Knorr-Bremse Barangebot zur Übernahme von Haldex: Nachtrag zur Angebotsunterlage veröffentlicht

Am 5. September 2016 hatte die Knorr-Bremse AG ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex AB angekündigt, in dessen Rahmen den Aktionären von Haldex Gelegenheit gegeben wird, Knorr-Bremse sämtliche Anteile an Haldex anzudienen. Die Angebotsunterlage zum Angebot wurde am 26. September 2016 veröffentlicht.

Nachtrag jetzt einsehbar

Der Nachtrag zur Angebotsunterlage wurde von Knorr-Bremse aufgrund der Empfehlung des Haldex Boards am 8. November 2016 und des Haldex Zwischenberichts für den Zeitraum Januar–September 2016 verfasst. Er enthält die voranstehend genannten Dokumente und wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde genehmigt und registriert. Der Nachtrag wurde jetzt veröffentlicht und steht zusammen mit der Angebotsunterlage und dem Annahmeformular auf der Knorr-Bremse Website (www.knorr-bremseandhaldex.com) zur Einsicht zur” Verfügung.

RMV-Aufsichtsrat macht Weg frei für Verbesserungen für Fahrgäste

In seiner Sitzung am Mittwoch, den 16. November 2016, im House of Logistics and Mobility (HOLM) hat der Aufsichtsrat des RMV eine Vielzahl von Änderungen in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes beschlossen.

Job-Ticket leichter abschließen

So wird es insbesondere kleineren Unternehmen künftig deutlich einfacher gemacht, wenn sie ein RMV-JobTicket für ihre Mitarbeiter abschließen wollen. Galt bislang eine Untergrenze von 100 Mitarbeitern, damit ein JobTicket-Vertrag möglich war, wird diese nun auf 50 Mitarbeiter gesenkt. Auch wird im Laufe des ersten Halbjahres 2017 eine weitere Zugangshürde zum JobTicket abgeräumt: Wenn ein Unternehmen nicht gleich JobTickets für alle Mitarbeiter anbieten möchte, kann künftig schon ab der Abnahme von zehn persönlichen Jahreskarten ein Großkundenrabatt in Anspruch genommen werden. Die Jahreskarten werden dann zusätzlich um 10 Prozent günstiger.

Schulnachweis für Schüler jetzt erst ab dem 18. Lebensjahr

Vereinfacht wird mit den neuen Beförderungsbedingungen auch der Kauf von Schülerfahrkarten. Bislang mussten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung der Schule ab dem 15ten Lebensjahr vorweisen. Zukünftig ist dieser Nachweis erst ab dem 18ten Lebensjahr notwendig, bis dahin reicht ein Altersnachweis. So kommt der RMV einem Wunsch vieler Schulen und Eltern nach, die sich an den Verbund gewandt hatten.

HessenTicket ganztägig am 24. und 31.12. gültig

Die dritte wichtige Neuerung betrifft das HessenTicket, das bislang werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen jedoch ganztags in ganz Hessen galt. Ab diesem Jahr wird es auch am 24. und 31. Dezember ungeachtet des Wochentages bereits vor 9 Uhr gelten. Diese Neuerung tritt bereits mit dem Fahrplanwechsel in Kraft, damit die Fahrgäste noch in diesem Jahr von der Regelung profitieren.

Bürokratische Hürden abbauen

"Das Mobilitätsverhalten der Menschen der Region", so der Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende des RMV, Hochtaunus-Landrat Ulrich Krebs, "ist im ständigen Wandel. Der RMV muss hier moderne und attraktive Angebote schaffen. Bürokratische Hürden werden abgebaut. Die Änderung der Beförderungsbedingungen sind hier ein wichtiger Hebel, den wir nutzen, um die Attraktivität des Angebotes zu steigern."

Elektromobilität in der Praxis

Wie gut fahren Elektrobusse in Bremen, wie kommen Brennstoffzellenbusse an den Main und wie wird eigentlich die eMobil-Station in Offenbach angenommen? In der aktuellen Nahverkehrs-praxis lesen Sie, wie Zukunftstechnologien im ÖPNV-Alltag zum Einsatz kommen und welche Erfahrungen Verkehrsunternehmen und Zusammenschlüsse bereits sammeln konnten. Unter dem Leitthema "Elektromobilität – Zukunft des Verkehrs?" präsentieren wir Ihnen Berichte aus der Praxis und Hintergrundinformationen rund um E-Busse, Pedelec-Stationen und Co.
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ÖPNV-Betriebsräte wenden sich an Bundestagsabgeordnete

