Solaris CNG-Busse in Paris

Anfang des Jahres lieferte

Solaris Bus & Coach S.A.

an den französischen

Verkehrsbetreiber Ré

gie

autonome des transports Parisiens (RATP)

den ersten als Vorserie gefertigten

Solaris Urbino 18 CNG

aus. Das war die erste Lieferung im Rahmen des im März 2016 unterzeichneten Vertrags, der sich auf 20 Mio. EUR belief und Lieferungen von 48 Fahrzeugen vorsah. RATP gab eben die ersten 18 Fahrzeuge in Auftrag.
Die Solaris Urbino 18 CNG, von denen 18 Stück der

Pariser

Verkehrsbetreiber bestellt hat, treffen in der Hauptstadt Frankreichs im Mai/Juni 2019 ein. Der Wert dieser Bestellung, d. h. des ersten Teils des Vertrags, beträgt knapp 8 Mio. EUR. Unter anderem durch die Abwicklung dieses Auftrags wird der Anteil der CNG-Fahrzeuge an der RATP-Flotte 20% erreichen.
Als Antrieb bei den Solaris-Gelenkbussen wurden CNG-Motoren und Automatikgetriebe mit Eco-Modus eingesetzt. Eine solche Konfiguration lässt Schadstoffemissionen maßgeblich verringern und somit bedeutende Nutzen für die Umwelt erzielen. Der Motorraum und der sog. Motorturm werden darüber hinaus zusätzlich für höheren Komfort der Fahrgäste und Verringerung der nach Außen dringenden Geräusche schallisoliert. Fünf CNG-Flaschen mit einem Volumen von jeweils 340 l werden auf dem Dach im vorderen Teil des Fahrzeugs untergebracht. Mit dieser Kraftstoffmenge und bei einer Reserve, die die minimale Konzentration von CNG gewährleistet, soll das Fahrzeug mit einer Tankfüllung ca. 400 km weit kommen. Die Betankungseinheit wird aus Sicherheitsgründen mit einem Manometer zur Überwachung von Gasdruck in Tanks ausgestattet und der CNG-Antrieb wird so ausgelegt, dass er den strengsten Sicherheitsstandards genügen wird.
Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.

Neue Geschäftsführung für JASPER und SBG

Die Tochtergesellschaften der Hamburger Hochbahn,

Friedr. Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten GmbH (JASPER) und SBG Süderelbe Bus GmbH (SBG)

, bekommen eine

neue Geschäftsführung

. Mit Wirkung vom 15. November 2018 übernehmen

Steffen Rotthardt und Sebastian Brandt

die Leitung.
Der bisherige Geschäftsführer Christian Schalk, der 2013 bei JASPER angefangen hatte, übernahm nach dem Tod des SBG-Geschäftsführers Jörg Großmann neben der JASPER-Geschäftsführung auch die SBG-Leitung übernommen. Er wird in die strategische Leistungsplanung der HOCHBAHN wechseln.
Steffen Rotthardt ist seit Juni 2009 bei der HOCHBAHN Bereichsleiter Busbetrieb und seit Februar 2010 als Betriebsleiter BOKraft für alle Buslinien des HOCHBAHN-Konzern verantwortlich. Sebastian Brandt ist seit 2007 bei der HOCHBAHN und Fachbereichsleiter Betriebsplanung und -unterstützung. Die beiden Manager übernehmen die neue Position zusätzlich zu ihren aktuellen Aufgaben.
Quelle: Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN)

Besucher aus 18 Nationen bei der Setra Show

Unter dem Motto

„Faszination Reisen“

lockte die diesjährige

Setra Show

über 1600 Gäste nach Neu-Ulm. Die Besucher, die aus 17 europäischen Ländern und den USA angereist waren, konnten vom 10. bis 11. November 2018 die

