Nach dem Shutdown: Fünf wichtige Dinge, die Unternehmen tun sollten

Wie können wir die Arbeitssicherheit in der Corona-Krise gewährleisten und eine zweite Infektionswelle verhindern? Das fragen sich zurzeit viele Führungskräfte von Unternehmen, die Schritt für Schritt den Regelbetrieb wieder aufnehmen.

Nach dem Shutdown kommt die vorsichtige Öffnung. Millionen von Arbeitnehmern kehren in den kommenden Wochen Schritt wieder an ihre regulären Arbeitsstätten zurück. Doch die Umstände haben sich geändert. Das Corona-Virus ist noch da und die Angst vor einer zweiten Infektionswelle wächst.
Unternehmen können viel dazu beitragen, eine zweite Infektionswelle zu verhindern, indem sie konsequent Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz umsetzen. Doch was gilt es eigentlich konkret zu tun? Hier fünf Tipps, die Sie sofort umsetzen können.

1. Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch!

Viele – gerade kleinere – Unternehmen hören den Begriff Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zum ersten Mal. Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASiG) das zentrale Element der Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Beurteilung vorzunehmen, welchen gesundheitlichen Gefährdungen Arbeitnehmer(innen) ausgesetzt sind.
Mit dem Corona-Virus entstand eine neue sogenannte „biologische Gefährdung“ im Sinne von § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASiG) Abs. 3. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, eine neue Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder eine bestehende zu ergänzen.
Dazu können Sie eine kostenlose Gefährdungsbeurteilungssoftware nutzen, die von der Initiative infektionsschutzhelfer.de, einer Gemeinschaftsaktion von über 100 Klein- und Mittelunternehmen (KMU), entwickelt wurde. In zehn Minuten beantworten Sie auf der Webseite die relevanten Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Infektionsschutz in Ihrem Unternehmen. Anschließend erhalten Sie kostenlos eine Sofortauswertung und einen individuellen Maßnahmenplan.

2. Lassen Sie Infektionsschutzhelfer ausbilden!

Das erforderliche Infektionsschutz-Wissen sollte im Unternehmen weit verbreitet sein. Nur wenn viele Mitarbeiter die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Infektionsschutzes verinnerlicht haben, können Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Auf der Webseite infektionsschutzhelfer.de finden alle Mitarbeiter von Unternehmen und sonstige Interessierte eine kostenlose Schulung, die sie in 20 Minuten absolvieren können.
Die Online-Ausbildung endet mit einem Test. Bei einem erfolgreichen Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die bestandene Ausbildung nach SARS-COVID-2-Arbeitsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

3. Legen Sie verbindliche Maßnahmen für die Umsetzung fest!

Die Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit zeigt: Damit Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, bedarf es Betriebsanweisungen. Diese Anweisungen sind für alle Mitarbeiter verpflichtend. Damit ist der Arbeits- und Infektionsschutz nichts, was zufällig geschieht: Die Maßnahmen werden vielmehr fest in die Arbeitsabläufe und in die Routinetätigkeiten der Mitarbeiter integriert.
Neben dem Infektionsschutzhelfer-Zertifikat und einem Maßnahmenplan für Profit- und Non-profit-Organisationen hat die Initiative infektionsschutzhelfer.de ein Paket mit Dokumenten für Betriebsanweisungen und Hygienepläne bereitgestellt. Mit diesen Vorlagen können Sie schnell und einfach Betriebsanweisungen erlassen und die Umsetzung der Maßnahmen wirksam kontrollieren.

4. Unterweisen Sie Ihre Belegschaft regelmäßig!

Maßnahmen zum Infektionsschutz haben die Eigenschaft, dass irgendwann sie niemand mehr hören kann oder möchte – ähnlich wie die Sicherheitsunterweisungen im Flugzeug. Man bekommt das Gefühl, alles bereits zu wissen und zu beachten. Doch das ist ein Trugschluss.
In der Arbeitssicherheit gilt der Grundsatz: Routine schafft Sicherheit. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich. Stellen Sie sicher, dass alle die Anweisungen verstehen und befolgen.

