Daimler eröffnet Buswerk in Kolumbien und baut Busgeschäft in Lateinamerika aus

Daimler baut das Busgeschäft in Lateinamerika weiter aus: In Funza bei Bogotá eröffnet die hundert-prozentige Tochtergesellschaft Daimler Colombia S. A. ein neues Buswerk mit einer Produktionskapazität von 4.000 Einheiten pro Jahr. Umgerechnet rund zwei Millionen US-Dollar wurden dazu in die 11.000 Quadratmeter große Fertigungsstätte investiert. Daimler Buses rüstet sich so für die wachsende Nachfrage nach regulären Bussen sowie effizienten Mobilitätslösungen in den Metropolen der Region. Dazu zählt das innovative Bus-Rapid-Transit-System für den öffentlichen Busnahverkehr in Großstädten.
Hartmut Schick, Leiter Daimler Buses: „Trotz des aktuell herausfordernden Marktumfeldes in Lateinamerika investieren wir weiterhin in die Zukunftsfähigkeit unserer Standorte sowie in moderne Fahrzeugtechnologien. Durch die neue Busmontage wollen wir Marktpotenziale im Busgeschäft in Lateinamerika noch besser ausschöpfen.“ Der lateinamerikanische Markt ist die zweitgrößte Busregion weltweit. Langfristig soll sich der Busmarkt auf einem Niveau von über 40.000 Einheiten stabilisieren.
„Mit unserem modernen Busportfolio mit BlueTec 5-Technologie erfüllen wir die wachsenden Anforderungen des kolumbianischen Marktes sowie unserer lateinamerikanischen Nachbarländer nach sauberen und effizienten Fahrzeugen“, sagt Mathias Held, Präsident von Daimler Colombia S.A.
Mit einem Anteil von über 30 Prozent sind Mercedes-Benz Busse bereits heute im Stadtverkehr von Bogotá stark vertreten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die moderne Abgastechnologie, die die Umweltstandards des dortigen Verkehrsverbundes „Sistema Integrado de Transporte Público“, kurz: SITP) und damit für das Bus-Rapid-Transit-Verkehrssystem (BRT) „TransMilenio“ erfüllt. Das BRT-System TransMilenio in Bogotá ist ein Paradebeispiel für eine gelungene Mobilitätslösung in einer Millionenmetropole. Über 2,300 Busse von Daimler fahren im SITP-Verkehrsverbund sowie bei TransMilenio in Bogotá. Aufgrund der hohen Fahrgastzahlen und der hohen Reisegeschwindigkeit gehört TransMilenio zu einem der weltweit führenden BRT-Systemen.

Nutzfahrzeug-Produktionsverbund in Lateinamerika

Im Jahr 2012 startete Daimler die erste Busmontage in Bogotá. Aufgrund der dortigen begrenzten Produktionskapazität, entschied sich Daimler Colombia nun für den neuen Standort Funza. Dort schafft das Unternehmen über 220 neue Arbeitsplätze. Beliefert wird die Busmontage von der brasilianischen Daimler-Tochter Mercedes-Benz do Brasil mit Sitz in São Bernardo do Campo. Die Busfahrgestelle werden in zerlegten CKD-Sätzen (completely knocked down) in Funza angeliefert und endmontiert. Daimler Colombia bietet zunächst sechs verschiedene Busfahrgestellmodelle mit BlueTec 5-Technologie für den kolumbianischen Markt an. Künftig sollen die Fahrgestelle auch an umliegende Nachbarländer wie Venezuela, Peru, Ecuador und Zentralamerika exportiert werden.
Mit dem neuen Buswerk in Funza stärkt Daimler sein Nutzfahrzeug-Produktionsnetzwerk in Lateinamerika, welches über die Tochtergesellschaft Mercedes-Benz do Brasil gesteuert wird. Dazu zählen die drei Produktionswerke in Brasilien – mit den Standorten São Bernardo do Campo, Campinas sowie Juiz de Fora. Außerdem umfasst der Produktionsverbund auch das argentinische Werk in Buenos Aires sowie das neue kolumbianische Werk in Funza bei Bogotá. Mit insgesamt fünf Produktionsstandorten ist Daimler somit größter Nutzfahrzeughersteller in Lateinamerika.
In einem schwierigen Marktumfeld verkaufte die Daimler Bussparte im Jahr 2014 rund 17.600 Einheiten in Lateinamerika. Mit einem Marktanteil von 48,6 Prozent sicherte sich Daimler Buses damit weiterhin die führende Marktposition in Lateinamerika.