Fahrzeuge des aktuellen IAA Ausstellungsprogramms

begutachten.
Im Rampenlicht standen ein Low Entry Bus S 415 LE business, ein S 516 HD der ComfortClass, eine TopClass vom Typ S 516 HDH sowie der neue Doppelstockbus S 531 DT.
Neben zahlreichen Fachgesprächen mit Mitarbeitern des Vertriebs sowie mit den Setra Generalvertretern in der Halle standen vor dem Kundencenter auch Fahrzeuge zu Probefahrten bereit.
Werksführungen, ein Besuch der Oldtimerausstellung und des BusStore Centers sowie Live-Demonstrationen der aktuellen Sicherheitssysteme Active Brake Assist 4 und Sideguard Assist rundeten das Angebot der Hausmesse ab.
Aktuelle Trends und Angebote aus der Branche präsentierten unter anderem die Mitarbeiter der Dienstleistungsmarke Omniplus sowie der Mercedes-Benz Bank.
Quelle: Daimler AG

BVG vergibt Vertrag für Fahrgastunterstände exklusiv an die Wall GmbH

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren zur

Bewirtschaftung der Fahrgastunterständ

e in beiden Losen an die

Wall GmbH

erteilt. Das Los 1 umfasst dabei das Recht zur exklusiven Vermarktung von 6.200 Werbevitrinen im Format 4/1 an rund 4.600 Fahrgastunterständen in der deutschen Hauptstadt. Auch für das Los 2 des Verfahrens, das die Reinigungsleistungen an diesen Fahrgastunterständen umfasste, erhielt Wall den Zuschlag. Die beiden neuen Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren, vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024, mit einer Verlängerungsoption für die BVG um maximal weitere drei Jahre.
Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Nach einem anspruchsvollem Wettbewerb hat sich die Firma WALL erfolgreich durchgesetzt. Die BVG freut sich auf die weitere zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“
Patrick Möller, Geschäftsführer Wall GmbH: „Der Zuschlag für unser Unternehmen bei der Ausschreibung der Berliner Verkehrsbetriebe freut uns sehr. Der Gewinn des größten Wartehallenvertrags in Deutschland gibt uns die Möglichkeit, die Modernisierung des Portfolios voranzutreiben und weiterhin für exzellente Qualität zu sorgen. Wir danken den Berliner Verkehrsbetrieben für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“
Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe

Nachhaltiges Mobilitätskonzept für Timanfaya

Auf den Kanarischen Inseln

wird das erste

autonom fahrende Fahrzeug

in nicht allzu ferner Zukunft auf

Lanzarote

in Dienst gestellt werden. Zehn spezialisierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen, darunter die Universität Carlos III in Madrid, sind an dem Projekt CITIES beteiligt, für dessen Entwicklung knapp 1.013.000 Euro aus dem kanarischen Fonds für Forschung und Entwicklung FDCAN bereitgestellt werden. Ziel ist die Entwicklung und Inbetriebnahme von

selbstfahrenden Elektrobussen

auf der Vulkanroute im

Nationalpark Timanfaya

. Das ökologische, autonome und sichere Transportmittel soll die jährlichen CO2-Emissionen um 469 Tonnen senken. Hinzu kommt die Ersparnis durch wegfallende Spritkosten, die pro Jahr etwa 180.000 Euro betragen.
Der Nationalpark Timanfaya kann aktuell nur mit den Touristenbussen erkundet werden, die jeden Tag bis 17.00 Uhr Besucher durch die Vulkanlandschaft fahren. Die wegen der Klimaanlagen auch auf dem Parkplatz fast ständig laufenden Motoren verursachen eine Luftverschmutzung in diesem sensiblen Landschaftsgebiet, die in Zukunft durch Elektrofahrzeuge vermieden werden soll.
Quelle: electrive.net

bdo kritisiert europäischen Kompromissvorschlag zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten

Der

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo

) hat am 13. November mit Nachdruck die neuen Vorschläge von Wim van de Camp, dem zuständigen Berichterstatter des