Betriebs- und Personalratsvorsitzende aus 193 privaten und öffentlichen ÖPNV-Unternehmen haben sich in einem offenen Brief an ihre Bundestagsabgeordneten im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Hintergrund ist, dass eine Kommune durch europäisches Recht zwar die Wahl hat, den Nahverkehr entweder auszuschreiben oder direkt an ein eigenes Unternehmen zu vergeben. Sie kann dazu Vorgaben zur Qualität und zu sozialen Bedingungen für die Beschäftigten machen, dazu gehört auch die Übernahme der Beschäftigten. Die meisten Bundesländer haben zudem repräsentative Tarifverträge für den ÖPNV in Tariftreuegesetzen bestimmt. Doch mit dem im deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegten „Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge“ wird das Vergabeverfahren abgebrochen und alle Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz werden unwirksam.
„Tarifgebundene private und kommunale Unternehmen haben keine Chance, mit eigenwirtschaftlichen Anträgen zu konkurrieren. Dieser ungleiche Wettbewerb findet ausschließlich über Sozialdumping statt. Wir befürchten eine Welle der Tarifflucht und eine massive Unterhöhlung des bisherigen Tarifgefüges. Dieses Ungleichgewicht widerspricht den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft“, so die Arbeitnehmervertreter in ihrem Schreiben.
Die Arbeitnehmervertreter weisen darauf hin, dass in den kommenden drei Jahren die überwiegende Mehrzahl aller Neuvergaben im öffentlichen Nahverkehr ansteht, daher müsse sofort gehandelt werden. „Wir bitten Sie im Namen der 130.000 Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr und ihrer Familien dringend um Unterstützung. Bitte wirken Sie in Ihren Gremien auf eine schnelle Änderung des Personenbeförderungsgesetzes hin“, adressieren sie an die Abgeordneten.
Die Betriebs- und Personalräte und ihre Gewerkschaft ver.di fordern die Streichung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre, zumindest jedoch eine Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz, dass auch eigenwirtschaftliche Antragsteller die kommunalen Vorgaben zu sozialen Standards und Beschäftigtenübernahmen sowie der Tariftreuegesetze einhalten müssen. Außerdem müsse in Ausschreibungsverfahren die Übernahme der Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel auch im ÖPNV verbindlich vorgeschrieben werden.

Go-Ahead und die Agentur für Arbeit intensivieren ihre Zusammenarbeit

Mit der neu getroffenen Kooperationsvereinbarung intensivieren und festigen die Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit ihre Zusammenarbeit.
Go-Ahead wird ab 2019 das Stuttgarter Netz auf den Linien Karlsruhe-Stuttgart-Aalen, Würzburg-Stuttgart und Crailsheim-Stuttgart-Ulm befahren und sucht hierzu nicht nur ausgebildete Triebfahrzeugführerinnen und -führer, sondern bietet auch Weiterbildungsbildungsplätze an. Der Personalbedarf erstreckt sich über ganz Baden-Württemberg, so dass im gesamten Bundesland geeignete Kandidaten gesucht werden. Die Kooperationsvereinbarung bietet daher eine zentrale Anlaufstelle für alle Arbeitsagenturen in Baden-Württemberg und dient als Basis für alle zukünftigen Interaktionen wie beispielsweise die Durchführung eines Bewerbertages. Der Pilottermin wurde Anfang Oktober sehr erfolgreich in Stuttgart durchgeführt und soll nun in den kommenden Monaten auf weitere Städte ausgeweitet werden. Um geeignete Kandidaten zu finden, stellt das Unternehmen bei der mehrstündigen Veranstaltung den Beruf des Triebfahrzeugführers vor. Nach einem Test der Teilnehmer folgen Gespräche mit geeigneten Kandidaten, um Plätze in den ab November startenden  Ausbildungskursen zu besetzen.

Rückforderung von EU-Fördermitteln

Auch ein Verstoß gegen nationales Vergaberecht kann dazu führen, dass EU-Fördermittel zurückzuzahlen sind (EuGH, 26.05.2016, C-260/14 und C-261/14).

Vergabe von Unterschwellenaufträgen

Das zuständige Ministerium gewährte den Fördermittelempfängern EU-Zuschüsse zur Modernisierung eines Schulzentrums. Nach dem Finanzierungsvertrag bestand keine ausdrückliche Pflicht für die Empfänger, das Vergaberecht anzuwenden. Sie vergaben nach Erhalt der EU-Mittel öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Verstöße gegen nationales Vergaberecht

Bei der Auftragsvergabe verstießen sie nach Ansicht des Ministeriums gegen nationales Vergaberecht. Das Ministerium verpflichtete die Empfänger, die EU-Zuschüsse teilweise zurückzuzahlen. Das mit dem Streit befasste nationale Gericht legte dem EuGH die Frage vor, wann eine Unregelmäßigkeit anzunehmen sei, die zur Rückforderung von EU-Fördermitteln berechtige.