Anmerkung:

Einen Beitrag über BRT-Systeme im Einsatz finden Sie in der aktuellen Nahverkehrs-praxis, S.” 44ff.

Ausschreibung der Infrastrukturabgabe erst nach EuGH-Urteil

Laut einer Meldung des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. soll die Ausschreibung der Infrastrukturabgabe/ Pkw-Maut soll erst nach einem EuGH-Urteil erfolgen. Dies hat Bundesverkehrsminister Dobrindt gestern in einem Interview bekanntgegeben. Vorgestern hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren beschlossen.
Im Interview in der gestrigen Ausgabe von BILD erklärt Minister Dobrindt u.a.: „Mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens bremst die EU-Kommission die Umsetzung der Infrastrukturabgabe. Wir verhalten uns rechtsstaatlich und werden eine Gerichtsentscheidung abwarten. Es bleibt dabei völlig klar: Die Bundesregierung hat eindeutig nachgewiesen, dass die Maut-Gesetze EU-konform sind. Deshalb bereiten wir Ausschreibung und Vergabe des Maut-Modells vor. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können dann Suche und Auswahl eines Betreibers erfolgen, um die Infrastrukturabgabe umzusetzen. Von unserem Kurs, mehr Gerechtigkeit auf der Straße zu schaffen, lassen wir uns nicht abbringen.“
Bemerkenswert ist dabei, dass der Minister davon ausgeht, dass es zwischen Bundesregierung und Kommission keine Einigung vor einem Klageverfahren geben wird, sondern es zu einer Klage durch die Kommission und damit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen wird. Dies zeigt einerseits, dass die Bundesregierung zu keinen Kompromissen bereit ist und auf ihrem Standpunkt einer EU-Konformität der Gesetze beharrt, was auch in dem Interview seitens des Ministers betont wird. Andererseits rechnet sie auch nicht mit einem Entgegenkommen durch die Kommission.
Das komplette Interview können Sie hier nachlesen.

Weiteres Vorgehen:

Das weitere Verfahren richtet sich nach § 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Einer Klageeinbringung durch die Kommission geht ein Vorverfahren voraus, das der Anhörung des Mitgliedstaates dient. „Artikel 258 AEUV Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.“
Die Kommission leitet mit ihrem für heute erwarteten Mahnschreiben dieses Vorverfahren ein, das sie mit einer begründeten Stellungnahme an den Mitgliedstaat richtet. Dieser kann die vermeintliche Vertragsverletzung beseitigen oder sich verteidigen. Anschließend entscheidet die Kommission, ob sie eine Klage beim EuGH einbringt. Die Frist für eine Antwort Deutschlands auf das Schreiben der EU-Kommission wird von dieser gesetzt und dürfte sich im Rahmen von zwei bis drei Monaten bewegen. Ein Verfahren vor dem EuGH dauert durchschnittlich 15 bis 20 Monate.

Politische Wertung:

Sofern der Verfahrensablauf nicht eine unerwartete Beschleunigung erfährt, dürfte sich die Ausschreibung der Erhebung der Infrastrukturabgabe in das Jahr 2017 verzögern. Eine Vergabe des Systems vor der Bundestagswahl wäre dann unwahrscheinlich und würde die Entscheidung über die Vergabe in die Hand der nächsten Bundesregierung legen.
Ungeachtet der weiteren öffentlichen Diskussion im Zuge des Verfahrens ergibt sich aus der jetzt getroffenen Entscheidung eine starke Minderung politischer Risiken für die Koalition gegenüber einer Situation des Vorantreibens der Vergabe bei absehbarem EuGH-Verfahren. Der CSU wird es zwar voraussichtlich nicht gelingen, ihr Wunschprojekt vor der Bundestagswahl umzusetzen. Doch weder CDU noch SPD werden in eine Situation geraten, die für diese Wahlperiode getroffene politische Festlegung, dass deutsche Autofahrer bei der Einführung einer Infrastrukturabgabe nicht zusätzlich belastet werden, auf Druck eines europäischen Votums in Frage zu stellen. Die Pkw-Maut dürfte somit erneut Gegenstand eines Bundestagswahlkampfs werden, woraus sich Unsicherheiten über deren Einführung wie auch über die langfristige Investitionsfinanzierung und die geplante Reform der Auftragsverwaltung ergeben können.
Für Haushalt und Finanzplanung bedeutet diese Entwicklung, dass die Investitionen in 2016 sehr geringfügig niedriger ausfallen dürften, in 2017 dürfte hingegen ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag fehlen. Die Investitionslinie für Bundesfernstraßen wird 2016 dennoch bei voraussichtlich über sechs Milliarden Euro und in 2017 um weitere rund 500 Millionen Euro steigen. Genaue Zahlen sind mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Haushaltsentwurf 2016 und der Finanzplanung bis 2019 am 1. Juli zu erwarten. Unklarer wird die langfristige Entwicklung der Investitionen, weil die Umstellung auf Gebührenfinanzierung nun nicht mehr als entschieden angesehen werden kann.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V./ Bild” online

