bdo: Kommunalisierung im ÖPNV stoppen

Der Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat sich gestern intensiv mit den Vorschlägen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), des Deutschen Städtetages und anderen Vertretern der kommunalen Verkehrsbranche zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes auseinandergesetzt. „Wir haben nicht den Eindruck, dass sich VDV und andere Befürworter von PBefG-Änderungen noch an den 2012 mit allen Beteiligten ausgehandelten Kompromiss gebunden fühlen“, so Präsident Steinbrück. „Man kann sich nicht gleichzeitig zum aktuellen PBefG bekennen und Änderungen fordern, denn keinesfalls handelt es sich bei den Vorschlägen des VDV um „leichte Präzisierungen“. Im Gegenteil werden die in § 13 Abs. 2 a PBefG abschließend geregelten sog. Kernanforderungen zur Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren angegriffen. „Dies ist kein minimal invasiver Eingriff, sondern eine Operation am offenen Herzen“, so Steinbrück.
Überhaupt kein Verständnis habe der bdo für die Initiative des VDV, der sich bereits einige Bundesländer angeschlossen haben, die noch in dieser Legislaturperiode den seit Bestehen des PBefG verankerten Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre aus dem Gesetz kegeln wollen, obwohl der gesetzlich vorgesehene Evaluationsbericht noch gar nicht auf dem Tisch liegt, so Steinbrück weiter. Der Bericht werde zeigen, dass es der Mittelstand ohnehin schon schwer genug mit den Rahmenbedingungen hat. Aufgrund der Weigerung vieler Aufgabenträger, allgemeine Vorschriften zu erlassen, sei die eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung seit Inkrafttreten des PBefG erheblich geschrumpft – in einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, sogar gegen Null.  Während kommunale Unternehmen unter das Dach der Direkt- und Inhouse-Vergaben schlüpften und sich damit jeglichem Wettbewerb entzögen, würden kleine und mittlere Unternehmen gnadenlos in einen Preiswettbewerb geschickt. Nur 4 % aller Direktvergaben gingen an kleine und mittlere Unternehmen.
Der bdo sieht vor diesem Hintergrund durchaus Verbesserungspotential beim PBefG. Dies hat er im Rahmen seiner Stellungnahme zum Evaluationsbericht der Bundesregierung bereits deutlich gemacht. Neben der verbindlichen Verpflichtung, bei soziapolitisch vorgegebenen Tarifabsenkungen allgemeine Vorschriften zu erlassen, gehöre hierzu auch eine gesetzliche Verankerung von sog. KMU-Vergaben an kleine und mittlere Unternehmen, die dann zum Tragen kommen müsse, wenn sich der Aufgabenträger gegen ein Wettbewerbsmodell entscheidet. „Auf keinen Fall“, so Steinbrück „darf es in Zukunft so bleiben, dass kommunale Unternehmer flächendeckend Inhouse- und Direktvergaben erhalten und gleichzeitig die bisher eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen der privaten mittelständischen Unternehmen in einen ruinösen europaweiten Preiswettbewerb mit offenem Ausgang und bestenfalls Subunternehmerdasein überführen.“  Steinbrück weiter „Wenn schon Direktvergaben, dann aber auch bitte schön gleiches Recht für alle.“ 
Viele in den bdo-Landesverbänden organisierte Familienbetriebe seien bereits vom Markt verschwunden oder stünden unmittelbar vor dem Aus. Der bdo sieht vor diesem Hintergrund durchaus Anpassungsbedarf beim PBefG, hält sich aber zum jetzigen Zeitpunkt an den Kompromiss aus 2012 gebunden.  Eine erneute PBefG-Diskussion muss fair und offen auf Grundlage der Evaluation geführt werden.

OLG Düsseldorf erweitert In-House-Vergaben im ÖPNV

ÖPNV-Aufgabenträger dürfen internen Betreibern vergaberechtsfrei sowohl Dienstleistungsaufträge als auch Dienstleistungskonzessionen einräumen (OLG Düsseldorf, 12.10.2016, VII-U (Kart) 2/16).

Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag erlaubt

Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge zur Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen – je nach Ausgestaltung – sowohl durch Dienstleistungskonzession als auch durch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben. Dies gilt laut OLG Düsseldorf auch für die In-House-Vergabe. Geklagt hatte die Rhein-Erft-Regiegesellschaft (REVG) gegen ihren Generalunternehmer, den Regionalverkehr Köln (RVK). Dieser beabsichtigt, sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Umstruktierung direktvergabefest zu machen.

Weiter Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags

Laut OLG Düsseldorf sei der Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags in der Verordnung Nr. 1370/2007 soweit auszulegen, sodass dieser auch die Inhouse-Vergabe von Personenverkehrsdienstleistungen als Konzession erfasse.
Den Volltext zum Urteil finden Sie hier.
Autoren: Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Dr. Laurence M. Westen, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek

TOTAL und DriveNow bieten digitale Tankkarte in Berlin an

DriveNow, das Carsharing Joint Venture der BMW Group und der Sixt SE, und TOTAL führen in Berlin ab heute ein digitales Bezahlsystem ein. DriveNow Kunden können fortan an allen TOTAL Tankstellen im DriveNow Geschäftsgebiet direkt aus dem Auto heraus bezahlen und müssen dazu nicht mehr zur Kasse gehen. Das DriveNow Fahrzeug kommuniziert zur Bezahlung direkt mit dem Kassensystem an der Tankstelle. Damit wird die im Auto verfügbare herkömmliche Tankkarte obsolet.
„Mit dem neuen Bezahlvorgang an TOTAL Tankstellen gestalten wir das Tanken für unsere Kunden und Servicemitarbeiter wesentlich einfacher“, sagt DriveNow Geschäftsführer Nico Gabriel. Über 85 Prozent der Tankvorgänge bei DriveNow in Deutschland werden von Kunden übernommen. Misst der Tankstand eines Flotten-Fahrzeugs unter 25 Prozent, erhalten die Kunden dafür Freiminuten. „Wir stiften mit der digitalen Bezahlmöglichkeit aber nicht nur einen großen Kundennutzen,“ so Gabriel weiter, „sondern wir gehen mit dieser Innovation auf dem Markt auch einen ersten Schritt in Richtung autonomes Fahren.“ So seien für das zukünftige Betreiben einer teilautonomen Carsharing-Flotte auch Voraussetzungen wie automatisiertes Tanken und Laden ohne menschliches Zutun zu schaffen.

Elektronische Ticket-Lösungen vereinfachen tägliches Pendeln in Russland

Die Infineon Technologies AG und Udobny Marshrut LLC (UM) implementieren in Russland bedarfsgerecht erweiterbare, elektronische Fahrscheinsysteme auf Basis des offenen Sicherheitsstandards CIPURSE™. Fahrscheine mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer gibt es bereits in den Städten Izhevsk and Angarsk; bis Ende 2016 werden die neuen Systeme in sieben weiteren Metropolregionen eingeführt. Insgesamt sollen dann rund zwei Millionen Menschen einfach zu handhabende und insbesondere sichere Fahrscheinlösungen für den öffentlichen Nahverkehr zur Hand haben.

Mehr als 100 MAN-Busse für Pamukkale Tourismus

15 MAN Lion’s Coach bildeten im April 2016 die letzte Tranche eines Großauftrags von insgesamt 100 Fahrzeugen aus dem Hause MAN und NEOPLAN, die die Firma Pamukkale Tourismus, eines der drei größten Reiseunternehmen in der Türkei, gekauft und in Empfang genommen hatte. Nun setzte Pamukkale die Erneuerung ihres Fuhrparks fort mit der Übernahme von weiteren zwölf MAN Lion’s Coach EfficientLine in VIP-Ausstattung. Der erste Auftrag umfasste 22 NEOPLAN Tourliner und 78 MAN Lion’s Coach 2+1 inklusive einem VIP-Bus. Mit den neuen Bussen beträgt der MAN-Anteil am Pamukkale-Fuhrpark 90 Prozent.

