Christian Frank neuer Geschäftsführer der ProVI GmbH

Christian Frank, der seit der Ausgründung von OBERMEYER die ProVI GmbH als Executive Manager leitete, ist jetzt zum Geschäftsführer des Unternehmens bestellt worden.
Der studierte Wirtschaftsingenieur und Architekt weist eine langjährige Erfahrung in der Software-Branche und im Infrastrukturbereich auf. Bevor er als Executive Manager zu ProVI geholt wurde, war Frank Account Manager BIM bei FARO, einem Unternehmen für computergestützte Mess- und Bildverarbeitungsgeräte und -software.

Quelle: ProVI GmbH

Planungsbeschleunigung für Bauvorhaben im ÖPNV und Eisenbahnverkehr

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundetages beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Investitionen: „Mit der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung und den wichtigen Änderungen der Koalitionsfraktionen sind in dieser Legislaturperiode weitreichende Neureglungen für eine Beschleunigung von Bauvorhaben im Nah- und Eisenbahnverkehr festgeschrieben worden. Viele zentrale Punkte, die wir als VDV im Namen der Branche lange gefordert haben, sind jetzt im Gesetzentwurf enthalten. Das betrifft Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Raumordnungsgesetz und auch im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Hervorzuheben ist aus VDV-Sicht insbesondere die Ausweitung der neuen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben im ÖPNV. Wird beispielweise in Zukunft eine bestehende Betriebsanlage für Straßenbahnen erneuert, bedarf das Bauvorhaben keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung mehr. „Das klingt relativ simpel, ist aber ein wichtiger Schritt für schnelleres Bauen bei unseren Vorhaben. Und genau das benötigen wir, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch mehr ÖPNV-Angebot zu erreichen“, so Wortmann. Die neuen Planungserleichterungen für PBefG-Verkehre gelten dabei auch für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Strecken, also für das Errichten von Masten oder Telekommunikationsanlagen.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

Einhaltung des Mund-Nase-Schutzes im VBB-Gebiet

Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf häufigere Kontrollen der Maskenpflicht einstellen. Darauf haben sich im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg Vertreter von Ländern und Kommunen sowie von Polizeibehörden und Verkehrsunternehmen verständigt.
Die Behörden und Verkehrsunternehmen kontrollieren im November gemeinsam die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in beiden Ländern. Zudem wird es vier regionale Aktionstage mit Schwerpunktkontrollen geben, die durch die jeweilige Polizei der Länder bzw. des Bundes begleitet werden, um die Durchsetzung sicherzustellen. Der erste Aktionstag startet in Brandenburg, wo die Polizeidirektion Ost am Donnerstag, den 5. November, mit den Verkehrsunternehmen kontrollieren wird.
Seit dieser Woche gelten deutschlandweit strengere Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus. Neben vielen Einschränkungen im öffentlichen Leben wird auch weiterhin verstärkt auf die Präventionsmaßnahmen gesetzt. Die AHA-Regeln: Abstand – Händewaschen (Hygiene) – Alltagsmaske stehen dabei nach wie vor im Mittelpunkt.
Gerade im ÖPNV kann der gebotene Abstand nicht immer eingehalten werden, der Maskenschutz ist hier besonders wichtig. Bereits seit 27. April 2020 schreiben deshalb die jeweiligen länderspezifischen Coronaschutzverordnungen in Berlin und Brandenburg vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Die allermeisten Fahrgäste halten sich an die Regeln, die dadurch vor allem andere schützen und vorbeugend dazu beitragen, das Virus nicht weiterzuverbreiten.
Der kleine Prozentsatz bislang Uneinsichtiger soll jetzt noch einmal verstärkt von Sinn und Zweck der Mund-Nase-Bedeckung überzeugt werden –nachdrücklich und mit Konsequenz. Unterstützt wird diese Aktion von den zuständigen Polizeidirektionen der Länder bzw. der Bundespolizei.