„Schwarzfahren“ wird in NRW ab August teurer

Nach der endgültigen Zustimmung im Bundesrat vor einigen Wochen wird das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt auch im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens von 40 auf 60 Euro erhöht. Fällig wird diese Summe bei allen, die ohne gültiges Ticket in Bus oder Bahn angetroffen werden. Den deutschen ÖPNV-Unternehmen gehen durch Schwarzfahrer jährlich rund 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen verloren. Ehrliche Fahrgäste zahlen somit den entstandenen Schaden mit ihren Ticketpreisen mit.
Eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgelts war notwendig geworden, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den seit Jahren gestiegenen Beförderungspreisen und den seit längerem unverändert geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. „Schwarzfahren“ darf sich nicht rechnen. Bei dem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich um einen Rahmenbetrag, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant zu reagieren.
Die neue Regelung gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln NRW-weit einheitlich ab dem 01. August 2015. In anderen Bundesländern wird die höhere Strafzahlung teilweise bereits ab dem 1. Juli fällig.

Die Branchenverbände des Eisenbahnsektors warnen: Deutschlands Schienenpersonennahverkehr braucht verlässliche Finanzierung

"Die Erfolgsgeschichte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Deutschland ist gefährdet. Die Finanzmittel sind nach Kürzungen und jahrelangen Kostensteigerungen unzureichend. Eine verlässliche Planung gibt es derzeit nicht.“ Darauf weisen die Branchenverbände des deutschen Eisenbahnsektors anlässlich des heutigen Treffens der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten in einer gemeinsamen Erklärung hin. Bei den Beratungen über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern steht auch die Zukunft der Finanzmittel für den SPNV auf der Tagesordnung. Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Organisation der Aufgabenträger, die Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV (BAG SPNV), warnen davor, die Regionalisierungsmittel als Verhandlungsmasse zwischen Bund und Ländern einzusetzen. Die gemeinsame Erklärung der drei Verbände im Wortlaut:

„Mehr investieren. Für einen starken Schienenpersonennahverkehr."

Bis Ende 2014 hätte der Gesetzgeber mit dem Regionalisierungsgesetz die finanzielle Grundlage für den SPNV neu fassen müssen. Doch das ist nicht geschehen. Stattdessen könnten die Regionalisierungsmittel des Bundes nun zur Manövriermasse in den Verhandlungen von Bund-Länder-Finanzierungsfragen werden. VDB, VDV und die BAG-SPNV betrachten den aktuellen politischen Stillstand mit großer Sorge. In dieser politischen Hängepartie droht der SPNV ernsten Schaden zu nehmen.
SPNV bedeutet klimaschonende und sichere Mobilität. Und: Der Schienenverkehr in unseren Städten und Regionen wird immer beliebter. SPNV ist für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Lebensqualität. VDB, VDV und die BAG-SPNV rufen Bund und Länder auf, sich endlich – wie gesetzlich gefordert – auf eine neue Regelung zu verständigen. Darauf kommt es an:
Höhere Grundausstattung: Die Regionalisierungsmittel sind vom Bund auf mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr anzuheben. Laut einem Gutachten für die Verkehrsministerkonferenz benötigt der SPNV jährlich sogar Regionalisierungsmittel in Höhe von 8,5 Milliarden Euro, um auch in Zukunft attraktiv zu bleiben. Aktuell liegen die Mittel bei lediglich 7,4 Milliarden Euro. Die Mittel müssen zweckgebunden, ihre Verwendung muss transparent sein.
Angemessen fortschreiben: Um steigende Trassen-, Stations- und Energiepreise und Personalkosten abzufangen, reicht die bislang vorgesehene jährliche Anhebung um 1,5 Prozent nicht. Daher muss die jährliche Dynamisierung der Mittel auf mindestens 2,5 Prozent erhöht werden. Sollten die Infrastrukturentgelte stärker steigen, wäre die Differenz durch den Bund auszugleichen.
Verlässlich finanzieren: Regionalisierungsmittel müssen für rund 15 Jahre festgeschrieben werden. Denn Verkehrsverträge haben durchschnittliche Laufzeiten zwischen 10 und 15 Jahren und auch Verträge zwischen den Verkehrsunternehmen und den Zugherstellern werden auf Jahre im Voraus abgeschlossen. Planungssicherheit ist für den langfristigen Erfolg des SPNV ein Schlüsselkriterium.
VDB, VDV und die BAG-SPNV suchen den Dialog mit der Politik, um gemeinsam rasch sinnvolle Ergebnisse zu erreichen für einen starken SPNV in unserem Land.