5. Zögern Sie nicht, Konsequenzen auszusprechen!

Was passiert, wenn Mitarbeiter die Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen nicht ernst nehmen? Was soll geschehen, wenn aus Bequemlichkeit Maßnahmen „vergessen“ werden? Haben Sie keine Angst davor, Konsequenzen auszusprechen. Dies kann beispielsweise sein:

• eine Abmahnung: Mitarbeiter werden schriftlich abgemahnt, weil sie sich den Betriebsanweisungen widersetzt haben;

• Ausschluss aus Teilbereichen des Unternehmens beziehungsweise von bestimmten Arbeiten: Mitarbeiter, die sich nicht an die Schutzvorschriften halten, werden für bestimmte Bereiche gesperrt;

• weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Die bisherige Praxis hat gezeigt: Man muss man nur einem Bruchteil aller Arbeitnehmer rechtliche Konsequenzen androhen. Durch das Corona-Virus und die unmittelbare Krise sind die meisten Mitarbeiter für das richtige Verhalten sensibilisiert und wissen: Bei einem Nichtbeachten der Regeln schädigen sie ihre eigenen Kollegen.

Fazit: Stellen Sie den Infektionsschutz in den Mittelpunkt Ihres Handelns!

Indem Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Mitarbeiter zu Infektionsschutzhelfern ausbilden und die anderen empfohlenen Maßnahmen umsetzen, können Sie – wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen – Ihr Unternehmen sicherer machen.
Zeigen Sie auch Ihren Kunden, dass Sie einen großen Wert auf den Infektionsschutz legen. Viele Unternehmen laden die Zertifikate der Initiative infektionsschutzhelfer.de auf die eigene Homepage hoch. Oder sie drucken das Zertifikat aus und hängen es in ihre Verkaufsräume. Damit zeigen Sie außer Ihrer Belegschaft Ihren Kunden, dass der Infektionsschutz bei der täglichen Arbeit in Ihrem Betrieb eine bedeutende Rolle spielt. Auch dies ist eine vertrauensbildende Maßnahme.

Zu den Autoren:
Dr. Jens-Uwe Meyer ist Pressesprecher der Initiative infektionsschutzhelfer.de. Er ist Geschäftsführer der Innolytics GmbH (www.innolytics.de), einem Leipziger Softwareunternehmen, das die Kampagne technisch unterstützt.
Volker Häseker ist Geschäftsführer der Deutschen Mittelstandsschutz GmbH (www.mittelstandsschutz.de), einem Unternehmen, das Dienstleistungen und digitale Angebote rund um das Thema Arbeitssicherheit anbietet.

Solaris im Smart City 2020-Wettbewerb gekürt

Während der elften Ausgabe des Smart City Forums, das dieses Jahr online verlief, wurden die Gewinner des Smart-City-Wettbewerbs gekürt. In der Kategorie Intelligente Lösungen – bzw. Smart City Solution – erhielt Solaris Bus & Coach S.A. einen Preis, nachdem die Firma für ihre innovativen Lösungen im Bereich E-Mobility für emissionsfreien Verkehr nominiert worden war.
Der Wettbewerb umfasst fünf Kategorien und in einer davon – der Kategorie „Intelligente Lösungen“ – wurden Zulieferer belohnt, von bereits eingeführten Lösungen aus dem Bereich Smart City, die sich in der städtischen Umgebung bewähren, die entschieden den täglichen Betrieb vereinfachen und darüber hinaus Zeit-, Energie- oder finanzielle Einsparungen ermöglichen und einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben (…)”. In eben dieser Kategorie wurde die Firma Solaris, die einen breiten Fächer an E-Mobility-Lösungen bietet, nominiert.
Solaris bietet eine Lösung, die den Preisrichtern gefallen hat: das eSConnect ist ein firmeneigenes System zur Flottenüberwachung und zum Flottenmanagement. Dieses bietet ständigen Zugriff auf die laufenden Daten eines Fahrzeugs, und ermöglicht somit ein effizientes und rationelles Management einer emissionsfreien Fahrzeugflotte, eine bessere Betriebsfähigkeit der Busse und deren optimale Nutzung.

Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.

Länder beteiligen sich mit eigenen Mitteln am ÖPNV-Rettungsschirm

Die Konferenz der Verkehrsminister/innen (VMK) hat gestern (15.6.2020) im Rahmen einer Sondersitzung nochmals ihren Beschluss bekräftigt, dass sich auch die Länder mit eigenen Mitteln angemessen am ÖPNV-Rettungsschirm beteiligen sollen. Beschlossen wurde zudem, dass zwischen den Ländern ein Finanzausgleich für die vom Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung gestellten 2,5 Milliarden Euro erfolgen soll. Damit wird gewährleistet, dass die Bundesmittel anhand der tatsächlich in den jeweiligen Ländern entstandenen Fahrgeldverluste aufgeteilt werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diese Beschlüsse ausdrücklich und weist darauf hin, dass nun sehr zügig entsprechende Regelungen in allen Ländern umgesetzt werden müssen: „Die Zeit drängt, denn wir benötigen die Ausgleichzahlungen dringend, um den Betrieb bei zunehmendem Hochlauf aufrechterhalten zu können. Bundesweit fehlen den Verkehrsunternehmen rund fünf Milliarden Euro an Fahrgeldeinnahmen. Das können die Branche und die Kommunen nicht schultern“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juni im Rahmen ihres Konjunkturpakets eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm in Höhen von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Dazu sollen die Regionalisierungsmittel einmalig in diesem Jahr um 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Mittel werden über einen bestehenden Verteilungsschlüssel, den so genannten „Kieler Schlüssel“, an die Länder gezahlt. Die durch Corona erlittenen Einnahmeverluste des ÖPNV in den Ländern sind jedoch nicht deckungsgleich mit den prozentualen Anteilen der Länder an den Regionalisierungsmitteln. Deshalb hat die VMK nun beschlossen, dass ihr Vorsitzland das Saarland einen geeigneten Ausgleichsmechanismus für eine Spitzabrechnung der Länder untereinander erarbeitet. Als Basis dafür gelten die tatsächlichen Fahrgeldverluste abzüglich der coronabedingten Einsparungen. Nach diesem „Corona-Schlüssel“ sorgen die Länder dann untereinander für entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet dazu eine entsprechende Musterrichtlinie, um ein ländereinheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Dr. Georg Friberg neuer CEO von Goldschmidt

Goldschmidt, Anbieter von Produkten und Services für Schieneninfrastruktur, hat Dr. Georg Friberg (53) zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung berufen. Er folgt auf Dr. Hans-Jürgen Mundinger, der in den Ruhestand verabschiedet wurde. Dr. Friberg ist seit Februar 2020 Geschäftsführer der Goldschmidt Thermit GmbH, der Finance and Management Holding der Goldschmidt-Gruppe. Als CEO (Chief Executive Officer) leitet er ab sofort die Ressorts Strategie, Geschäftsentwicklung, M&A, Personal, Marketing & Kommunikation und Vertrieb.

