65 Jahre ist es schon her, seit die erste Ausgabe der Nahverkehrspraxis
veröffentlicht wurde. Genauer Zeitpunkt: Juli 1953. Die erste Ausgabe hatte den Anspruch „aktuelle und interessante Fachberichte sowie Nachberichte aus dem Gebiet des Nahverkehrs zu bringen." Auf der diesjährigen VDV-Jahrestagung feierte die Nahverkehrs-praxis ihren 65 Geburtstag. Innerhalb dieses Rahmens fand dazu eine Festveranstaltung statt.
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Eindrücke zu verschiedenen Messen und” Veranstaltungen.
31 VDL Citea-Elektrobusse für Stadtverkehr in Amsterdam
Am 12. Dezember haben die
Amsterdamer Verkehrsbetriebe GVB
und
VDL Bus & Coac
h den Vertrag über die Lieferung von
31 Citea-Elektrobussen mit der Option auf 69 weitere Elektrobusse
unterzeichnet. VDL Bus & Coach wird auch die Implementierung der Ladeinfrastruktur übernehmen. Die 31 Fahrzeuge sollen im Stadtverkehr von Amsterdam eingesetzt werden. Das Projekt ist durch die enge Zusammenarbeit zwischen Transportregion Amsterdam als Konzessionsgeber, der Stadt Amsterdam, GVB und VDL Bus & Coach zustande gekommen.
Ab 2020 werden die Citea-Elektrobusse auf den Linien 15, 22 und 36 fahren, die alle den Bahnhof Sloterdijk als Start- und Endhaltestelle haben. Sie werden einen Teil der jetzigen Dieselbusflotte ersetzen. Die Serie aus 31 Elektrobussen umfasst 9
Citea SLF-120 Electric
und 22 Gelenkbusse vom Typ
Citea SLFA-180 Electric
. Beide Fahrzeugtypen sind in ihrer Ausführung aufeinander abgestimmt und erfüllen die von GVB an einen effizienten Busbetrieb in der Innenstadt gestellten Anforderungen.
Quelle: VDL Bus & Coach bv
Dr. Peter Raue wird weiterer Geschäftsführer der National Express Holding GmbH
National Express hat
Dr. Peter Raue
zum 1. Januar 2019 als
Geschäftsführer der National Express Holding GmbH
ernannt. In seiner neuen Position verantwortet der 49-jährige vom Standort Köln aus die geschäftliche Entwicklung und strategische Ausrichtung des Unternehmens in Deutschland. Peter Raue teilt sich die Geschäftsführung mit Thomas Findlay Stables. Zuletzt leitete er als technischer Geschäftsleiter anderthalb Jahre die Mobilisierungsprojekte für die Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland in Stuttgart.
Quelle: National Express Rail GmbH
Nahverkehrs-Tage in Kassel und „Call for Papers“
Am 19. & 20. September 2019 veranstalten die Universität Kassel (fachliche Leitung der Veranstaltung: Prof. Dr. Carsten Sommer, Fachbereichsleiter Verkehrsplanung und Verkehrssysteme) und Regionalmanagement Nordhessen (organisatorische Leitung) bereits zum 15. Mal die bundesweite Fachtagung Nahverkehrs-Tage in Kassel zum Thema „Finanzierung des öffentlichen Verkehrs: zwischen leistungsorientierten E-Tarifen, preisgünstigen Flats und Drittnutzerfinanzierung“ (Mitveranstalter: Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG), Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Deutsche Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft (DVWG). Die Veranstaltung widmet sich der Nutzer- und Haushaltsfinanzierung. Vor dem Hintergrund von Klimaschutzzielen, dem Überschreiten der NOx-Grenzwerte und wachsenden Verkehrsproblemen in den Ballungsräumen wird der Öffentliche Verkehr als wesentliche Lösung der o. g. Herausforderungen gesehen. Dementsprechend spielen bei der Tarifgestaltung Anreize für eine Mehrnutzung heute eine größere Rolle als die Ergiebigkeit.
„Call for Papers“
Haben Sie Antworten auf die oben genannten Themen? Dann freuen sich die Veranstalter auf Ihre Beiträge! Der „Call for Papers“ ist offen für alle relevanten Disziplinen und richtet sich gleichermaßen an Vertreter der Wissenschaft und Praxis. Beiträge in Bezug auf das oben benannte Thema von Nachwuchswissenschaftlern (Altersgrenze 35 Jahre) sind besonders erwünscht. Interessenten sind herzlich eingeladen, forschungs- und anwendungsorientierte Beiträge einzureichen und ihr Thema aus dem skizzierten Themenfeld einem Fachpublikum zu präsentieren.