Quelle: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH

Setra Überlandbus als mobile COVID-19-Teststation

Daimler Buses unterstützt mit einem COVID-19-Testbus den Kampf gegen das Coronavirus. Der Überlandlinienbus S 416 LE business, der innerhalb von vier Wochen am Standort Neu-Ulm umgebaut wurde, wird in den kommenden Monaten von der Huber Group Holding SE als mobile Teststation vor Schulen, Pflegeheimen und Firmen eingesetzt. In dem Bus können zum Beispiel Pflegekräfte oder Mitarbeiter vorab mobil getestet werden. Das Fahrzeug ist damit Teil des volldigitalisierten Testverfahrens der Huber Group, die mit ihrer durchgängig vernetzten Infrastrukturlösung eine sichere und effiziente Durchführung von Corona-Tests bietet.
Die Testpersonen betreten den 13 Meter langen Low Entry der Setra MultiClass am hinteren Einstieg, wo an einem neueingebauten Schalter die persönlichen Daten eingelesen und überprüft werden. Der Abstrich des Mund- oder Rachenraums wird im vorderen Teil des Fahrzeugs durchgeführt. Der Bus verfügt zudem über eine regenschützende Markise und eine Standheizung. Via WLAN-Zugang an Bord werden Probanden- und Probendaten verschlüsselt in eine Datenbank eingepflegt, um einen schnellen Ablauf und Abruf des Ergebnisses zu garantieren. Nach etwa eineinhalb Minuten können die Getesteten den Bus über den vorderen Einstieg wieder verlassen. Das Ergebnis des PCR-Testverfahrens liegt bereits innerhalb eines Tages vor.

Quelle: Daimler AG

NRW-Landesregierung stärkt On-Demand-Mobilität

Mit mehr als 10,6 Millionen Euro fördert die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ein besseres Angebot im öffentlichen Personennahverkehr im Ruhrgebiet, in der Städteregion Aachen, am Niederrhein, im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis. Das Geld gibt es für die Erprobung von On-Demand-Angeboten, mit denen die Menschen in den zum Teil suburban geprägten und dünn besiedelten Regionen flexibler und besser mobil sein können – auch ohne eigenes Auto. Das Verkehrsministerium hat Förderbescheide an die Städte Neukirchen-Vluyn, Aachen, Kleve, Hürth, die Gemeinde Roetgen, und den Rhein-Sieg-Kreis übergeben. Die Kommunen hatten sich mit ihren Projekten erfolgreich am Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ beteiligt.
Die Förderung von innovativen Modellvorhaben im ländlichen Raum ist Teil der ÖPNV-Offensive, die das Verkehrsministerium gestartet hat. Hierfür sind bis 2031 insgesamt 120 Millionen Euro eingeplant. Darüber hinaus stellt das Land bis 2031 1 Milliarde Euro für die dringend notwendige Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Außerdem fließen in den nächsten zwölf Jahren rund 100 Millionen Euro in Schnellbus-Linien im ländlichen Raum. Rund 180 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Außerdem fördert das Verkehrsministerium die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken.

Quelle: Verkehrsministerium NRW

FlixBus und FlixTrain stellen Betrieb vorübergehend ein

Europas größter Fernbusanbieter FlixMobility wird sein Fernbusangebot in Deutschland, Österreich und der Schweiz ab 3. November vorübergehend einstellen. Damit reagiert das Unternehmen auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, Reiseaktivitäten einzuschränken, um dabei zu helfen, einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus bestmöglich entgegenzuwirken. Auch FlixTrain wird ab dem 3. November vorläufig nicht mehr fahren. Wenn es die Situation erlaubt, möchte FlixBus den Betrieb bis zu den Feiertagen wieder aufnehmen, um Menschen die Heimreise zu ihren Familien zu ermöglichen. Auch FlixTrain wird, sobald es möglich und sinnvoll ist, wieder fahren.