Beeinträchtigung der finanziellen Interessen der EU entscheidend

Der EuGH entschied, dass der Verstoß gegen nationale Vergabevorschriften zur Rückforderung durch die zuständigen Behörden berechtige. Entscheidend sei, dass die nationalen Rechtsvorschriften dazu beitragen, die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen.
Den Volltext zum Urteil finden Sie hier.
Autoren: Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Reinhard Böhle von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

Vergaberecht bewusst umgangen: Vertrag nichtig

Schließt ein öffentlicher Auftraggeber mit einem Unternehmen einen Vertrag und missachten die Parteien dabei bewusst die Vergabevorschriften, nach denen der Auftrag zwingend im Wettbewerb auszuschreiben wäre, ist der Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig (OLG Saarbrücken, 17.08.2016, 1 U 159/14).

Kenntnis des Vertreters wird zugerechnet

Sowohl der öffentliche Auftraggeber als auch der Auftragnehmer müssen sich grundsätzlich zurechnen lassen, wenn ihre Vertreter den Verstoß gegen Vergabevorschriften kennen.

Sittenwidriger Vertrag unabhängig von Vergabevorschriften von Anfang an unwirksam

Der Nichtigkeit des Vertrages steht nicht entgegen, dass nach den Vergabevorschriften (§ 101 b Abs. 2 GWB a. F.; § 135 GWB n. F.) ein Vertrag nur dann von Anfang an unwirksam ist, wenn dies innerhalb einer bestimmten Frist, längstens sechs Monate nach Vertragsschluss, in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht wird. Denn die Sittenwidrigkeit eines auf einer unzulässigen De-Facto-Vergabe beruhenden Vertrages setzt weitere besondere Umstände (hier: bewusstes und gewolltes Zusammenwirken der Parteien) voraus, die von den Vergabevorschriften nicht erfasst sind.

Neues Vergaberecht: gleiche Rechtsfolge

Da sich die Stittenwidrigkeit und Nichtigkeit aus dem Zivilrecht ergibt, gilt sie auch für Verträge nach neuem Vergaberecht.
Den Volltext zum Urteil finden Sie hier.
Autoren: Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Susanne C. Monsig, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek

BVG erhält CSR-Label

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind in Paris erneut mit dem CSR-Label des europäischen Spitzenverbandes CEEP (European Centre of Employers and Enterprises providing Public Services) ausgezeichnet worden. Der Branchenzusammenschluss der öffentlichen Unternehmen bescheinigt damit bereits zum zweiten Mal nach 2014, dass die BVG in Sachen Nachhaltigkeit vorbildlich denkt, plant und handelt. CSR steht für Corporate Social Responsibility („unternehmerische Gesellschaftsverantwortung“) und bezeichnet ein Engagement der Wirtschaft im Bereich Nachhaltigkeit, das über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.
Die BVG überzeugte insbesondere mit ihrem wachsenden Angebot im Bereich Elektromobilität. Zwei Drittel der jährlich rund eine Milliarde Fahrgäste der BVG sind bereits elektromobil und klimaneutral mit U-Bahnen, Straßenbahnen, E-Bussen und Solarfähren in Berlin unterwegs. Mit dem Modellprojekt E-Bus Berlin, aber auch mit der Umstellung der unternehmenseigenen Pkw-Flotte auf E-Autos, wird die BVG weiter ihrer Vorbildfunktion für klimaneutrale Mobilität in der Metropole Berlin gerecht.

bdo erteilt allen Forderungen nach Öffnung des PBefG eine Absage

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat allen Forderungen nach Änderungen oder Öffnung des Personenbeförderungsgesetzes eine Absage erteilt. „Das PBefG ist gut wie es ist. Richtig angewandt sorgt es für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kommunalen und privaten Unternehmen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, auf dem bdo-EXPERTEN-FORUM ÖPNV am Montag in Berlin.
Die Anwendung des Gesetzes sorgt für Kontroversen zwischen den kommunalen und privaten Unternehmen. So hat die Welle der Direktvergaben an kommunale Unternehmen aus Sicht des bdo zu einer erheblichen Störung des Gleichgewichts geführt. Deshalb appelliert der bdo gemeinsam mit den vier großen bundesweit tätigen Busbetreibern an die Politik, Kommunalisierungs-Tendenzen im ÖPNV zu stoppen und die Soziale Marktwirtschaft zu erhalten.