Zehn Jahre HandyTicket Deutschland

Seit nunmehr über zehn Jahren bietet

HandyTicket Deutschland

Verkehrsunternehmen und -verbünden

überregionales mobiles Ticketing

; seit 2016 ist

HanseCom

Anbieter und Betreiber der Plattform. Das Jubiläumsjahr 2017 gestaltete sich überaus erfolgreich: Durch eine Reihe von Jubiläumsaktionen konnte innerhalb von 10 Monaten die Nutzerzahl um über 25 Prozent vergrößert werden. 2017 war für das mobile Ticketing im ÖPNV ein Jubiläumsjahr: Im April 2007 war HandyTicket Deutschland als Initiative mehrerer Verkehrsunternehmen und -verbünde unter Koordination des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an den Start gegangen. Damit war HandyTicket Deutschland Vorreiter im überregionalen mobilen Ticketing im deutschen ÖPNV. Das 10-jährige Jubiläum hat HanseCom mit einer Reihe von besonderen Aktionen gefeiert, wobei die Zahl 10 im Mittelpunkt stand: In 10 Monaten wurden 10 Marketing-Kampagnen durchgeführt; erstmalig am 10. April 2017 und letztmalig am 10. Januar 2018 gab es jeden Monat spezielle Jubiläumsaktionen, die sich sowohl an Fahrgäste als auch an Verkehrsunternehmen richteten. Dazu gehörten mehrere Gewinnspiele für Fahrgäste, bei denen jeweils Preise oder Ticketguthaben zu gewinnen waren. 
Quelle: HanseCom

Rostocker Nahverkehr soll attraktiver werden

Neue, gerechtere PreisModelle, Anruf-Busse und kürzere Wartenzeiten an den Haltestellen

: Die

Rostocker Straßenbahn AG (RSAG)

will den

Nahverkehr

in der Hansestadt attraktiver machen. Das Ziel: die Zahl der Fahrgäste soll bis 2030

um knapp 20 Prozent

auf 47 Millionen Passagiere pro Jahr

steigern

. Um das zu erreichen haben Mitarbeiter und Führungskräfte in den vergangenen Monaten eine neue Strategie entwickelt. Eine Idee: Bis 2030 soll die Hälfte der Busflotte auf elektrische Antriebe umgestellt werden. „Aber wir wollen autonome Fahrzeuge, die ohne Fahrer unterwegs sind, werden ein Thema für uns“, sagt der technische Vorstand Jan Bleis. Zudem soll in Rostock künftig kein Fahrgast länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus oder die nächste Bahn warten müssen. „Wir denken zum Beispiel über Anruf- Busse nach.“ Auf bestimmten Strecken, zu bestimmten Uhrzeiten und auch in bestimmten Gegenden will die RSAG künftig nicht mehr nach Fahrplan fahren, sondern nur, wenn Fahrgäste sie brauchen. Ein Anruf – und der Bus kommt. In schwach bevölkerten Teilen der Hansestadt, der Rostocker Heide zum Beispiel, sei ein Fahrplan wirtschaftlich kaum darstellbar. Und: Künftig sollen Passagiere nur noch für die Strecken zahlen, die sie auch wirklich mit der RSAG zurückgelegt haben. Bleis: „Denkbar wäre beispielsweise, über das Handy das Fahrgastes abzurechnen – pro zurückgelegtem Kilometer“, so Bleis.
Quelle: RSAG

Ticketfreiheit im Tübinger Stadtbus

Seit diesem Samstag benötigen Fahrgäste bei Fahrten auf allen

TüBus-Linien

im Stadtgebiet

Tübingen

keinen Fahrschein

mehr. Immer ab 24 Uhr in der Nacht von Freitag auf Samstag genießen Fahrgäste in Tübingen die