Quelle: FlixMobility

Großes Interesse an „Hubi“-Testfahrten

Seit dem 13. September drehte „Hubi“ seine Runden auf rund zwei Kilometern zwischen mehreren zentralen Anlaufpunkten in Bad Essen – und das alles andere als einsam: 95 Nutzer haben sich für das Experiment registrieren lassen und die App auf ihr Smartphone heruntergeladen, mit der der Shuttlebus angefordert werden kann. Viele mehr sind spontan mitgefahren und haben diese neue Form der Mobilität ausprobiert. „Wir haben in der dritten Testphase viele wertvolle Erkenntnisse zum autonomen Fahren in komplexen Verkehren und auch zur Nutzerakzeptanz autonomer On-Demand-Shuttle im ländlichen Raum gewinnen können”, bilanziert Werner Linnenbrink, Leiter Mobilitätsangebot der Stadtwerke Osnabrück. Es sei die richtige Entscheidung gewesen, Bad Essen als Standort für die dritte Testphase zu wählen.
Bad Essen habe mit dem Testlauf des autonomen Shuttlebusses Neuland betreten, betont Bürgermeister Timo Natemeyer. „Wir haben die Projektpartner sehr gerne unterstützt. Die positive Resonanz aus der Bevölkerung zeigt, dass „Hubi“ gut angenommen wurde. Und auch für uns als Gemeinde war es interessant zu sehen, wie unterschiedliche Ziele im Ort an den bestehenden ÖPNV angebunden werden können.“
Ursprünglich sollte der autonom fahrende Shuttlebus bereits im Mai durch den Kurort fahren – doch die Corona-Pandemie machte den Projektbeteiligten zunächst einen Strich durch die Rechnung. Mit einer Verzögerung startete der Testlauf schließlich im September – natürlich unter besonderen Voraussetzungen. Zeitweise durften nur maximal zwei Personen gleichzeitig mitfahren, es galten die bekannten Abstandsregelungen und die Maskenpflicht.
Auffällig war innerhalb der Testphase, dass rund 80 Prozent der Fahrgäste spontan zustiegen. 20 Prozent nutzten die Vorabbuchungsoption per Hub Chain App. Heiß begehrt war „Hubi“ vor allem an Sonntagen. Viele Kurgäste und Tagestouristen stiegen in das autonom fahrende Shuttle, um bei ihrem Sonntagsausflug innerörtliche Wege zu überbrücken.

Quelle: Stadtwerke Osnabrück AG

Dr. Ralf Petri leitet neuen VDE Geschäftsbereichs Mobility

Dr. Ralf Petri hat die Leitung des neuen Geschäftsbereichs Mobility beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) übernommen. Mit VDE Mobility bündelt die Technologieorganisation alle Aktivitäten im Mobilitätsbereich. Hierzu zählen Normen und Anwendungsregeln, beispielsweise für die Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen (VDE DKE und VDE FNN), das Prüfen und Zertifizieren von Ladeinfrastrukturen und Batterien (VDE Institut und VDE Renewables), aber auch die Wissenschaft, beispielsweise mit Studien der Fachgesellschaften wie der Energietechnischen Gesellschaft im VDE (VDE ETG). „Unser Ziel ist es, als One-Stop-Shop zu fungieren und Synergien zu nutzen, in dem wir alle Bereiche des VDE, die an Mobility-Themen arbeiten, in dem neuen Geschäftsbereich zusammenfassen“, erklärt der neue Geschäftsbereichsleiter. Weiterhin strebt Petri eine enge Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, der Politik und der Industrie an.

Quelle: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Gesetz zum autonomen Fahren

Laut Bundesminister Andreas Scheuer soll Deutschland international die Nummer 1 beim autonomen Fahren werden. Als erstes Land weltweit holt demnach Deutschland autonome Fahrzeuge aus den Forschungslaboren auf die Straße – und zwar im Regelbetrieb. Die Bundesregierung will Fahrzeuge, die selbstständig Waren von der Produktion zum Güterverteilzentrum bringen. Genauso wie autonome Autos und Busse, die Fahrgäste sicher und bedarfsgenau transportieren. Scheuer ist sich sicher: In den kommenden fünf bis zehn Jahren wird sich die Art, wie wir uns fortbewegen, mehr verändern als in vielen Jahrzehnten zuvor. Das Regelwerk dafür wird bereits jetzt geschaffen.
Um das große Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter gestalten.
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern: Am 21. Juni 2017 trat bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft. Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Das heißt: Automatisierte Systeme (Stufe 3) dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig.
Nun folgt der nächste Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren soll der Rechtsrahmen geschaffen werden, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 5) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – und das bundesweit.

Quelle: Bundesverkehrsministerium

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