Bundesnetzagentur untersucht Baustellenmanagement der DB Netz AG

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, um die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen  im Schienennetz der DB Netz AG zu überprüfen. „Baustellen führen zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen im Zugverkehr. Wir wollen untersuchen, ob zum Beispiel der von Wettbewerbern der Deutschen Bahn betriebene Pendlerverkehr besonders beeinträchtig wird“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Besonders betroffen sind hochbelastete Strecken in Bayern und Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Großräume München und Köln/Bonn.“
Die Bundesnetzagentur geht Beschwerden über das Baustellenmanagement der DB Netz AG nach. Baumaßnahmen führen demnach regelmäßig zu Änderungen bei der Steuerung der Züge durch Baustrecken und Umwege.
Durch hohe Verspätungen vor allem bei Fernzügen muss der Zugbetrieb abweichend vom geplanten Ablauf neu geordnet (disponiert) werden. Dabei seien ohne Berücksichtigung regionaler Belange meist die schnellen Fernzüge vor den Nahverkehrszügen gefahren, bei denen übermäßig starke und nicht geplante Verspätungen entstehen. Vor allem im Pendlerverkehr kam es daher zu Kundenbeschwerden. Erhebliche Verzögerungen und Zugausfälle traten auch auf, da nur ungenügende Umleitungsstrecken zur Verfügung standen und kurzfristig betriebliche Abläufe geändert wurden. So ist die Mangfalltalbahn, eine zentrale Umleitungsstrecke in Bayern, in weiten Teilen eingleisig und mit älterer Signaltechnik ausgestattet. Auch wurden Zugabläufe nicht zentral disponiert. Viele Kreuzungs- bzw. Überholungsgleise sind für den Güterzugbetrieb nicht lang genug.
Die ersten Untersuchungen der Bundesnetzagentur bestätigten Mängel bei der Planung der Verkehre. Teilweise werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen auch verspätet informiert. Eine genaue Planung der Fahrzeiten der betroffenen Züge wurde vielfach durch neue, kurzfristig geplante Baumaßnahmen überlagert und entsprach nicht mehr den veröffentlichten Zeiten. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen und weitgehend der Planung entsprechenden Betriebsablaufs auch bei Baumaßnahmen festzulegen.

Trambeschaffung der VBZ „nicht sonderlich transparent“

Stadler-Stellungnahme zum Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Zürich:
Stadler hat mit Erstaunen vom Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zur Beschwerde von Stadler gegen das Vergabeverfahren der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) Kenntnis genommen. Das Gericht hat der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Straßenbahnen keine aufschiebende Wirkung erteilt. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe. Diesen weitreichenden Beschluss fällt das Gericht acht Monate nach Einreichung der Beschwerde und sechs Jahre nach Beginn der Ausschreibung, ohne auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingegangen zu sein.
Das Verwaltungsgericht Zürich hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 der Beschwerde von Stadler gegen die Beschaffung von bis zu 140 Trams durch die VBZ keine aufschiebende Wirkung erteilt. Dieser Zwischenentscheid wurde acht Monate nach Einreichung der Beschwerde und sechs Jahre nach Beginn der Ausschreibung gefällt. Stadler ist sehr enttäuscht über diesen Entscheid, der aufgrund einer bloss vorläufigen Prüfung erging, aber weitreichende Konsequenzen hat. Die in keiner Weise von den Anbietern verschuldete lange Verfahrensdauer hat sich nun zu deren Nachteil ausgewirkt.

Verletzung von Musskriterien, ab Seite 9, 3.2

Das Gericht bestätigt, dass bei allen Teilnehmern zwingende Ausschreibungsbedingungen nicht eingehalten worden sind. Gemäß den ausdrücklichen Ausschreibungs-Vorgaben der VBZ hätte ein Nicht-Erfüllen der über 900 Musskriterien zu einem Ausschluss der Teilnehmer und hernach zu einer Neuausschreibung führen sollen. Das Gericht schreibt der Vergabestelle nun trotz klar festgehaltener Spielregeln einen grossen Ermessensspielraum zu. Die Behörde habe die Möglichkeit, allenfalls in einem erneuten Verfahren mit geänderten Rahmenbedingungen nach einer Lösung zu suchen. Die Weiterführung des Verfahrens dürfe aber nicht zu einer Bevorzugung des einzelnen Anbieters führen. Aus Sicht von Stadler ist das eine unzulässige Änderung der Spielregeln während des laufenden Spiels zugunsten einer Partei.