Ticketfreiheit

– bis zum Betriebsschluss am Sonntagmorgen um 5 Uhr. Stadtverwaltung und Stadtwerke bauen auf ein ganzes Bündel an positiven Effekten für den ÖPNV und die Universitätsstadt: Erstens – Eine attraktive Mobilitätsalternative für alle: Der ticketfreie TüBus bietet an Samstagen für alle freie Fahrt auf den TüBus-Linien im Stadttarifgebiet – auch für sozial schwächer Gestellte fördert das die Mobilität in der Stadt. Das Angebot setzt darüber hinaus Anreize, das Auto stehen zu lassen und die Vorteile des TüBus auszutesten. Zweitens – Eine Entlastung der Innenstadt: Sie tritt ein, wenn im Zuge einer Verkehrsverlagerung deutlich mehr Menschen samstags am Haupt-Einkaufstag den ticketfreien TüBus anstelle eines PKW nutzen. Drittens – Weniger CO2-Emissionen im Stadtgebiet: Je mehr auf den TüBus umsteigen, desto größer der Effekt auf die Luftqualität. Ein gut ausgelasteter Linienbus ersetzt rund 30 Autos. Viertens – Entlastung der Parkhäuser: Weniger PKW in der Stadt entlasten die Tübinger Parkhäuser – insbesondere während der langfristigen Sanierung des Parkhauses Altstadt-Mitte. Und aus touristischer Perspektive ist – als zusätzlicher Aspekt – für die vielen Tagesgäste und Besucher, die samstags nach Tübingen kommen, der ticketfreie TüBus eine Gelegenheit, um bequem und flexibel die über das ganze Stadtgebiet verteilten Sehenswürdigkeiten mit dem Bus zu erkunden. Für Nachtschwärmer in den Nächten von Freitag auf Samstag (ab Null Uhr) und bis 5 Uhr am Sonntagmorgen bedeutet die Aktion ticketfreie Mobilität bis tief in die Nacht.
Im Juli unterziehen die Stadtwerke Tübingen gemeinsam mit der Stadtverwaltung das Aktionsprogramm einer detaillierten Evaluation. Die Ergebnisse werden auch bei der Entscheidung über die Laufzeit von Bedeutung sein. 
Stadtwerke Tübingen

Vier Jahre HandyTicket Deutschland im VBB

Vor genau vier Jahren startete die digitale „Ticketrevolution“ im

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)

. Erstmalig konnten Fahrgäste mit ihrem

Smartphone

in der

VBB-App Bus&Bahn

einen Fahrausweis für alle Nahverkehrsverbindungen in ganz Berlin und Brandenburg erwerben. Im Februar 2014 integrierte der VBB den Ticketkauf in die

mobile VBB-Fahrinfo

, die bis dahin nur Auskünfte über Bus- und Bahnverbindungen ermöglichte. Seitdem haben sich bereits

mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden

für die Ticketkaufmöglichkeit in der VBB-App registriert.
Seit der Einführung des HandyTicket Deutschland-Systems in die VBB-App Bus&Bahn wurden rund 3,6 Millionen digitale Fahrausweise verkauft. Am beliebtesten sind die 4-Fahrten-Karte, Einzelfahrausweise und Tageskarten in Berlin. Prinzipiell gelten die mobil erworbenen Tickets zum sofortigen Fahrtantritt. Die Ausnahme bilden die Tageskarten und die touristischen Produkte, wie Welcome Card und City Tour Card, die auch im Vorverkauf erhältlich sind. Bis spätestens zum Sommer soll das Fahrtausweissortiment erweitert werden. Für Stammgäste wird es dann zum Beispiel möglich sein, auch die Monatskarte Berlin AB elektronisch zu erwerben.
Quelle: VBB

Anmerkung:

Einen interessanten Artikel zu HandyTicket Deutschland bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft finden Sie in der kommenden Ausgabe der” Nahverkehrs-praxis

Mitnahme von E-Scootern in Fahrzeugen des VGN

Seit Januar 2016 waren

E-Scooter

im gesamten Gebiet des

Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN)

in Bussen und Straßenbahnen von der Mitnahme ausgeschlossen. Mit dieser Entscheidung sind die Verkehrsunternehmen im VGN – wie weitere Verkehrsunternehmen und Verbünde – aus Sicherheitsgründen einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gefolgt. Jetzt regelt ein gemeinsamer

Erlass der Bundesländer

vom März 2017 alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern mit aufsitzender Person in Linienbussen abschließend und verbindlich.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg hat sich mit den Bedingungen zur Mitnahme von E-Scootern, die sichaus dem Erlass für die Verkehrsbetriebe ergeben, gründlich auseinandergesetzt und entsprechende Entscheidungengetroffen.

Seit Januar 2018

nimmt sie wieder alle E-Scooter,die die Anforderungen aus dem Erlass erfüllen und mit einem

bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet

sind, in ihren dafür geeigneten Fahrzeugen mit. Bei denStraßen- und U-Bahnen sind das alle Fahrzeuge. Geeignete Busse kennzeichnet die VAG aktuell mit einem ebenfallsbundesweit einheitlichen Piktogramm. Insgesamt sind das 166 von 256 Bussen, die auf Nürnberger Linien verkehren.Wer also künftig berechtigterweise das bundesweit einheitliche Piktogramm als Aufkleber auf seinem E-Scooter hat, darf in den Bussen, die ebenfalls mit dem offiziellen Aufkleber gekennzeichnet sind, wieder mitfahren – in den Straßen- und U-Bahnen sowieso. So ist es auch in den Beförderungsbedingungen des VGN geregelt.
Quelle: VGN

Viele Teile – doch kein Ganzes?