Beirat setzt auf Kontinuität an der Spitze der Bundesnetzagentur

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen, der Bundesregierung Jochen Homann (63) als Präsident und Peter Franke (62) als Vizepräsident für eine erneute Amtszeit vorzuschlagen.
Olaf Lies, der Vorsitzende des Beirates und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen erklärte: „Wir haben uns gemeinsam mit dem Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur auf diesen Vorschlag verständigt. Uns ist es wichtig, dass die vielfältigen Aufgaben der Bundesnetzagentur von erfahrenen Spitzenleuten gemanagt werden. Dies gilt sowohl für den zügigen Ausbau des schnellen Internets, den Ausbau der Energienetze als Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende als auch für die Regulierung der Strom- und Gasmärkte, der Eisenbahninfrastruktur, der Telekommunikation und des Postwesens. Jochen Homann und Peter Franke werden zusammen mit Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler die erfolgreiche Arbeit der Behörde fortführen.“
Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund, das in der Regel auf fünf Jahre befristet ist. Eine einmalige Verlängerung ist zulässig.

Anbindung der BASF an die S-Bahn Rhein-Neckar

Im Rahmen der Weiterentwicklung für die Infrastruktur der S-Bahn Rhein-Neckar wurde heute in Ludwigshafen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK Pfalz) der Finanzierungs- und Realisierungsvertrag für die Anbindung der BASF an das bestehende S-Bahn-Netz unterzeichnet.
Im Beisein von Staatsminister Dr. Volker Wissing vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium, dem Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim, Herrn Christian Specht, Vorsitzender des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Herrn Dr. Winfried Hirschberger, Landrat und Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Schienenpersonennahverehr Rhld.-Pf. Süd und dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Rheinland-Pfalz und Saarland, Herrn Jürgen Konz sowie weiteren Vertretern des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar wurde für die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Ludwigshafener Hauptbahnhof und dem BASF Werksgelände mit der Vertragsunterzeichnung die formelle Grundlage geschaffen, das S-Bahn-Projekt umzusetzen
Bereits im Januar 2015 wurden mit der Ausschreibung und Vergabe der Verkehrsleistungen der S-Bahn Rhein-Neckar (Los 1) die betrieblichen Voraussetzungen für die Integration der heute mit Dieselfahrzeugen betriebenen Personenverkehre in die BASF in das Gesamtnetz der S-Bahn Rhein-Neckar geschaffen. Die heutigen Dieseltriebwagen verkehren im Wesentlichen auf den Strecken Kaiserslautern—Neustadt—BASF und Wörth-Germersheim—Speyer—BASF.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Anbindung an das bestehende S-Bahn-Netz werden der Streckenabschnitt zwischen Ludwigshafen Hbf und der BASF-Werksgrenze, Streckenlänge zwei Kilometer, sowie das Personenzuggleis innerhalb der BASF bis zur Haltestelle Ludwigshafen (Rhein) BASF Nord, mit einer Länge von vier Kilometern, elektrifiziert und die drei in der BASF liegenden Stationen S-Bahn-gerecht ausgebaut.

Arriva ist neuer Partner im Aachener Verkehrsverbund

Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember übernimmt mit Arriva Personenvervoer Nederland ein neuer Betreiber den Betrieb des gesamten Nahverkehrs in der niederländischen Provinz Limburg. Arriva, eine Tochter der Deutschen Bahn, wird auch Mitglied im Aachener Verkehrsverbund (AVV). Vergangenen Freitag wurde in Aachen der Verbundvertrag zwischen den künftigen Partnern unterzeichnet.
Die Übernahme der Regionalkonzession durch Arriva bringt für den grenzüberschreitenden ÖPNV Verbesserungen mit. So wird die Linie 50, künftig Linie 350, von Aachen nach Maastricht bis in die Aachener Innenstadt zum Elisenbrunnen und Bushof verlängert. Die Buslinie 44 von Aachen nach Heerlen, die Arrvia gemeinsam mit der ASEAG betreibt, bekommt auf niederländischer Seite eine leicht veränderte Linienführung über die „Hogeschool Zuyd“. Im Kreis Heinsberg werden Lücken im grenzüberschreitenden Busnetz geschlossen. Die Buslinie SB 3 der WestVerkehr von Geilenkirchen nach Tüddern wird über die Grenze bis Sittard verlängert. Und Heinsberg erhält mit der neuen Buslinie 364 einen Anschluss an Roermond und das dortige Designer Outlet.
Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember werden zunächst Lücken im grenzüberschreitenden Verkehr geschlossen. In weiteren Schritten werden die Partner gemeinsam an einer weiteren Verbesserung und Vereinfachung des grenzüberschreitenden Nahverkehrs arbeiten. So soll 2018 der RE 18 grenzüberschreitend auf der Schiene zwischen Aachen, Heerlen und Maastricht verkehren. Mitte 2017 startet der Pilotversuch mit technisch erweiterten Chipkarten und EFM-Hintergrundsystemen im Rahmen des europäischen Horizon 2020 Projekts „European Travellers Club (ETC)“, um die Nutzung elektronischer Tickets über nationale Grenzen hinweg zu ermöglichen.