Fehlen einer Bremsrechnung und Nicht-Erfüllen der Crash-Anforderungen, ab Seite 14, 4.5

So hat das Angebot von Bombardier beispielsweise keine Bremsrechnung enthalten und es erfüllt die zwingend einzuhaltenden Crash-Anforderungen nicht. Das Gericht sieht auch darin keinen zwingenden Ausschluss. Es bewertet nur das grundsätzliche Vorliegen eines Crash-Konzeptes – geht aber nicht inhaltlich auf unseren Beschwerdepunkt ein. Demnach erleidet das Fahrzeug von Bombardier im Falle einer Kollision grössere Schäden als in den Schadenbildern dargelegt.

Unabhängigkeit des Gutachters, ab Seite 12, 4.2

Die von Stadler vorgebrachten Bedenken betreffend die Unabhängigkeit des TÜV Süd und die Aussagekraft dieses von der Beklagten beauftragten Gutachtens werden durch das Gericht nicht weiter berücksichtigt. Es belässt es bei der Bemerkung, dass die VBZ ja nicht als alleinige Auftraggeberin auftrat. Aus der gemeinsamen Beauftragung durch VBZ und ZVV schliesst das Gericht eine ausreichende Unabhängigkeit des TÜV-Gutachters. Für Stadler ist diese Begründung nicht nachvollziehbar und unzureichend.

Intransparentes Vergabeverfahren, ab Seite 17, 6.

Stadler macht eine Verletzung des Transparenzgebots, des Gleichbehandlungsgebots und der Dokumentationspflicht geltend. Das Verwaltungsgericht zeigt sich irritiert, weil wir aufgrund dessen keine neue Bewertung der vorhandenen Angebote verlangen. Es sei deshalb nicht ersichtlich, was wir bezwecken. Dies herauszufinden ist auch nicht Aufgabe des Gerichts. Die Beurteilung der festgestellten Verstöße hingegen schon. Darauf geht das Gericht jedoch nicht ein.
Das Verwaltungsgericht bezeichnet das durchgeführte Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“ (Seite 19, 7.). Dennoch sieht es sich nicht dazu veranlasst, die von Stadler monierte intransparente und verzerrende Bewertung weiter zu prüfen (6.1 und 6.2).
Der vorliegende Zwischenentscheid wurde gefällt, obwohl das Gericht bis heute – trotz mehrfacher Aufforderung – nicht die vollständigen Vergabeunterlagen von der VBZ erhalten hat (Seite 23, 11.).

Rechtmäßigkeit der Punktevergabe, ab Seite 7, 2.

Das Gericht führt in dem Beschluss einen Auszug aus der Bewertung der VBZ auf. Es nimmt den Punkterückstand von Stadler als Indiz dafür, dass die Chancen von Stadler, letztlich doch noch den Zuschlag zu erhalten, nicht realistisch sind. Dies ist in sich widersinnig, da ja unter anderem gerade die Rechtmäßigkeit dieser Punktevergabe in der Beschwerde angefochten wird. Dass die Chancen von Stadler, den Zuschlag zu erhalten, nicht realistisch sind, sagt nichts über die Rechtsmäßigkeit des Verfahrens aus.

Rechtmäßigkeit der Preisbewertung, ab Seite 18, 6.2.3

Dies gilt auch für die Preisbewertung. Das Verwaltungsgericht verweigert sich einer Auseinandersetzung mit der Rechtmäßigkeit der Preisbewertung, weil Stadler keine Neubeurteilung angestrebt hat. Diese Verknüpfung von Rechtmäßigkeit und Gewinnchancen ist für Stadler nicht nachvollziehbar.

Korrekte Vergabe vs. rasche Vergabe

Das Gericht gewichtet das öffentliche Interesse an einer raschen Beschaffung von neuen Trams höher als das öffentliche Interesse an einer rechtlich korrekten Vergabe sowie das private Interesse der unterlegenen Anbieter an einem fairen und transparenten Verfahren. Dies urplötzlich, nachdem das Vergabeverfahren nun schon seit über sechs Jahren dauert. Überdies verknüpft es das Interesse an einer rechtlich korrekten Vergabe mit der Wahrscheinlichkeit, mit welcher Stadler doch noch den Zuschlag erhalten könnte. Diese erneute Vermischung von der Rechtmäßigkeit des Verfahrens mit den Gewinnchancen eines Teilnehmers ist nicht nachvollziehbar.

Weiteres Vorgehen

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Stadler aufgehoben. Das Verfahren ist damit jedoch nicht gestoppt. Ob Stadler das Verfahren unter diesen Voraussetzungen weiterführt, ist derzeit noch nicht entschieden. Den vorliegenden Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts könnte Stadler an das Bundesgericht weiterziehen. Das Bundesgericht kann diesen Zwischenentscheid jedoch nur sehr eingeschränkt überprüfen. Stadler verzichtet daher auf einen Weiterzug.

