VSB StudentenCards für das Sommersemester 2017 ab sofort erhältlich

Ab sofort können die neuen VSB StudentenCards für das Sommersemester 2017 gekauft werden, die ab 1.März 2017 gelten. Die StudentenCard kann im VSB KundenCenter oder direkt an den beiden Hochschulstandorten Furtwangen (Magazin Raum B 1.01) und Campus Schwenningen (Magazin Raum A 0.13) gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester direkt per EC-Kartenzahlung erworben werden.

Landkreise nach Wahl

Die StudentenCard hat eine Gültigkeit für das Sommersemester (1. März – 31. August 2017) und kann entweder für den Verbundraum des VSB (Schwarzwald-Baar-Kreis), für den VSB + einen der beiden Nachbarlandkreise Rottweil oder Tuttlingen oder für das komplette 3er-Tarifgebiet der 3 Landkreise erworben werden. Die StudentenCard für den VSB-Tarifraum kostet 155,00 €, die StudentenCard für VSB + einem Nachbarverbund kostet 228,00 € und für das 3er-Tarigebiet 316,00 €. Mit der StudentenCard kann man alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs sechs Monate nutzen, zahlt jedoch nur für vier Monate. 

Überregionales Bündnis setzt sich beim Land für Verlängerung der Linie 1 ein

Ein überregionales Bündnis aus Vertretern der Stadt Köln (Beigeordnete Andrea Blome), des Rheinisch-Bergischen Kreises (Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke), der Stadt Bergisch Gladbach (Bürgermeister Lutz Urbach), der Gemeinde Kürten (Bürgermeister Willi Heider), den Kölner Verkehrs-Betrieben (Gunter Höhn, Leiter Nahverkehrsmanagement) sowie des Nahverkehr Rheinland (Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober) hat sich in einem Gespräch beim Staatssekretär im NRW-Verkehrsministerium, Michael von der Mühlen, für den Ausbau der KVB-Linie 1 von Bensberg über die Anschlussstelle BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Kürten-Spitze stark gemacht.

Linie 1 ist regionales Schlüsselprojekt

Die Initiative zu dem Gespräch war vom Vorsitzenden des Regionalrates, dem rheinisch-bergischen Landtagsabgeordneten Rainer Deppe, ausgegangen. „Wir haben uns in der Region auf ganz wenige Schlüsselprojekte verständigt. Die Linie 1 liegt dabei mit ganz vorne“, erklärte er zu Beginn der Gesprächsrunde. „Unser gemeinsames Auftreten unterstreicht die Bedeutung der Stadtbahnlinie für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung des Rheinlandes. Der Ausbau und die Verlängerung haben eine Bedeutung weit über die kommunalen Grenzen hinaus.“ Nach dem gut einstündigen Gespräch hatten die Teilnehmer den Eindruck, dass der geschlossene Auftritt einen positiven Eindruck im NRW-Verkehrsministerium hinterlassen hat. Dennoch sei es noch ein weiter Weg, bis die ersten Bauplanungen beauftragt werden könnten, resümierte Rainer Deppe.

Verlängerung der Linie 1 braucht prioritäre Bewertung

Um eine verkehrliche Alternative für die vom Autoverkehr völlig überlastete Achse Köln – Bergisch Gladbach zu bieten, hatten der Regionalrat und der Nahverkehr Rheinland die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 bereits im vergangenen Jahr als regional besonders bedeutsam für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW eingereicht. Aktuell werden die für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldeten Projekte vom Land geprüft und bewertet. In dem Gespräch im Düsseldorfer Verkehrsministerium wiesen die regionalen Vertreter auf die hohe verkehrliche Bedeutung sowohl des Ausbaus der Linie 1 innerhalb von Köln als auch für die Verlängerung in die Region hin. Der Autoverkehr sei an seiner Kapazitätsobergrenze angekommen, daher werden zwischen Köln und Bergisch Gladbach dringend ÖPNV-Alternativen benötigt. Die Verlängerung der Linie 1 müsse im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes eine prioritäre Bewertung bekommen und bei der Förderung berücksichtigt werden, erläuterten die Vertreter des Köln/Bergischen-Bündnisses.

