digitale Ausgabe steht für Sie kostenfrei in unserer App oder im eMagazin zur Verfügung.

Zur kostenfreien Ausgabe (Desktop)

Bahn und RWE schließen neuen Ökostrom-Vertrag

Die Deutsche Bahn und der Energieversorger RWE haben ihren bestehenden Vertrag erweitert: Ab 2025 möchte die Bahn noch mehr Ökostrom aus einem Windpark vor Helgoland beziehen und orderte daher zusätzliche 190 Gigawattstunden Strom aus dem Windpark auf der Amrumbank, wo sich künftig jedes vierte Windrad für die Bahn drehen wird. Für den Konzern ist es ein weiterer Schritt in Richtung einer vollständigen Ökostrom-Versorgung. DB-Energiechef Torsten Schein erklärte: „Die Deutsche Bahn baut ihren Strommix mit noch mehr Windkraft konsequent nachhaltig um,“ sodass dieser „noch grüner“ wird. Schon länger möchte sich der Konzern als klimafreundliche Alternative zum Flug- und Autoverkehr darstellen und setzt dabei mehr und mehr auf grünen Strom: Laut eigenen Angaben bezieht die Bahn schon heute zu 61 Prozent Strom aus nachhaltigen Quellen, bis 2030 sollen es 80 und bis 2038 sogar 100 Prozent sein. Schon Ende 2020 hatte man aus diesem Grund mit RWE drei Verträge über die Lieferung von insgesamt 780 Gigawattstunden Ökostrom geschlossen, welche nun noch einmal um 190 Gigawattstunden ergänzt wurden. Der Zusatzvertrag soll ab 2025 für 15 Jahre gelten.

Quelle: spiegel.de

VDL Bus & Coach liefert 51 E-Busse an die KVB

VDL Bus & Coach bv (Eindhoven) wird die nächsten 51 E-Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) herstellen und 2022 ausliefern. Das niederländische Unternehmen hat das Vergabeverfahren mittels europäischer Ausschreibung für sich entschieden. Bestellt wurden 51 Gelenkbusse (18,15 Meter). Diese Busse werden mit Strom aus einer Hochvoltbatterie angetrieben, die auch die Energie für alle Nebenverbraucher wie etwa die Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung und den Ticketautomaten bereitstellt. Für den Erwerb der E-Busse stehen Zuwendungen des Bundesumweltministeriums zur Verfügung. Mit den neuen E-Bussen werden ab 2022 die linksrheinischen Linien 126, 142, und 146 sowie die rechts-rheinischen Linien 151, 152, 155 und 196 vom Dieselbetrieb auf E-Mobilität umgestellt.
Derzeit befinden sich bereits 53 E-Busse aus dem vorangehenden Auftrag in der Herstellung und Auslieferung durch VDL. Mit diesen E-Bussen werden in diesem Jahr die linksrheinischen Linien 141, 145 und 149 sowie die rechtsrheinischen Linien 150, 153 und 159 vom Dieselbetrieb auf E-Mobilität umgestellt. Zudem gestalten die KVB, RheinEnergie und Ford auf der Linie 126 ein Innovationsprojekt, für das drei dieser E-Busse vorgesehen sind.
Zuvor hatte VDL bereits neun E-Busse für den Betrieb der Linie 133 geliefert, die im Dezember 2016 umgestellt wurde. Seinerzeit waren dies die ersten Gelenkbusse mit Batterie, die im europäischen ÖPNV eingesetzt wurden. Die KVB ist mit der Zuverlässigkeit der Fahrzeuge sehr zufrieden.

Quelle: Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Brand der Bushalle im Rheinbahn-Betriebshof Heerdt

Bei einem Brand auf dem Betriebshof der Rheinbahn in Heerdt wurden in der Nacht zu Donnerstag 38 Busse sowie die Abstellhalle, in der diese Fahrzeuge standen, zerstört. Bei den betroffenen Bussen handelt es sich um acht Elektrobusse, acht Gelenkbusse und 22 Solobusse; unter diesen sind zehn neue Fahrzeuge, die erst kürzlich in Betrieb gegangen sind. Der Schaden wird auf einen mittleren zweistelligen Millionenbereich geschätzt. Die Ermittlungen zur Brandursache laufen noch.
Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn, erklärt: „Der Brand und seine Folgen machen uns alle bei der Rheinbahn und mich persönlich sehr betroffen. Die 38 Busse und die Halle sind definitiv ein Opfer der Flammen geworden. Das Wichtigste ist, dass niemand verletzt wurde. Das haben wir auch dem umsichtigen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen vor Ort und dem Einsatz der Rettungskräfte zu verdanken. Wir haben Solidaritätsbekundungen und Hilfsangebote aus der ganzen Stadt, von vielen benachbarten Verkehrsunternehmen und von der Landesregierung bekommen – das ist ein starkes Zeichen! Ihnen allen möchte ich meinen herzlichsten Dank aussprechen. Ich bin überzeugt: Gemeinsam packen wir das!“
Die Rheinbahn hat noch in der Nacht die Ein- und Ausfahrt aller Busse und Bahnen, die im Betriebshof Heerdt stationiert sind, umorganisiert. Fahrzeuge, die noch auf der Strecke waren, wurden auf den anderen Betriebshöfen und in Abstellanlagen stationiert. So konnten am Morgen gegen 4 Uhr alle Fahrzeuge zu ihrem Linieneinsatz starten. Allerdings kam es in den frühen Morgenstunden auf wenigen Buslinien zu Verspätungen. Gegen 10 Uhr fuhren alle Linien wieder normal. Durch die Umorganisation, das Heben von Reserven und den Einsatz der Rheinbahnerinnen und Rheinbahner werden unsere Fahrgäste daher keine Auswirkungen spüren.

