Ausschreibung für die elektromobile Zukunft des Osnabrücker Nahverkehrs

Die Stadtwerke Osnabrück haben den Wettbewerb zur europaweiten Ausschreibung von 13 elektrischen Bussen und der dazu gehörigen Ladeinfrastruktur gestartet. Ausgeschrieben wird ein Elektro-Bus-System, bestehend aus Batteriegelenkbussen und einer Ladeinfrastruktur mit Gelegenheitsladung an Schnell-Ladestationen. Ziel ist 2018 die Inbetriebnahme der ersten voll elektrischen Linie (heutige Linie 41) des zukünftig reinen Elektro-Bus-Systems in Osnabrück. In den folgenden Jahren sollen sukzessive weitere Buslinien elektrifiziert werden, die dann auch bis ins Osnabrücker Umland verkehren werden. Die Stadtwerke rechnen damit, dass das Ausschreibungsverfahren nach ca. neun Monaten abgeschlossen ist. Im Sommer 2017 soll feststehen, welcher Hersteller die neuen Elektrobusse nach Osnabrück liefert.

Verhandlungsverfahren

Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt. Von den Bietern wird in einem ersten Schritt erwartet, dass sie ihre wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit darlegen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis einer Referenz über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme von mindestens einem schnellladefähigen Batteriegelenkbus und einem weiteren gleichen Bus oder einem anderen rein elektrisch betriebenen Gelenkbus in Europa. Außerdem wird der Nachweis einer Referenz über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme von mindestens einer elektrischen Schnell-Ladestation gefordert. Bieter, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen werden zur Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren zugelassen und erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen.

Eine Milliarde Menschen fahren in Europa autonom

Beim autonomen Fahren herrscht laut Allianz pro Schiene eine klare Arbeitsteilung: Die Autoindustrie redet davon, die Bahnen machen es. Im Jahr 2015 beförderten selbstfahrende U-Bahnen im europäischen Stadtverkehr rund eine Milliarde Fahrgäste, wie eine EU-weite Umfrage der Allianz pro Schiene ergab. In 15 Städten nutzen die Reisenden völlig autonome Züge mit ständig wachsenden Fahrgastzahlen: In Frankreich setzen bereits fünf Städte auf fahrerlose Systeme: Paris, Rennes, Toulouse, Lyon und das nordfranzösische Lille, wo vor mehr als 30 Jahren die erste selbstfahrende U-Bahn der Welt in Betrieb ging. Auch Italien hat sich zu einem europäischen Zentrum für autonomes Fahren auf der Schiene entwickelt: Rom, Mailand, Turin und Brescia betreiben fahrerlose Linien mit großem Erfolg. Auch in London, Barcelona, Budapest, Kopenhagen und im Schweizer Lausanne befördern vollautomatisierte Fahrzeuge täglich Hunderttausende von Fahrgästen. In Deutschland gehört Nürnberg zu den Pionieren des autonomen Fahrens auf der Schiene. Hamburg will mit automatisierten Untergrundbahnen folgen. In Wien, Athen, Thessaloniki, Istanbul, Stockholm, Glasgow und Marseille sind ebenfalls fahrerlose Linien in Planung.
In einer EU-Umfrage hat die Allianz pro Schiene die städtischen Betreiber der autonomen Metros nach den Systemvorteilen gefragt. Danach ermöglicht der automatisierte Betrieb eine kürzere Taktung und damit Zuwächse bei der Kapazität, eine höhere Energieeffizienz, eine bessere Verfügbarkeit der Fahrzeuge, gute Pünktlichkeitswerte und ein hohes Sicherheitsniveau. Akzeptanzprobleme seitens der Fahrgäste traten bei keinem der Betreiber auf.
Die Bahn hat beim Thema „autonomes Fahren“ 33 Jahre Vorsprung vor der Automobilindustrie“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, bei der Vorstellung der Studie am Mittwoch in Berlin. „Es ist schon erstaunlich, dass Visionen vom fahrerlosen Pkw die globale Phantasie derart beflügeln. Eigentlich ist das „autonome Fahren“ und die Digitalisierung aller Abläufe beim öffentlichen Verkehr am besten aufgehoben“, sagte Flege.