Die Verkehrsexperten sprachen sich für eine Verlängerung der Linie 1 in vier Baustufen aus:

1. BA: Kapazitätserhöhung in Köln (Drei-Wagen-Züge)
2. BA: bis Bockenberg (P+R) an der BAB-Abfahrt der A4
3. BA: bis Moitzfeld unter Anbindung des Technologieparks
4. BA: bis Kürten-Spitze (P+R)

BVG: Erdgas-Bus im Testbetrieb unterwegs

Die BVG testet auch in diesem Jahr umweltfreundliche Antriebstechnologien im Busbereich. Seit dem heutigen Montag fährt der erste von mehreren Test-Bussen mit Erdgasantrieb auf der Linie 140. Für rund zwei Wochen ist der Bus des Typs Citaro NGT von Mercedes jeweils montags bis freitags von 6 bis 20.30 Uhr zwischen Ostbahnhof und Tempelhof unterwegs. Voraussichtlich im März folgt auf der gleichen Linie ein Test mit einem Bus von MAN. Mit weiteren Herstellern steht die BVG bereits in Kontakt.

Geeignete Brückentechnologie?

Alle Fahrzeugbauer stellen ihre Busse mit CNG-Antrieb und Euro-6-Abgasnorm für die Tests kostenlos zur Verfügung. CNG steht für „Compressed Natural Gas“. Die Fahrzeuge sind leiser als Dieselbusse und verursachen geringere Stickoxid- und Feinstaubemissionen. „Es geht bei den Tests um die Frage, ob der CNG-Antrieb für die BVG eine geeignete Brückentechnologie bis zur Elektrifizierung der Flotte sein kann“, sagt Torsten Mareck, Bereichsleiter Omnibus der BVG. „Im Mittelpunkt stehen dabei der Kraftstoffverbrauch, der Betankungsvorgang, die Reichweite und die Fahreigenschaften der Busse.“

12-Meter-Variante

Um verlässliche Vergleichswerte zu ermitteln, kommen alle Busse in einer 12-Meter-Variante nach Berlin. Auf der Linie 140 fahren sie in „Konkurrenz“ zu modernen 12-Meter-Dieselbussen, die ebenfalls die aktuell strengste Euro-6-Abgasnorm erfüllen und ein vergleichbares Gewicht haben. Stationiert werden die Testfahrzeuge auf dem Betriebshof Cicerostraße. Betankt werden sie in der Testphase bei der BSR, auf dem nahe gelegenen Betriebsgelände an der Forckenbeckstraße.

Bereits 2008 bis 2013 Erdgas-Fahrzeuge im Test

Die BVG hatte bereits von 2008 bis 2013 testweise Erdgas-Fahrzeuge in ihrer Flotte. „Damals dauerte aber vor allem die Betankung für den anspruchsvollen Linienalltag in Berlin deutlich zu lange“, sagt Bus-Chef Mareck. „Inzwischen hat sich die Technik aber auch in diesem Punkt entscheidend weiterentwickelt und wir sind gespannt, wie sich die modernen Fahrzeuge schlagen.“

Bundesrat stimmt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu

Der Bundesrat hat dem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. Die Bundesländer wollen Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping im ÖPNV verhindern. Verkehrsminister Michael Grochek erklärte am Freitag dazu: „Wir wollen Dumpinglöhne im ÖPNV vorhindern. Mit der heutigen Annahme unseres Antrags im Bundesrat sind wir einen Schritt weiter gekommen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.“ Der Gesetzentwurf – Drucksache 741/16 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz) – soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV gewährleisten.

Soziale Faktoren auch für „eigenwirtschaftliche“ Verkehre

Groschek: "Ich bin froh, dass die Länder unseren Antrag im Bundesrat unterstützt haben. Jetzt muss der Bundestag die Initiative rasch aufgreifen. Sozialdumping im ÖPNV schadet nämlich allen: den Beschäftigten, den Kunden und letztlich auch den Verkehrsbetrieben und Kommunen. Attraktiver ÖPNV braucht auch attraktive Arbeitsplätze." Mit dem Gesetzentwurf wollen die Länder erreichen, dass soziale Faktoren auch für sogenannte „eigenwirtschaftliche“ Verkehre gelten. Auch Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel sollen dort gelten. Ebenso sollen weitere Standards – etwa in Bezug auf Umweltaspekte, Kundenbetreuung, Fahrplananpassung – Anwendung finden können.