Quelle: Rheinbahn AG

Bilder: Rheinbahn

VDV fordert Notifizierung der E-Bus-Förderung

Angesichts der weiter ausstehenden Notifizierung der E-Bus-Förderung durch die EU-Kommission fordert VDV-Vizepräsident Werner Overkamp Tempo beim Verfahren: „Brüssel hat mit der Clean Vehicles Directive strenge Ziele vorgegeben, um die Flotten zügig auf sauberere Antriebstechniken umzustellen – und die Branche wird alles dafür tun, um diese Ziele zu erreichen.“ Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) möchte die Kommunen und die Verkehrsunternehmen beim aufwendigen Systemwechsel vor Ort mit seiner Ende 2020 auf den Weg gebrachten E-Bus-Förderung finanziell unterstützen. „Wir fordern daher eine rasche Notifizierung durch Brüssel, um die Ziele der CVD und die Klimaschutzziele im Sektor schnellstmöglich zu erreichen.“
Im Gegensatz zur Förderung des Bundesumweltministeriums sollen vom BMVI weitere Technologien gefördert werden, etwa Trolley-, Wasserstoff- und Gas-Busse. Mit der BMVI-Förderung können auch die dazugehörigen Infrastrukturen gefördert werden, etwa der Netzanschluss oder die Transformatoren-Station. Außerdem sieht der Förderkatalog keine Mindestbestellforderung vor – und es können Machbarkeitsstudien gefördert werden. Der Förderzeitraum soll in diesem Jahr beginnen und bis 2024 gelten.
„Für die Branche ist die Förderung von höchster Bedeutung. Damit würde das BMVI bei den Fahrzeugen 80 Prozent der Mehrkosten finanziell übernehmen sowie 40 Prozent bei der Infrastruktur – mit Landesförderung wären diese sogar auf bis zu 80 bis 95 Prozent aufstockbar“, so Overkamp. Die 80-Prozent-Förderung des Mehraufwands bei den Fahrzeugen ist beachtlich: Ein Dieselbus kostet im Schnitt 250.000 Euro, ein E-Bus etwa 500.000 Euro. Die Förderung würde in diesem Beispiel 200.000 Euro betragen. „Anders als zum Beispiel im Automobilsektor sind wir als Branche sowohl für die Investitionen in die E-Fahrzeuge als auch für den Um- oder Neubau der Ladeinfrastrukturen, der Betriebshöfe und Werkstätten verantwortlich“, so Overkamp abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Sichere Mobilität in Bussen und Bahnen

Beim Lenkungskreis Bahntechnologie des Deutschen Verkehrsforums (DVF) haben Experten Lösungen für eine sichere Mobilität in Bussen und Bahnen während und nach der Corona-Pandemie vorgestellt. “Kommunen und Verkehrsunternehmen stehen vielzählige Daten und Applikationen zur Verfügung, die Kunden vorab und während der Fahrt beispielsweise über den aktuellen Auslastungsgrad ihrer Bahnen informieren können. Sie müssen jetzt den Fahrgästen angeboten werden”, so Andre Rodenbeck, CEO Rail Infrastructure, Siemens Mobility GmbH.
Aktuell wollen Kunden über den Auslastungsgrad der Fahrzeuge und alternative Angebote informiert werden. Sobald die Bevölkerung geimpft ist, werden sich Bewegungsmuster voraussichtlich verändern – darauf müssen die Tarife und Informationssysteme von Bussen und Bahnen flexibler reagieren können als bisher. Welche Angebote die Kunden in Berlin und welche sie in Düsseldorf favorisieren, können Nahverkehrsunternehmen anhand ihrer eigenen Nutzerdaten ablesen. Daten aus Fahrplanabfragen, von Sensoren, Mobilfunkdaten, Smartphones und Bluetoothgeräten liegen vor. Sie können für Auslastungsprognosen, Kapazitätsmanagement, individualisierte Angebote, Nachfragespreizung und vieles mehr genutzt werden. Rodenbeck weiter: “Wir haben die Pilotphasen abgeschlossen. Jetzt gilt es, die Nutzung der Daten in die Regelprozesse der Unternehmen zu integrieren.”
Zum dauerhaften und zuverlässigen Schutz des Fahrpersonals und der Fahrgäste sollten Innovationen zur antiviralen Oberflächenbehandlung, Schutzscheiben für Fahrpersonal oder angepasste Lüftungssysteme in allen neuen Fahrzeugausschreibungen als Standard gesetzt werden. Diese müssen auch beim Abruf weiterer Fahrzeuge innerhalb von bestehenden Rahmenverträgen nachträglich bestellt werden können.
Im Lenkungskreis Bahntechnologie des Deutschen Verkehrsforums tauschen sich unter der Leitung von Rodenbeck regelmäßig Expertinnen und Experten über die Herausforderungen im öffentlichen Verkehr und die verfügbaren Innovationen des Sektors für eine sichere Mobilität aus.