VGG übernimmt die Buslinien im Linienbündel Odenwald Nord

Die Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH (VGG) präsentierte heute in Lindenfels die neuen Fahrzeuge für den Busverkehr im Linienbündel Odenwald Nord, das zum Fahrplanwechsel ab dem 11. Dezember 2016 startet. Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) hat als lokale Nahverkehrsgesellschaft im Kreis Bergstraße das Linienbündel Odenwald Nord mit den Buslinien 664 bis 666 europaweit neu ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren wurde durch Zuschlag an die VGG mit Sitz in Reichelsheim abgeschlossen, die die Verkehrsleistung als alter und neuer Betreiber für die nächsten zehn Jahre zwischen Bensheim über Lindenfels bis nach Reichelsheim bzw. zwischen Lindenfels und Fürth im Odenwald übernimmt.

bdo: Kommunalisierung im ÖPNV stoppen

Der Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat sich gestern intensiv mit den Vorschlägen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), des Deutschen Städtetages und anderen Vertretern der kommunalen Verkehrsbranche zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes auseinandergesetzt. „Wir haben nicht den Eindruck, dass sich VDV und andere Befürworter von PBefG-Änderungen noch an den 2012 mit allen Beteiligten ausgehandelten Kompromiss gebunden fühlen“, so Präsident Steinbrück. „Man kann sich nicht gleichzeitig zum aktuellen PBefG bekennen und Änderungen fordern, denn keinesfalls handelt es sich bei den Vorschlägen des VDV um „leichte Präzisierungen“. Im Gegenteil werden die in § 13 Abs. 2 a PBefG abschließend geregelten sog. Kernanforderungen zur Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren angegriffen. „Dies ist kein minimal invasiver Eingriff, sondern eine Operation am offenen Herzen“, so Steinbrück.
Überhaupt kein Verständnis habe der bdo für die Initiative des VDV, der sich bereits einige Bundesländer angeschlossen haben, die noch in dieser Legislaturperiode den seit Bestehen des PBefG verankerten Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre aus dem Gesetz kegeln wollen, obwohl der gesetzlich vorgesehene Evaluationsbericht noch gar nicht auf dem Tisch liegt, so Steinbrück weiter. Der Bericht werde zeigen, dass es der Mittelstand ohnehin schon schwer genug mit den Rahmenbedingungen hat. Aufgrund der Weigerung vieler Aufgabenträger, allgemeine Vorschriften zu erlassen, sei die eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung seit Inkrafttreten des PBefG erheblich geschrumpft – in einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, sogar gegen Null.  Während kommunale Unternehmen unter das Dach der Direkt- und Inhouse-Vergaben schlüpften und sich damit jeglichem Wettbewerb entzögen, würden kleine und mittlere Unternehmen gnadenlos in einen Preiswettbewerb geschickt. Nur 4 % aller Direktvergaben gingen an kleine und mittlere Unternehmen.
Der bdo sieht vor diesem Hintergrund durchaus Verbesserungspotential beim PBefG. Dies hat er im Rahmen seiner Stellungnahme zum Evaluationsbericht der Bundesregierung bereits deutlich gemacht. Neben der verbindlichen Verpflichtung, bei soziapolitisch vorgegebenen Tarifabsenkungen allgemeine Vorschriften zu erlassen, gehöre hierzu auch eine gesetzliche Verankerung von sog. KMU-Vergaben an kleine und mittlere Unternehmen, die dann zum Tragen kommen müsse, wenn sich der Aufgabenträger gegen ein Wettbewerbsmodell entscheidet. „Auf keinen Fall“, so Steinbrück „darf es in Zukunft so bleiben, dass kommunale Unternehmer flächendeckend Inhouse- und Direktvergaben erhalten und gleichzeitig die bisher eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen der privaten mittelständischen Unternehmen in einen ruinösen europaweiten Preiswettbewerb mit offenem Ausgang und bestenfalls Subunternehmerdasein überführen.“  Steinbrück weiter „Wenn schon Direktvergaben, dann aber auch bitte schön gleiches Recht für alle.“ 
Viele in den bdo-Landesverbänden organisierte Familienbetriebe seien bereits vom Markt verschwunden oder stünden unmittelbar vor dem Aus. Der bdo sieht vor diesem Hintergrund durchaus Anpassungsbedarf beim PBefG, hält sich aber zum jetzigen Zeitpunkt an den Kompromiss aus 2012 gebunden.  Eine erneute PBefG-Diskussion muss fair und offen auf Grundlage der Evaluation geführt werden.