Wissing will den Deutschlandtakt

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing möchte mit gleich zwei Anträgen im Bundesrat die Nutzung der Bahn stärken: Im Fern- und Güterverkehr sei seit der Bahnreform vor 23 Jahren zu wenig passiert, so der Minister. „Fest steht, dass es so nicht bleiben kann“, sagte Verkehrsminister Dr. Wissing heute im Plenum des Bundesrats. Gemeint war, dass der Fern- und Güterverkehr der Bahn den Erwartungen hinterherhinkt, die mit der Bahnreform vor 23 Jahren formuliert wurden. Ziel war die Stärkung des Schienenverkehrs. Was im Nahverkehr, den die Bundesländer verantworten, gut gelang, ist im bundesweiten Angebot immer noch ausbaufähig.

Bundesweites Taktsystem

„Wir brauchen einen Deutschlandtakt“, sagte Wissing. Der Deutschlandtakt verknüpfe die Taktangebote des Nahverkehrs und des Fernverkehrs miteinander und baue sie zu einem bundesweiten Taktsystem aus, erläuterte der Minister den „Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs“, ein gemeinsamer Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen, dem der Bundesrat zustimmte.

Verpflichtung des Bundes

Der Gesetzentwurf enthält die Verpflichtung des Bundes, unter Beteiligung der Länder, einen umfassenden Plan zu erstellen, der die notwendigen Zugangebote im Fernverkehr festlegt. Darauf müsse sich der Infrastrukturausbau präzise ausrichten, nicht umgekehrt. „Wir brauchen keinen Ausbau nach dem Motto ‚bau’n wir mal, dann schau‘n wir mal!‘“, sagte der Minister. Der neue Bundesverkehrswegeplan sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Neue Vergabeordnung für nationale Ausschreibungen

Neue Vorschriften für Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

Die UVgO löst den 1. Abschnitt der VOL/A ab. Die UVgO gilt erst, nachdem der Bund bzw. die Länder sie jeweils durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen.

Änderungen im Unterschwellenbereich

Die UVgO orientiert sich strukturell an der Vergabeverordnung für europaweite Ausschreibungen, sie sieht jedoch vereinfachte Regelungen für die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte vor:

  • Vorrang der öffentlichen Ausschreibung wird aufgegeben
  • die freihändige Vergabe heißt nun Verhandlungsvergabe
  • öffentliche Auftraggeber können zwischen öffentlicher und beschränkter Ausschreibung wählen
  • weitere Ausnahmetatbestände für Verhandlungsvergabe
  • UVgO gilt auch für freiberufliche Leistungen
  • detaillierte Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmer
  • Markterkundung durch den öffentlichen Auftraggeber ausdrücklich erlaubt
  • E-Vergabe auch im Unterschwellenbereich
  • Neue Vorschriften für Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

 Die UVgO löst den 1. Abschnitt der VOL/A ab. Die UVgO gilt erst, nachdem der Bund bzw. die Länder sie jeweils durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen.

Den Volltext finden Sie” hier

Autoren:

Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Reinhard Böhle, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

TAF mobile ist Partner der BMVI Initiative „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV”

Der Jenaer IT-Dienstleister im ÖPNV und Träger des Deutschen Mobilitätspreises 2016, die TAF mobile GmbH, unterstützt die Initiative „eTicketing und digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr“ des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI). TAF entwickelt als ein Partner in dem vom BMVI initiierten Forschungsprojekt „MobilitätsHub“ eine generische multimodale Buchungsplattform für Reiseketten.

Neun Projektpartner

Das Projekt MobilitätsHub wurde am 1. Februar 2017 in der Auftaktveranstaltung des BMVI in Berlin offiziell bekannt gemacht und die neun Projektpartner NASA GmbH, Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV), Fraunhofer IVI, TAF mobile GmbH, HaCon Ingenieurgesellschaft mbH, Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH (marego), DB Regio AG, Mobility Center GmbH, Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH sowie die einzelnen Projekte zur Umsetzung der Roadmap digitale Vernetzung im ÖPV vorgestellt.