Quelle: Deutsches Verkehrsforum

Urbane Mobilität der Zukunft in Rom

Siemens Smart Infrastructure liefert Ladestationen sowie eine cloudbasierte Software zum Ladeinfrastruktur-Management für das italienische Startup-Unternehmen On. Die Lösungen bilden die Grundlage für einen neuen von On entwickelten Sharing-Service für Elektrofahrzeuge in Rom. Die ersten 23 Ladestationen wurden bereits im Zentrum von Rom installiert, die restlichen sollen im Laufe des Jahres folgen. Rom ist dabei, einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan) umzusetzen, um den Übergang zu einem umweltfreundlicheren und besseren Stadtverkehr zu unterstützen. Ziel ist, die Zugänglichkeit für alle Bürger zu fördern sowie die Lebensqualität, öffentliche Gesundheit und ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist die Einführung von Shared-Mobility-Angeboten, zum Beispiel für Car- und Bike-Sharing.
Für dieses Projekt liefert Siemens die Ladeinfrastruktur, die aus 120 kompakten Ladesäulen vom Typ Sicharge AC22 besteht. Dort können jeweils zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig über zwei Ausgänge mit einer Leistung von 22 kW aufgeladen werden. An zwei 230 Volt AC-Steckdosen lassen sich außerdem Elektrofahrräder, Elektroroller und andere kleine Elektrofahrzeuge aufladen. Die Ladesäulen sind mit dem E-Car Operation Center (E-Car OC) verbunden, der cloudbasierten Software zum Ladeinfrastruktur-Management von Siemens. Über diese Anwendung können sowohl die Ladeinfrastruktur als auch die Ladevorgänge verwaltet werden. Außerdem erlaubt E-Car OC einen Export der verarbeiteten Daten in benachbarte Systeme zur Nutzung in weiteren Prozessen wie der Rechnungsstellung.
Ausgehend von diesen Daten zeigt die On-App alle Siemens-Ladepunkte auf einer Karte an. Außerdem werden die Verfügbarkeit und der Betriebsstatus jeweils in Echtzeit angegeben. Der Fahrer kann in einer Smartphone-App, die zusammen mit der Backend-Software bereitgestellt wird, den Ladevorgang starten und den gewünschten Zahlungsdienst nutzen.

Quelle: Siemens Smart Infrastructure

Vorlage zum EuGH: Kartellrechtliche Kontrolle von Nutzungsentgelten im SPNV

Das KG hält für klärungsbedürftig, ob die Zivilgerichte die Entgelte für die Nutzung der Schieneninfrastruktur nach den Maßstäben des Kartellrechts überprüfen dürfen. Der EuGH soll nun entscheiden (KG, 10.12.2020, 2 U 4/12 Kart).

EuGH: Regulierung geht vor

BGH: Kartellrecht genügt

Seit mehren Jahren beschäftigen die Entgelte der DB Netz AG Behörden und Zivilgerichte. 2015 legte das LG Berlin Fragen zur zivilgerichtlichen Rückforderung von überhöhten Entgelten dem EuGH vor. Es sah einen Zuständigkeitskonflikt zwischen der Bundesnetzagentur und den Zivilgerichten. Der EuGH entschied 2017, dass eine zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle nur nach vorheriger Befassung der Regulierungsstelle möglich sei. Nach einer Entscheidung des BGH aus 2019 sind hingegen Nutzungsentgelte anhand eines kartellrechtlichen Maßstabes auch ohne vorgreifliche Entscheidung anderer Behörden überprüfbar.

KG: Zweifel an Anwendbarkeit des Kartellrechts

Das KG begründet seine Zweifel an der Anwendbarkeit des Kartellrechts mit Verweis auf Entscheidungen des OLG Dresden und einzelner Landgerichte. Ferner lassen sich die Argumente des EuGH zur Beschränkung der Billigkeitskontrolle auch auf die kartellrechtliche Prüfung der Nutzungsentgelte übertragen. Dies gilt vor allem für die Gefahr uneinheitlicher Entgelte. Ein Konflikt ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil kartellrechtlicher Rechtsschutz nur für die Vergangenheit wirkt.

Download Volltext

Autorin ist Frau Sarah Rose
Heuking Kühn Lüer Wojtech