Europäischen Parlaments

für die

Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten

, kritisiert. Diese würden, so der Verband, einen direkten Schlag gegen die Interessen von Fahrgästen sowie Fahrerinnen und Fahrern im Busverkehr darstellen. Mit Blick auf die damit verbundene weitreichende Benachteiligung eines gesamten Sektors appelliert der bdo daher, zu den bereits einmal beschlossenen Inhalten zurückzukehren. „Wir sind verwundert und enttäuscht über diese aktuellen Vorschläge, da sie allen bisherigen Absprachen und Beschlüssen sowie den persönlichen Zusagen von Herrn van de Camp widersprechen“, kritisierte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Wir rufen Herrn van de Camp und alle Verhandlungspartner auf, zu den ursprünglichen Positionen zurückzufinden, die im Verkehrsausschuss und im Europäischen Parlament bereits mehrheitsfähig waren.
Weiter führte Christiane Leonard aus: „Die aktuellen Vorschläge sind weder ein fairer Kompromiss noch eine sinnvolle Lösung für die vielen Millionen Fahrgäste in Busverkehr in Europa. Vielmehr stellen sie wieder einmal eine deutliche Benachteiligung des Personenverkehrssektors dar. Vor allem erschüttert der gesamte Ablauf aber auch das Vertrauen in die politischen Institutionen. Das gesamte Europäische Parlament und auch der zuständige Verkehrsausschuss haben bereits für gute Regelungen votiert, die plötzlich von den gleichen Institutionen wieder zurückgezogen werden.“

Zum Hintergrund:

Die vorliegenden Kompromissvorschläge sehen nur noch die längst überfällige rechtliche Gleichstellung von Inlandsfahrten mit grenzüberschreitenden Fahrten im Rahmen der sogenannten 12-Tage-Regelung vor. Viele weitere sinnvolle Ergänzungen, mit denen den Besonderheiten im Personenverkehr hätte endlich Rechnung getragen werden können, sind hingegen wieder gestrichen worden. Flexiblere Regelungen, die für den Güterverkehr sinnvoll sein können, stellen für den Reisebussektor eine erhebliche Bedrohung dar.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

S-Bahn-Unfall in Frankfurt

Wie die Feuerwehr Frankfurt mitteilt, sind heute drei Personen an der Station Ostendstraße in Frankfurt von der S-Bahn erfasst worden. Eine Person verstarb noch an der Unfallstelle, die beiden anderen wurden in Kliniken gebracht. Der Lokführer sowie zwei Augenzeugen mussten medizinisch betreut werden. Die Hintergründe sind noch nicht bekannt.
Durch den Unfall kam es zu Verspätungen im Verkehrsgebiet.

Quelle: Feuerwehr Frankfurt

121 Mercedes-Stadtbusse für Curitiba

Mercedes-Benz do Brasil

hat einen Auftrag über

121 Stadtbusse

für die

Erneuerung von Busflotten verschiedener Betreiber in Curitiba

, der Hauptstadt des südbrasilianischen Bundesstaates Paraná, erhalten. Die Busse dienen der Erneuerung der Busflotten und werden innerhalb des ÖPNV-Systems von Curitiba eingesetzt. Bis Februar 2019 sollen die Busse ausgeliefert werden.
Quelle: Daimler Buses

Bieter müssen über die Vergabe von ÖPNV-Leistungen frühzeitig informiert werden

Will ein Auftraggeber Dienstleistungen im Personennahverkehr ausschreiben, muss er mindestens ein Jahr vorher bestimmte Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen (EuGH, 20.09.2018, C-518/17).
Vorinformationen sind öffentlich bekannt zu geben
Ein Auftraggeber schrieb im Amtsblatt der Europäischen Union ÖPNV-Leistungen mit Bussen aus. Im Vorfeld ver-öffentlichte er keine Angaben über seine Anschrift, die Art des geplanten Vergabeverfahrens sowie die von der Vergabe möglicherweise betroffenen Dienste und Gebiete.
Der Auftraggeber muss diese Informationen nach der EU-Verordnung 1370/2007 spätestens ein Jahr, bevor er die Dienstleistung im Personennahverkehr ausschreibt, im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen.

Keine zwingende Aufhebung bei fehlender Vorinformation

Beachtet der Aufttraggeber diese Vorinformationspflichten nicht, führt das aber nicht automatisch dazu, dass die betroffene Ausschreibung aufzuheben ist. Denn das Europarecht sieht eine solche Regel nicht vor. Die Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflicht zur Vorinformation müssen die Mitgliedsstaaten selbst regeln.
Zum Volltext”
Autoren sind: Frau Dr. Ute Jasper und Herr Martin Löwenberg.