Regionalzüge für Bentheim

Alstom hat einen Auftrag der Bentheimer Eisenbahn AG im Wert von über 20 Mio. Euro über die Lieferung von fünf Coradia Lint Dieseltriebwagen erhalten. Nach einer Unterbrechung von 44 Jahren, verkehren die neuen Züge ab Dezember 2018 im Stundentakt auf der 28km langen Strecke Bad Bentheim – Nordhorn – Neuenhaus in Niedersachsen. Die modernen Fahrzeuge werden im Alstom Werk in Salzgitter gefertigt. Die 42 Meter langen Triebwagen für die Bentheimer Eisenbahn AG verfügen über 118 Sitzplätze und bis zu 136 Stehplätze. Zu Spitzenzeiten sollen diese Triebwagen als Doppeleinheiten mit zweifacher Kapazität zum Einsatz kommen.

HVG bis 2028 im Ldkr. Heidenheim unterwegs

Der Heidenheimer Verkehrsgesellschaft (HVG), einem Gemeinschaftsunternehmen des Landkreises Heidenheim und Transdev, ist es jetzt gelungen, einen großen Teil des bisherigen Bestandsgeschäftes und die damit verbundenen Arbeitsplätze bis ins Jahr 2028 zu sichern. Die HVG erbringt bereits seit 1987 rund 65 Prozent der Nahverkehrsleistungen im Landkreis Heidenheim und befördert jährlich rund sechs Millionen Fahrgäste.
Dem Antrag zum eigenwirtschaftlichen Betrieb von neun Buslinien im Landkreis Heidenheim, dem sogenannten Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim, wurde jetzt von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, stattgegeben. Ab 1. August 2018 bis 31. Oktober 2028 wird die HVG mit jährlich rund 780.000 Fahrplan-Kilometern und rund 25 Bussen weiterhin im Raum Heidenheim unterwegs sein. Die Genehmigung ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr als 1,7 Millionen CarSharing-Nutzer in Deutschland

Die Zahl der CarSharing-Nutzer ist laut Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) in Deutschland im Jahr 2016 erneut stark gestiegen.  Insgesamt 1.715.000 Kunden waren am 01. Januar 2017 bei deutschen CarSharing-Anbietern angemeldet. Das entspricht einem Wachstum von 36,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Orte mit einem CarSharing-Angebot stieg auf 597. Das sind 60 Städte und Gemeinden mehr als im Vorjahr.

switchh-Punkt am Dammtor in Hamburg eröffnet

Zeitgemäße Mobilität erwartet Hamburgerinnen und Hamburger ab sofort auch am Dammtor. Mit dem neuen switchh-Punkt steht das ganzheitliche Mobilitätsangebot nun auch im Bezirk Eimsbüttel zur Verfügung. An einem der Knotenpunkte für Bus und Schnellbahnen eröffnete die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) diese Woche den mittlerweile zwölften switchh-Punkt in Hamburg. Zusammen mit dem Hauptbahnhof, Altona und Harburg gibt es nun allen Hamburger Fernbahnhöfen switchh-Punkte. Acht Stellplätze für die Angebote von car2go, DriveNow und cambio sowie eine vergrößerte StadtRADStation ermöglichen am Dammtor ein komfortables „switchhen“ zwischen Fernzug, U-Bahn, S- Bahn oder Bus und den individuellen Mobilitätsangeboten per Car- und Bikesharing.

Entgeltrückzahlungen für Transdev

Die Transdev-Gruppe hat jetzt nach eigener Aussage vor dem Landgericht Frankfurt am Main in ihrer Ansicht Recht erhalten, dass DB Netz, die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn (DB), unrechtmäßig erhaltene Entgelte im Zusammenhang mit der Nutzung von Schieneninfrastruktur zurückzahlen muss. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 9.02.2017 (Az. 2-03 O 342/15) die Rechtsauffassung von Transdev und hat DB Netz dazu verurteilt, rund 1,3 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die Transdev Regio Ost GmbH zurückzuzahlen.
In dem Verfahren ging es um Rahmenverträge über die Nutzung von Schienenkapazitäten der Transdev Regio Ost GmbH im Auftrag des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zur Erbringung von Regionalverkehren im Raum Leipzig in den Jahren 2011 und 2012. Während des Betriebszeitraumes kam es jedoch auf Grund von Kürzungen im Doppelhaushalt 2011/2012 durch den Freistaat Sachsen zu Abbestellungen von Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger. Da die Transdev Regio Ost GmbH in entsprechend geringerem Umfang Trassen anmeldete, wurde nach den damaligen Regelungen von DB Netz ein sogenanntes Reduzierungsentgelt fällig. Über die Rechtmäßigkeit und Höhe dieses Reduzierungsentgeltes gab es Streit zwischen den beteiligten Parteien, der schließlich vom Gericht zu Gunsten von Transdev entschieden wurde.