Senden Sie Ihren Abstract (1.000 – 2.000 Wörter) bis zum 14. Januar 2019 per E-Mail an: info@nahverkehrs-tage.de
Der beste Beitrag eines Nachwuchswissenschaftlers wird medienwirksam mit dem Best-Paper-Award der Nahverkehrs-Tage 2019 prämiert und dazu mit einem Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro dotiert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Regionalmanagement NordHessen” GmbH
Bosch kündigt eigenes autonomes E-Shuttle an
Nach Continental und ZF arbeitet mit
Bosch
nun der nächste deutsche Automobilzulieferer an einem
selbstfahrenden Elektro-Shuttle
. Einen ersten Ausblick bietet der Zulieferer schon jetzt, Weltpremiere feiern wird das Bosch-Shuttle als Konzept im Januar auf der CES.
Technische Daten lüftet Bosch noch nicht, aber der Konzern kündigt an, dass es sich bei dem Modell um ein auf die Beförderung von vier Personen ausgelegtes automatisiertes Elektrofahrzeug handeln wird, das per App gebucht werden kann. Anders als andere Unternehmen kann Bosch bei der Entwicklung des Fahrzeugs und des dazugehörigen Mobilitätsangebots konzernintern auf Know-how aus den verschiedensten Bereichen zurückgreifen: „Bosch entwickelt ein weltweit einzigartiges Paket aus Hardware, Software und Mobilitätsdiensten für die Shuttle-Mobilität der Zukunft“, bekräftigt Geschäftsführer Dr. Markus Heyn.
Quelle: electrive.net
Zweckverbände in NRW kooperieren bei neuem Ticketing-System
Die
drei nordrhein-westfälischen Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Rheinland (NVR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
beabsichtigen die
gemeinsame Beschaffung eines Check-in/Be-out-Systems (CiBo)
, um ihren Fahrgästen den Zugang zum Nahverkehr zukünftig zu erleichtern. Das haben die politischen Gremien der Aufgabenträger in ihren jeweiligen Sitzungen beschlossen.
Der VRR führt derzeit federführend ein europaweites Wettbewerbsverfahren durch. Die beiden Nachbaraufgabenträger planen, sich dem anzuschließen. Das CiBo-System wird so konzipiert, dass es in reguläre und bestehende Apps integriert werden kann. So können Fahrgäste über eine Oberfläche auf alle Funktionalitäten rund um den ÖPNV zugreifen.
Mit dem neuen CiBo-System benötigen Kunden keinerlei Tarif- oder Ticketkenntnisse mehr, sondern können Bus und Bahn spontan nutzen, ohne sich auf eine bestimmte Verbindung festlegen zu müssen. Das System erfasst die Fahrten und Fahrtenketten und berechnet automatisiert den Fahrpreis. Das neue Ticketing-System soll in Nordrhein-Westfalen sowohl bei den Eisenbahnen als auch im kommunalen Nahverkehr genutzt werden können.
Aufgrund der Erfahrungen aus Vorgesprächen und ersten Funktionstests soll zunächst ein „assisted Check-out“ eingeführt werden. Dabei werden die Nutzer über eine Nachricht auf dem Smartphone gefragt, ob sie ausgestiegen sind, wenn das System einen Be-out-Vorgang erkennt bzw. wenn sich der Kunde längere Zeit nicht bewegt. Dieser „assisted Check-out“ muss durch die Bieter so angelegt sein, dass das System selbstlernend ist.
Das neue System soll beim Ausstieg leichter zu handhaben sein als ein reines Check-out-System. Die Fahrgäste müssen ihren Ausstieg nur noch bestätigen. Über dieses „lernende“ System möchten die Unternehmen nach zwei bis drei Jahren zu einem richtigen Be-out kommen. Es bleibt dann dem Kunden, ob er das Ende seiner Fahrt oder Fahrtenkette weiterhin bestätigen möchte oder ob er dem System vertraut.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist für Januar 2019 geplant. Im Februar 2019 sollen dann die Vergabeentscheidung und die Auftragsvergabe erfolgen. Da die Technik bereits ab 2020 zur Verfügung stehen soll, wird in den Verbundräumen nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das System dann flächendeckend genutzt werden kann.
Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Nahverkehr Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe
Jobticket ab 2019 steuerfrei: Pendler profitieren
Der Bundesrat hat den Weg für das
steuerfreie Jobticket ab 2019
frei gemacht. Damit werden steuerliche Anreize sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber geschaffen, um die Angebote des marego-Verbundes und der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) zu nutzen.
Jost Beckmann, Geschäftsführer der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH (marego), freut sich über die Entscheidung: „Dies ist ein klares Signal der Politik, die öffentlichen Verkehrsmittel stärker zu nutzen. Profitieren werden davon auch die vielen Pendler in und um Magdeburg“.
Im marego-Verbund ist die MVB der größte Jobticket-Partner. „Bereits 16 Firmen nutzen das Jobticket-Angebot der MVB und bieten so ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, günstiger mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren. Darüber hinaus profitieren alle Kunden zusätzlich vom Jobticket, da es auch in der Freizeit gilt. Mit der steuerlichen Vergünstigung wird es nun noch attraktiver“, erläutert MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel.
Der Arbeitnehmer hat einen Preisvorteil durch indirekten Rabatt gegenüber der vergleichbaren Abo-Monatskarte. Ein weiterer Vorteil ist der einfachere und bequemere Erwerb: Information, Bestellung, Abholung und Bezahlung erfolgt direkt am Arbeitsplatz des eigenen Unternehmens. Das Jobticket gilt auch in der Freizeit.
Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Tarifverhandlungen zwischen GDL und DB gescheitert
Die
Tarifverhandlungen
mit der
Deutschen Bahn
sind gescheitert. „Wir hatten den Arbeitgeber gestern aufgefordert, bis heute 9 Uhr ein verbessertes Angebot vorzulegen. Das ist nicht geschehen“, erklärte der Bundesvorsitzende der
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Claus Weselsky in der heutigen Pressekonferenz in Eisenach in Anwesenheit des GDL-Hauptvorstands und der GDL-Tarifkommission.
Das bisherige Angebot ist für die GDL nicht annehmbar. Für das Jahr 2019 bot die DB eine Entgelterhöhung von lediglich 2,5 Prozent. Für 2020 sollten es 2,6 Prozent sein mit einer Laufzeit von insgesamt 29 Monaten. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 500 Euro. Die GDL hat 7,5 Prozent für eine Laufzeit von zwei Jahren gefordert.
Nach fünf konstruktiven Tarifrunden über Arbeitszeit- und Zulagen bedauert die GDL das Scheitern der Verhandlungen. „Wir werden uns aber mit diesem Entgeltangebot nicht abfertigen lassen.“
Quelle: Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Schienenkartell – Schadensersatz auch ohne Absprache
Ein Mitkartellant kann gegenüber einem Abnehmer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein, auch wenn er an ausdrücklichen Absprachen hinsichtlich eines einzelnen Beschaffungsvorgangs nicht direkt beteiligt war (OLG München, 28.06.2018, 29 U 2644/17 Kart).
Kläger: Kommunales Verkehrsunternehmen
Die Beklagte war an wettbewerbswidrigen Absprachen im Rahmen des sog. Schienenkartells in den Jahren 2001 bis 2011 beteiligt. Die Klägerin, ein kommunales Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat unter anderem von der Beklagten zu kartellbedingt erhöhten Preisen Gleisobermaterialien bezogen und klagte daher auf Schadensersatz gem. § 33 III 1 GWB a.F. iVm § 1 GWB a.F. (von 2005). Da die Beklagte an der Absprache bezüglich einem von sechs streitgegenständlichen Beschaffungs-vorgängen nicht mitgewirkt hatte, hat das LG München die Klage teilweise abgewiesen.
Koordination genügt – Einzelabsprachen nicht erforderlich
Das OLG München hat nun entschieden, dass die Klägerin dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch bezüglich aller sechs Beschaffungsvorgänge hat. Die Intensität und der Umfang der Koordination im Rahmen des Schienenkartells habe dazu geführt, dass sich der Ablauf der Absprachen als Spielregel so etabliert hatte, dass es keiner ausdrücklichen Einzelfallabsprache bei dem jeweiligen Projekt mehr bedurfte. Aufgrund der langjährigen Kartellbeteiligung der Beklagten komme es auf ihre Mitwirkung an der konkreten Absprache zwischen den anderen Mitkartellanten nicht an.
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Autoren sind: Frau Dr. Ute Jasper und Frau Beatrice Stange, LL.M.