WBO-Award 2016 geht an Claus Schmiedel

„Herrn Claus Schmiedel, der stets ein offenes Ohr für das private Busgewerbe hatte und ein verlässlicher Partner des WBO war.“ So lautet die Inschrift auf dem auf der 70. Jahreshauptversammlung des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) in Ludwigsburg zum vierten Mal verliehenen WBO-Award. „Mit unserem „Oskar“ ehren wir ganz bewusst keine Mitglieder, sondern langjährige Partner, die ein Verband wie der WBO politisch geradezu lebensnotwendig braucht. … Dieses Jahr möchten wir eine Persönlichkeit der Landespolitik ehren, die sich in der politischen Arbeit immer zum WBO bekannt hat. Was für einen SPD-Politiker – wenn ich das so sagen darf – im Umgang mit dem knorrigen baden-württembergischen Bus-Mittelstand nicht ohne weiteres zu erwarten war“, so der WBO-Vorsitzende Klaus Sedelmeier in seiner Laudatio.
 Nach dem früheren verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Winfried Scheuermann, dem damaligen Staatssekretär Ernst Burgbacher (FDP) und der ehemaligen Europaabgeordneten Elisabeth Jeggle (CDU) erhielt nun als vierter der langjährige SPD-Vorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg Claus Schmiedel den Award für besondere Verdienste um das private Omnibusgewerbe.

Es gibt auch Verlierer

Aufbruchstimmung in den westdeutschen Ländern konstatiert der Bundesverband des DBV (Deutscher Bahnkundenverband). Sie würden von den deutlich erhöhten Zuweisungen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV („Regionalisierungsmittel") profitieren und das zu Recht. Der Nahverkehr in vielen Ballungsräumen sei heute eine Zumutung und bewege kaum einen zusätzlichen Autofahrer zum Umsteigen. Infrastruktur und Fahrzeugpark müssten deutlich verbessert und aufgestockt werden. Soweit die eine Seite der Medaille.
Die Verlierer der Einigung bei den Finanzen sitzen laut DBV östlich der Elbe. Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg heißen sie. In den Jahren bis etwa 2025 bekommen sie weniger Geld und im Durchschnitt steigt ab 2026 die Summe der Zuweisungen auf das heutige Niveau (Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind dann sogar die Verlierer auf der Verliererseite, denn sie erhalten weniger).
Für den DBV ist es unverständlich, wie die ostdeutschen Ministerpräsidenten diesem Kompromiss zustimmen konnten. Weniger Geld bedeute zwangsläufig ein Leistungsabbau, weil noch nicht einmal die jährlichen Preissteigerungen aufgefangen werden könnten. Gerade in den ländlichen Regionen wird es deshalb, so befürchtet der DBV, zu einer weiteren Angebotsausdünnung auf allen Ebenen kommen. WIe mit weniger Geld die Barrierefreiheit bis zum 31.12.2021 hergestellt werden soll, sei eine der offenen  Fragen.
Der DBV fordert, dass die Fahrgäste in Zukunft an den ÖNV-Planungen beteiligt werden. Die bisher gepflegte Geheimhaltungsstrategie bei der Entscheidungsfindung auf politischer Ebene müsse ein Ende haben. Entscheidungen seien mit den Betroffenen vorher zu diskutieren.