Neue Fahrkartenautomaten für Wuppertaler Schwebebahn

Zum Jahresbeginn hat die ATRON electronic GmbH von der WSW mobil GmbH (WSW) den Auftrag für die Lieferung von 33 neuen stationären Fahrscheinautomaten erhalten. Damit bietet die Schwebebahn ihren Fahrgästen eine unkomplizierte und moderne Lösung für den Fahrscheinerwerb, Fahrplan- und Tarifauskunft an den Bahnsteigen.
Die Geräte vom Typ AFA 470 ersetzen die bisherigen ATRON-Fahrscheinautomaten, die seit über 15 Jahren im Einsatz sind. Die Anforderungen der WSW an die neuen Fahrscheinautomaten waren insbesondere ein kontaktloses Bezahlterminal für Debit- und Kreditkarten inclusive NFC, ein Barcodescanner, ein kontaktloser Leser für E-Ticketing sowie eine lückenlose Papierverfolgung. Die intuitive Bedienung, schneller Ticketverkauf und -druck sowie eine übersichtliche Fahrplan- und Tarifauskunft ergänzen die Bedienbarkeit. Auch der Wunsch der WSW, vorhandene Sockel der bisherigen Automaten weiterzuverwenden und somit die bestehende Infrastruktur zu nutzen, konnte von umgesetzt werden.

Zukunft der Elektrobusse

Hochrangige Vertreter des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der in Deutschland tätigen Bushersteller waren am Mittwoch zu einem Gespräch bei Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. Dabei ging es um die Zukunft der Elektrobusse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Die Verkehrsunternehmen benötigen weitere Unterstützung der Politik und technische Standardisierungen seitens der Hersteller, um den angestrebten Markthochlauf mit Elektrobussen in den kommenden Jahren zu realisieren.
Über 40 ÖPNV-Unternehmen in Deutschland testen aktuell bereits Elektrobusse verschiedener Hersteller. „Das zeigt, dass die Branche die politischen Vorgaben zur Elektromobilität auch im Busbereich sehr ernst nimmt. Allerdings gibt es bislang keine Festlegung auf einen einheitlichen technischen Standard, so dass zu viele unterschiedliche Fahrzeuge und Ladesysteme existieren, die damit in der Anschaffung und Wartung zu teuer sind. Die Elektrobusse sind im Vergleich zum Dieselbus im Betrieb nach wie vor nicht zuverlässig genug. Moderne ÖPNV-Busse mit EURO VI-Abgasnorm sind nicht nur wirtschaftlich und zuverlässig, sondern auch äußert emissionsarm. Wenn sich der batteriebetriebene Elektrobus im ÖPNV durchsetzen soll, dann müssen Politik, Verkehrsunternehmen und Hersteller gemeinsam daran arbeiten, dieses Produkt weiter zu verbessern“, so Ingo Wortmann, VDV-Vizepräsident und Vorsitzender der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG).
Im Gespräch mit der Bundesumweltministerin erläuterten die Vertreter der ÖPNV-Unternehmen und der Bushersteller ihre Ansichten zu den aktuellen Diskussionen über die blaue Umweltplakette, über die technischen Entwicklungen alternativer Antriebe beim ÖPNV-Linienbus und über die Notwendigkeit finanzieller Förderung. „Unser Anspruch als Branche ist es, die Mobilitätswende in Deutschland aktiv mitzugestalten. Neben den Fahrzeugen und dem notwendigen Infrastrukturaufbau ist auf politischer Ebene auch eine Neujustierung der Rahmenbedingungen erfolgskritisch: Die neuen Antriebstechnologien sind eindeutig umweltfreundlich, aber sehr stromintensiv. Wenn wir die Wende ernsthaft wollen, ist eine entsprechende Privilegierung erforderlich, wie wir sie vom Schienenverkehr her kennen. Auch die umweltfreundlichen Innovationen im Busbereich dürfen nicht durch eine EEG-Umlage und die Stromsteuer belastet werden.“, so Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der Hamburger Hochbahn.
Neben der Standardisierung der Fahrzeuge und ihrer Ladesysteme ist für die Verkehrsunternehmen vor allem der Aus- und Umbau der Infrastruktur maßgeblich. „Wir müssen uns auch bei der Infrastruktur schnell auf gemeinsame Standards festlegen. Denn Standardisierung reduziert die Kosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit. Das ist ein entscheidender Faktor für die Marktdurchdringung der Elektrobusse. Zudem brauchen wir steuerliche Erleichterung bei den Betriebskosten, die beim Elektrobus zurzeit deutlich über denen vom Dieselbus liegen“, so Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) abschließend.