Quelle: Goldschmidt Thermit GmbH

Optibus als Technology Pioneer ausgewählt

Optibus, Softwareplattform für den öffentlichen Personennahverkehr, wurde unter Hunderten von Kandidaten als einer der “Technology Pioneers” des Weltwirtschaftsforums ausgewählt. Optibus plant und disponiert die Bewegungen von Fahrzeugen und Fahrern und verbessert den Nahverkehr in Hunderten von Städten auf der ganzen Welt. Das Unternehmen hat auch Verkehrsbehörden unterstützt, die sich mit der komplexen Dienstplanung befassen, die für die Notfallpläne und Ausstiegsstrategien von COVID-19 erforderlich waren und sind.
Die Technology Pioneers des Weltwirtschaftsforums bringen Unternehmen aus der ganzen Welt, die sich mit dem Design, der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien und Innovationen befassen, frühzeitig in die Wachstumsphase und sind bereit, einen bedeutenden Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft auszuüben. Die Gemeinschaft der Technology Pioneers ist ein integraler Bestandteil der größeren Global Innovators-Gemeinschaft von Start-ups auf dem Weltwirtschaftsforum.
Nach seiner Auswahl als Technology Pioneer wird Amos Haggiag, CEO und Mitbegründer von Optibus, das ganze Jahr über zur Teilnahme an Aktivitäten, Veranstaltungen und Diskussionen des Weltwirtschaftsforums eingeladen. Optibus wird in den nächsten zwei Jahren auch zu den Initiativen des Forums beitragen und mit politischen Entscheidungsträgern und führenden Persönlichkeiten des privaten Sektors zusammenarbeiten, um bei der Festlegung der globalen Agenda zu Schlüsselthemen mitzuwirken.

Alle Informationen zu den diesjährigen Technology Pioneers finden Sie hier.

Quelle: Optibus

KVG Stade treibt Digitalisierung der Bedarfsverkehre weiter voran

Die KVG Stade hat zum Ende des Aprils die Rufbus-Verkehre im Landkreis Stade in das Dispositionssystem AnSaT® der Fa. ESM integriert. Damit setzt die KVG auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Digitalisierung der bedarfsgesteuerten Verkehre konsequent fort. Im April letzten Jahres startete die KVG im Landkreis Lüneburg für das RufMobil mit der AnSaT®-Software. Anschließend erfolgten die weiteren Inbetriebnahmen der AST-Verkehre in der Stadt Cuxhaven im September 2019 sowie des Anruf-Linien-Taxis in Winsen (Luhe) im Landkreis Harburg im Dezember 2019.
Für Cuxhaven, Stade und Winsen werden die telefonischen Anmeldungen in der zentralen Leitstelle in Buxtehude entgegengenommen, automatisiert gebündelt und direkt in die jeweiligen Fahrzeuge (eigene oder lokale Partner) übermittelt. Dabei werden sämtliche Buchungen der verschiedenen Gebiete über eine einheitliche webbasierte Buchungsmaske aufgenommen und weiterbearbeitet. Für den Landkreis Lüneburg erfolgt dies in der lokalen Leitstelle der KVG vor Ort.
Zusätzlich können Fahrgäste die bedarfsgesteuerten Verkehre über Internet buchen. Hierzu steht auf der KVG-Website eine Funktionalität für die Internetbuchung zur Verfügung. Die Realisierung der Onlinebuchung mittels Buchen-Button über die (mobilen) Fahrplanauskunftssysteme des HVV (geofox) und der VNN wird ebenfalls vorangetrieben und perspektivisch nutzbar sein.

Quelle: ESM GmbH

AB Transitio bestellt zwölf weitere Stadler-Doppelstockzüge

AB Transitio hat zwölf weitere vierteilige Doppelstockzüge bei Stadler bestellt. Der Auftragswert beträgt 133.3 Millionen Schweizer Franken. Damit löst Transitio eine Option aus einem bereits seit 2016 bestehenden Vertrag ein. Die nun bestellten Züge werden gemäß Vertrag im Herbst 2021 geliefert und verkehren anschließend in der Region des Mälarsees westlich der Schwedischen Hauptstadt Stockholm.
Transitio und Stadler hatten bereits 2016 einen Vertrag über die Lieferung von Doppelstockzügen für verschiedene Regionen in Schweden unterschrieben. Zunächst wurden 33 Züge für Mälab bestellt, in einem ersten Optionsabruf kamen acht weitere Züge für Uppsala Länstrafik hinzu. Der nun erfolgte zweite Optionsabruf umfasst zwölf Züge für Mälab. Insgesamt hat Transitio damit bislang 53 Züge des Typs KISS bei Stadler geordert.