OLG Düsseldorf erweitert In-House-Vergaben im ÖPNV

ÖPNV-Aufgabenträger dürfen internen Betreibern vergaberechtsfrei sowohl Dienstleistungsaufträge als auch Dienstleistungskonzessionen einräumen (OLG Düsseldorf, 12.10.2016, VII-U (Kart) 2/16).

Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag erlaubt

Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge zur Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen – je nach Ausgestaltung – sowohl durch Dienstleistungskonzession als auch durch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben. Dies gilt laut OLG Düsseldorf auch für die In-House-Vergabe. Geklagt hatte die Rhein-Erft-Regiegesellschaft (REVG) gegen ihren Generalunternehmer, den Regionalverkehr Köln (RVK). Dieser beabsichtigt, sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Umstruktierung direktvergabefest zu machen.

Weiter Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags

Laut OLG Düsseldorf sei der Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags in der Verordnung Nr. 1370/2007 soweit auszulegen, sodass dieser auch die Inhouse-Vergabe von Personenverkehrsdienstleistungen als Konzession erfasse.
Den Volltext zum Urteil finden Sie hier.
Autoren: Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Dr. Laurence M. Westen, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek

TOTAL und DriveNow bieten digitale Tankkarte in Berlin an

DriveNow, das Carsharing Joint Venture der BMW Group und der Sixt SE, und TOTAL führen in Berlin ab heute ein digitales Bezahlsystem ein. DriveNow Kunden können fortan an allen TOTAL Tankstellen im DriveNow Geschäftsgebiet direkt aus dem Auto heraus bezahlen und müssen dazu nicht mehr zur Kasse gehen. Das DriveNow Fahrzeug kommuniziert zur Bezahlung direkt mit dem Kassensystem an der Tankstelle. Damit wird die im Auto verfügbare herkömmliche Tankkarte obsolet.
„Mit dem neuen Bezahlvorgang an TOTAL Tankstellen gestalten wir das Tanken für unsere Kunden und Servicemitarbeiter wesentlich einfacher“, sagt DriveNow Geschäftsführer Nico Gabriel. Über 85 Prozent der Tankvorgänge bei DriveNow in Deutschland werden von Kunden übernommen. Misst der Tankstand eines Flotten-Fahrzeugs unter 25 Prozent, erhalten die Kunden dafür Freiminuten. „Wir stiften mit der digitalen Bezahlmöglichkeit aber nicht nur einen großen Kundennutzen,“ so Gabriel weiter, „sondern wir gehen mit dieser Innovation auf dem Markt auch einen ersten Schritt in Richtung autonomes Fahren.“ So seien für das zukünftige Betreiben einer teilautonomen Carsharing-Flotte auch Voraussetzungen wie automatisiertes Tanken und Laden ohne menschliches Zutun zu schaffen.

Elektronische Ticket-Lösungen vereinfachen tägliches Pendeln in Russland

Die Infineon Technologies AG und Udobny Marshrut LLC (UM) implementieren in Russland bedarfsgerecht erweiterbare, elektronische Fahrscheinsysteme auf Basis des offenen Sicherheitsstandards CIPURSE™. Fahrscheine mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer gibt es bereits in den Städten Izhevsk and Angarsk; bis Ende 2016 werden die neuen Systeme in sieben weiteren Metropolregionen eingeführt. Insgesamt sollen dann rund zwei Millionen Menschen einfach zu handhabende und insbesondere sichere Fahrscheinlösungen für den öffentlichen Nahverkehr zur Hand haben.