Ticket-Systeme vernetzen

Ziel im Projekt MobilitätsHub ist es, die Ticketing-Systeme möglichst vieler Mobilitätsanbieter im Raum Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen) so zu vernetzen, dass die Fahrgäste lediglich durch Nutzung ihrer regionalen App (wie z. B. easy.GO, INSA) ein Ticket für die gesamte Reisekette mit nur EINER Registrierung in verschiedenen Systemen kaufen können. Die Reisekette soll dabei möglichst viele der öffentlich zugänglichen Mobilitätsangebote beinhalten und neben verbundübergreifenden ÖPNV-Tickets insbesondere auch Leihanbieter von Fahrrädern und Autos mitberücksichtigen.
Quelle: TAF mobile

iF Design Award für die neue Schwebebahn

Die Designer der neuen Schwebebahn-Baureihe vom Berliner Designbüro büro+staubach sind für ihren Entwurf der neuen Fahrzeuge mit dem renommierten Design-Preis „iF Design Award 2017“ ausgezeichnet worden. Das iF International Forum Design zeichnet jährlich Industrieprodukte in unterschiedlichen Kategorien für herausragende Gestaltung aus. Die Schwebebahn gewann in der Kategorie „Automobil/Fahrzeuge“. Beim aktuellen Wettbewerb gab es 5575 Einreichungen aus 59 Ländern. Die Jury für den iF-Award besteht aus 58 internationalen Jurorinnen und Juroren. Die Preisverleihung findet am 10. März in München statt.
WSW mobil-Geschäftsführer Ulrich Jaeger freut sich sehr: „Es ist eine großartige Auszeichnung für das tolle Zusammenwirken in dem Projekt mit den Designern von büro+staubach und eine Bestätigung für das, was die Wuppertalerinnen und Wuppertaler spätestens seit Dezember ohnehin wussten – die neue Schwebebahn ist einfach Klasse.“
Quelle: WSW

Immer mehr Städte setzen auf elektrische Rampen und Lifte bei Bussen und Bahnen

Elektrische Rampen und Lifte sorgen für eine pünktliche, reibungslose Fahrt,  für einen mühelosen Einstieg des Rollstuhlfahrers sowie für einen sicheren Ausstieg an der Zielhaltestelle. Deshalb werden diese immer öfter von Verkehrsunternehmen eingesetzt. 

Stadtbusse mit elektrischer Rampe in Hannover

In der Messestadt Hannover sind beispielsweise sämtliche üstra Stadtbusse auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Fahrgäste ausgerichtet. Alle üstra Busse sind niederflurig, haben zwei Stellplätze für rollstuhlfahrende Personen und/oder Eltern mit Kinderwagen und sie verfügen über eine elektrische Rampe jeweils an Tür zwei. Die vollautomatischen "MBB MEDIRAMPEN", die den Rollstuhlfahrern das Ein- und Aussteigen ohne fremde Hilfe ermöglichen, kommen aus dem Hause Palfinger Tail Lifts GmbH.

München und Bremen nutzen Hublifte

Die MVG in München und die BSAG in Bremen setzen auf die sogenannten "MEDILIFTE", denn die mobilitätseingeschränkten Fahrgästen sollen auch hier unabhängige Barrierefreiheit genießen. Die Vorteile der vollautomatischen Hublifte liegen insbesondere im hohen Komfort beim Ein- und Ausstieg aufgrund der nivellierten Übergänge. Hinzukommt, dass der Lift gerade im Innenstadt-Bereich auf Straßenniveau abgesenkt werden kann, das heißt es sind keine zusätzlichen Bordsteine  oder Umbauten von Haltestellen erforderlich. Ein neuer Auftrag für den "MEDILIFT CL 300" für die Avenio Straßenbahnen wurde zudem unterschrieben.
Quelle: Palfinger

Scania startet Praxistests mit batteriebetriebenen Elektrobussen

Scania startet den ersten Praxistest mit batteriebetriebenen Elektrobussen im nordschwedischen Östersund. Drei Scania Citywide LF werden Ende 2017 den Betrieb aufnehmen und ab Anfang 2019 um drei weitere E-Busse ergänzt werden. „Östersund bietet aufgrund des saisonalen Klimas mit kalten Wintern und mäßig warmen Sommern den idealen Rahmen, um die Leistung im operativen Einsatz zu erproben“, so Anna Carmo e Silva, Head of Scania Buses and Coaches. „Die Pilotversuche stellen die erste Phase in der kontinuierlichen Entwicklung der batteriebetriebenen Busse dar.“