Quelle: Stadler Rail Group

Gävle stellt 40 Solaris CNG-Busse in Dienst

Solaris Sweden AB unterzeichnete mit dem Verkehrsbetreiber Vy Buss AB im März 2019 einen Vertrag über die Lieferung von emissionsfreien und -armen Bussen. Das schwedische Verkehrsunternehmen hat gestern (15.6.2020) insgesamt 40 neue Solaris CNG-Busse in der Stadt Gävle in Dienst gestellt. In diese schwedische Stadt am Bottnischen Meerbusen wurden 24 Solaris-Busse Urbino 12 CNG (Compressed Natural Gas – komprimiertes Erdgas) und 16 Gelenkbusse Solaris Urbino 18 CNG geliefert. Die CNG-Busse erfüllen die strenge europäische Abgasnorm Euro 6. In den Solaris Urbino 12 CNG stehen den Fahrgästen 31 Sitzplätze, in den Gelenkbussen 45 Sitzplätze (darunter vier klappbare Sitze) zur Verfügung. Die Fahrzeuge werden mit Biogas auf lokalen Quellen getankt.
Im letzten Quartal 2021 – für den Verkehrsstart im Januar 2022 – wird der polnische Hersteller acht emissionsfreie Solaris Urbino 12 Busse mit elektrischem Antrieb ausliefern. Diese werden auch in Gävle verkehren.

Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.

Schon gewusst? Die Nahverkehrs-praxis im Homeoffice lesen – kostenfrei

Wussten Sie schon, dass Sie die digitale Nahverkehrs-praxis aktuell kostenfrei lesen können? Da viele Mitarbeiter aktuell aus dem Homeoffice arbeiten und die Printexemplare üblicherweise in den Umlauf an den Firmenstandorten sind, weisen wir Sie gerne darauf hin, dass Sie als Abonnent jede Ausgabe auch kostenfrei digital auf Ihrem Smartphone, Tablet oder am PC lesen können.

Unsere FAQs zur digitalen Ausgabe finden Sie auf unserer Themenseite. Sie haben noch kein Abonnement? Schreiben Sie uns an vertrieb@arnoldverlag.de oder stöbern Sie hier in unserem Shop. Falls Sie Ihre Abo-ID nicht zur Hand haben oder es Probleme beim Log-In gibt: Geben Sie uns gerne Bescheid: 0231 3369 44.

Geschäftsbericht 2019 des RVF

Mit dem nun vorliegenden Verbundbericht 2019 veröffentlicht der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) seine Geschäftszahlen für das Vorjahr. Die Zahl der Fahrgäste war mit 123 Mio. konstant hoch – trotz andauernder Baumaßnahmen und Sperrungen von Bahnstrecken im Verbundraum. Die Einnahmen hingegen wuchsen um erfreuliche 4%. Aus dem Verkauf des Verbundtarifs durch die Verkehrsunternehmen wurden 2019 insgesamt knapp 97 Mio. Euro erzielt. Hinzu kommen Tarifzuschüsse des Landes Baden-Württemberg sowie des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) in Höhe von knapp 9 Mio. Euro. In Summe wurden über den RVF knapp 106 Mio. Euro an die beteiligten Verkehrsunternehmen verteilt.
Erneut gelang es, mehr Kunden dauerhaft an den ÖPNV zu binden – die Zahl der Stammkunden, die ihre Fahrscheine im Abo beziehen, hat noch einmal zugenommen. Die Abos für Erwachsene verzeichneten einen Zuwachs um 7,3%, das SchülerAbo gar um 14,0%. Insgesamt bezogen Ende 2019 über 52.000 Fahrgäste ihre RegioKarte per Abonnement, davon war die Hälfte mit dem SchülerAbo unterwegs.
Den Verbundbericht 2019 gibt es hier zum Download.

Quelle: Regio-Verkehrsverbund Freiburg