Mehr als 100 MAN-Busse für Pamukkale Tourismus

15 MAN Lion’s Coach bildeten im April 2016 die letzte Tranche eines Großauftrags von insgesamt 100 Fahrzeugen aus dem Hause MAN und NEOPLAN, die die Firma Pamukkale Tourismus, eines der drei größten Reiseunternehmen in der Türkei, gekauft und in Empfang genommen hatte. Nun setzte Pamukkale die Erneuerung ihres Fuhrparks fort mit der Übernahme von weiteren zwölf MAN Lion’s Coach EfficientLine in VIP-Ausstattung. Der erste Auftrag umfasste 22 NEOPLAN Tourliner und 78 MAN Lion’s Coach 2+1 inklusive einem VIP-Bus. Mit den neuen Bussen beträgt der MAN-Anteil am Pamukkale-Fuhrpark 90 Prozent.

Beirat setzt auf Kontinuität an der Spitze der Bundesnetzagentur

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen, der Bundesregierung Jochen Homann (63) als Präsident und Peter Franke (62) als Vizepräsident für eine erneute Amtszeit vorzuschlagen.
Olaf Lies, der Vorsitzende des Beirates und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen erklärte: „Wir haben uns gemeinsam mit dem Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur auf diesen Vorschlag verständigt. Uns ist es wichtig, dass die vielfältigen Aufgaben der Bundesnetzagentur von erfahrenen Spitzenleuten gemanagt werden. Dies gilt sowohl für den zügigen Ausbau des schnellen Internets, den Ausbau der Energienetze als Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende als auch für die Regulierung der Strom- und Gasmärkte, der Eisenbahninfrastruktur, der Telekommunikation und des Postwesens. Jochen Homann und Peter Franke werden zusammen mit Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler die erfolgreiche Arbeit der Behörde fortführen.“
Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund, das in der Regel auf fünf Jahre befristet ist. Eine einmalige Verlängerung ist zulässig.

Anbindung der BASF an die S-Bahn Rhein-Neckar

Im Rahmen der Weiterentwicklung für die Infrastruktur der S-Bahn Rhein-Neckar wurde heute in Ludwigshafen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK Pfalz) der Finanzierungs- und Realisierungsvertrag für die Anbindung der BASF an das bestehende S-Bahn-Netz unterzeichnet.
Im Beisein von Staatsminister Dr. Volker Wissing vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium, dem Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim, Herrn Christian Specht, Vorsitzender des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Herrn Dr. Winfried Hirschberger, Landrat und Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Schienenpersonennahverehr Rhld.-Pf. Süd und dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Rheinland-Pfalz und Saarland, Herrn Jürgen Konz sowie weiteren Vertretern des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar wurde für die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Ludwigshafener Hauptbahnhof und dem BASF Werksgelände mit der Vertragsunterzeichnung die formelle Grundlage geschaffen, das S-Bahn-Projekt umzusetzen
Bereits im Januar 2015 wurden mit der Ausschreibung und Vergabe der Verkehrsleistungen der S-Bahn Rhein-Neckar (Los 1) die betrieblichen Voraussetzungen für die Integration der heute mit Dieselfahrzeugen betriebenen Personenverkehre in die BASF in das Gesamtnetz der S-Bahn Rhein-Neckar geschaffen. Die heutigen Dieseltriebwagen verkehren im Wesentlichen auf den Strecken Kaiserslautern—Neustadt—BASF und Wörth-Germersheim—Speyer—BASF.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Anbindung an das bestehende S-Bahn-Netz werden der Streckenabschnitt zwischen Ludwigshafen Hbf und der BASF-Werksgrenze, Streckenlänge zwei Kilometer, sowie das Personenzuggleis innerhalb der BASF bis zur Haltestelle Ludwigshafen (Rhein) BASF Nord, mit einer Länge von vier Kilometern, elektrifiziert und die drei in der BASF liegenden Stationen S-Bahn-gerecht ausgebaut.