Smart Living App mit neuen Möglichkeiten für Groß- und Kleinstädte

Die Smart Living App der Energy App Provider GmbH bietet seit Anfang Juni eine neue ÖPNV-Funktion. Auch für die speziellen Bedürfnisse von Kleinstädten haben die Entwickler Lösungen gefunden. Stadtwerke aus Wiesbaden und Schwerte haben sich für die App entschieden.
Der neu integrierte ÖPNV-Abfahrtsmonitor bietet nicht nur die Haltestellensuche per Pull-Down-Menü. Die Filterfunktion nach Richtung oder Linie vereinfacht das Finden der richtigen Haltestelle. Zusätzlich zeigt auch die Kartensuche Haltestellen an. Der Smart-Living-Abfahrtsmonitor zeigt dem Nutzer die verfügbaren ÖPNV-Mittel, deren Abfahrtzeiten sowie deren Fahrtroute an. Zudem erfahren die Anwender, wie weit die jeweilige Haltestelle vom aktuellen Standort entfernt ist.
Gemeinsam mit den Stadtwerken Schwerte hat die Energy App Provider GmbH die App auch an die typischen Bedürfnisse einer Kleinstadt angepasst. So gibt es für Schwerte u.a. den sogenannten Familienstadtplan. Dieser zeigt den Nutzern auf einer Karte Angebote für Familien wie Schulen, Kindergärten, und auch Spielplätze sowie andere wichtige Anlaufstellen. Der Familienstadtplan verat direkt mit dem Internetauftritt des Angebots. Die dazugehörige Routenberechnung startet direkt aus dem Familienstadtplan heraus.
Mit der Wiesbadener EWSE Versorgungs AG und den Stadtwerken Schwerte setzen 25 Unternehmen auf die Smart Living App der Energy App Provider GmbH. In bereits sechs Städten können die Nutzer bequem auf Vor-Ort-Informationen und Services zurückgreifen. Für weitere neun Städte und deren Versorgungsunternehmen läuft die Implementierung und noch einmal zehn Unternehmen haben sich fest für die Smart Living App entschieden.
Quelle: Conenergy