Zukunftsträchtige Themen bieten lösungsorientierte Ideen für eine zersplitterte Branche!

Unter diesem Motto finden sich zum

12. Deutschen Nahverkehrstag

vom 24. – 26. April in der Rhein-Mosel-Halle in

Koblenz

rund 800 Fachleute ein. Das Programm besticht mit einer großen Bandbreite an Themen – so ist von A wie "Alternative Antriebsformen" bis Z wie "Zukunft der Mobilität" für jeden etwas geboten.

Werden Sie Teil des Netzwerktreffens!

Umrahmt werden die Vorträge wie in den Vorjahren durch hochkarätig besetzte Programmpunkte. Darüber hinaus können Sie sich auf der begleitenden Messe mit einem Stand präsentieren und Ihr Netzwerk auf einem der größten Branchentreffen ausbauen.

Weitere” Informationen

Fotos: Deutscher Nahverkehrstag

Erster VDL Citea LLE-99 Electric für Luxemburg

Am 8. Februar 2018 wurden die ersten 7

Citea Electric für Luxemburg

bei Voyages Emile Weber in Gebrauch genommen. Für

VDL

ist dies der erste Auftrag über Elektrobusse einschließlich Lade-Infrastruktur in Luxemburg. Die Citea LLE-99 Electric werden in der Gemeinde Bettembourg fahren, die dann über die

größte Elektroflotte

verfügen wird, die derzeit

in Luxemburg

unterwegs ist. Die Elektrobusse werden täglich rund 1.400 km zurücklegen.
Mit 9,9 Metern Länge ist die Kapazität der Busse gut auf das Fahrgastaufkommen in der Region abgestimmt. Damit die Fahrzeuge tagsüber optimal eingesetzt werden können, werden sie am Tag mittels Opportunity-Charging schnellgeladen. Nachts werden sie langsam aufgeladen und über einen Pantografen auf dem Dach oder einen Stecker mit neuer Energie ‘betankt’. Als Systemlieferant liefert VDL sowohl die Elektrobusse als auch die Ladestationen und sorgt für deren Installation und die Implementierung des Projekts.

Machbarkeitsstudie der Ruhrbahn zur Umstellung auf Elektrobusse

Schon gelesen?

In der aktuellen Nahverkehrs-praxis beleuchten wir das Leitthema "Elektromobilität im ÖPV" aus verschiedenen Blickwinkeln. Experteninterviews aus der Industrie finden dabei genauso Berücksichtigung wie bspw. die Erläuterungen zur Machbarkeitsstudie der Ruhrbahn zur Umstellung auf Elektrobusse.

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EuGH: Gewichtung von Unterkriterien

Ein Auftraggeber darf nach Ablauf der Angebotsfrist Gewichtungsregeln für Unterkriterien festlegen (EuGH, 20.12.2017, C-677/15 P).

Enge Voraussetzungen

Dies sei unter drei Voraussetzungen zulässig, so der EuGH:

  • Der Auftraggeber darf die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien nicht ändern,
  • die nachträgliche Festlegung darf nichts enthalten, was die Vorbereitung der Angebote beeinflusst hätte und
  • der Auftraggeber darf durch die nachträgliche Bekanntgabe der Gewichtungsregeln keinen Bieter diskriminieren.

Praxishinweis

Auftraggeber sollten aufgrund dieser engen Voraussetzungen die Gewichtungsregeln weiterhin möglichst früh festlegen. Denn die deutsche Rechtsprechung war bisher strenger und wird die Anforderungen an Ausnahmen voraussichtlich eng auslegen. Soll erst später gewichtet werden, ist zu empfehlen, diese Absicht früh anzukündigen und damit die Rügepflicht auszulösen.
Den Volltext finden Sie” hier

HOCHBAHN: Henrik Falk verlängert um fünf Jahre

Der Aufsichtsrat der

Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN)

hat den noch bis Ende 2018 laufenden Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden

Henrik Falk

(47) vorzeitig um fünf Jahre verlängert. Der neue Vertrag läuft

bis Ende 2023

. Henrik Falk, der am 1. Januar 2016 in den HOCHBAHN-Vorstand eintrat, übernahm dessen Vorsitz einen Monat später. In sein Ressort fallen unter anderem die Bereiche Strategische Ausrichtung des Unternehmens, Angebotsplanung sowie Vertrieb und Marketing.
Quelle: HOCHBAHN