BOGESTRA hält Fahrgastzahl auf konstant hohem Niveau

Rund 145 Millionen Fahrgäste waren im Jahr 2014 mit Bussen und Bahnen der BOGESTRA unterwegs. Damit konnte das Verkehrsunternehmen des mittleren Ruhrgebiets die Fahrgastzahlen ungefähr auf Vorjahrsniveau halten (2014: 144, 7 Mio.; 2013: 145, 4 Mio.). Der quantitative Umfang des Leistungsangebots (Bus- und Bahnkilometer) blieb ebenfalls nahezu konstant (2014: 25,1 Mio.; 2013: 25,2 Mio.).  Das von den Städten und Kreisen im Betriebsgebiet auszugleichende Ergebnis fällt mit 56,41 Millionen Euro abermals etwas geringer aus als geplant (56,5 Millionen Euro), im Vergleich zum Vorjahr (59,49 Mio. Euro.) konnte die Ausgleichszahlung deutlich gesenkt werden. Damit werden die kommunalen Kassen inzwischen seit mehr als 15 Jahren entlastet.  Einen erheblichen Beitrag hat dabei abermals die Belegschaft geleistet. Durch den im Jahr 2014 erbrachten Restrukturierungsbeitrag von 9,45 Millionen Euro erhöhte sich die seit 2002 durch den Tarifvertrag Nahverkehr erbrachte Einsparungsleistung auf ca. 85 Millionen Euro.
Steigern konnte die BOGESTRA ihre Einnahmen. Die Umsatzerlöse erreichten im Jahr 2014 eine Höhe von 109,81 Mio. Euro (2013: 108,45 Mio. Euro). Das ist eine Zunahme um  1,25 Prozent. Eine stärkere Einnahmesteigerung wurde durch mehrere Faktoren gebremst. Unter anderem blieb die Bevölkerungsentwicklung im Betriebsgebiet insgesamt tendenziell negativ. Die im vergangenen Jahr bereits deutlich spürbare Veränderung im Abonnentenstamm hin zum SozialTicket/Mein Ticket setzte sich fort. So sind im Jahr 2014 weitere Kunden aus einem bestehenden Abonnement zu diesem Ticket gewechselt. Fortgesetzt hat sich auch die rückläufige Entwicklung bei den Schülerzahlen. Somit ging auch die Zahl der SchokoTicket-Abonnenten zurück. Außerdem waren Rückstellungen zu tätigen für die zu erwartenden Übersteigerausgleichsbeträge an andere Verkehrsunternehmen.
Unverändert verfolgte das Unternehmen seine Maxime der kontinuierlichen Erneuerung des Fahrzeugparks und der Infrastruktur. Mit einer Brutto-Investitionssumme von 34 Mio. Euro für das Jahr 2014 ergibt sich für die vergangenen zehn Jahre eine Investitionssumme von fast 351 Mio. Euro. 
Einen ebenso hohen Stellenwert wie die Infrastruktur-Investitionen hat das Engagement der BOGESTRA, jungen Menschen eine Zukunftschance zu bieten. Besonders wichtig ist und bleibt, dass der Berufseinstieg mit den verschiedensten Schulabschlüssen möglich sein muss, auch für Hauptschüler hat das Unternehmen Ausbildungsangebote. Seit einigen Jahren werden Bogestraner regelmäßig im dualen Studium (z.B. kooperative Ingenieur-Ausbildung) ausgebildet. Mit den 41 Azubis, die im August 2014 ins Berufsleben starteten, wurde ein Bestwert erreicht. Insgesamt waren im Jahr 2014 109 Auszubildende bei der BOGESTRA.
Ein weiteres Schlüsselelement ist die Weiterentwicklung des Unternehmens vom System- zum Mobilitätsanbieter. Dieser durch das Positionspapier 2025 eingeleitete Prozess wurde fortgesetzt. So wurden die Möglichkeiten für Kunden im Bereich Car-Sharing erweitert. Zu den bestehenden Car-Sharing-Partnern, darunter der E-Mobilitäts-Anbieter „RUHRAUTOe“, kam in Bochum und Gelsenkirchen der neue Anbieter CiteeCar.
Die aktuelle und zukünftige Entwicklung des Unternehmens ist besonders geprägt von der Situation im Schienenfahrzeugbereich. Mit der Entgleisung einer Straßenbahn des Typs NF6D im August 2014 sowie einer im Jahr 2015 festgestellten Auffälligkeit bei einer Achse eines Einzelfahrwerks hat sich diese massiv verändert. Als vorsorgliche Maßnahme wurde Ende Januar 2015 die Höchstgeschwindigkeit bei den NF6D-Fahrzeugen auf 30 km/h reduziert sowie weitere Maßnahmen zum sicheren Betrieb der Bahnen festgelegt. Dabei wurde darauf geachtet, die Einschränkungen für die Kunden so gering wie möglich zu halten. Somit ist ein großer Teil der Fahrten mit Bus und Bahn nicht beeinträchtigt. Um die Problematik bei den NF6D-Fahrzeugen kurzfristig zu lösen, wurde eine Ersatzbeschaffung von mindestens 42 Niederflurstraßenbahnen beschlossen. Sie sollen ab 2016 die NF6D-Bahnen nach und nach ersetzen. Ebenso weiter erneuert wird die Busflotte. Hier werden im Jahr 2015 noch 14 Gelenkbusse geliefert. Damit werden alle Busse über eine grüne Plakette verfügen.

Schlichtungsverfahren GDL – DB bis zum 25. Juni verlängert

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe) haben sich gemeinsam mit den vorsitzenden Schlichtern, Herrn Ministerpräsident a.D. Matthias Platzeck und Herrn Ministerpräsident Bodo Ramelow darauf verständigt, dass das Schlichtungsverfahren aufgrund der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte bis zum 25. Juni 2015 verlängert wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass in den vergangenen Wochen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Beilegung des Konflikts vereinbart wurden. Matthias Platzeck und Bodo Ramelow zeigen sich zufrieden mit der konstruktiven Gesprächsatmosphäre in den laufenden Beratungen.
Über die bisher konsentierten Ergebnisse und die weiteren Inhalte der Schlichtung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart und werden sich erst nach Ende des Verfahrens gemeinsam äußern.
Quelle: GDL

Abellio und National Express sollen den Betrieb der RRX-Linien übernehmen

Die am Rhein-Ruhr-Express beteiligten Zweckverbände beabsichtigen, die Betriebsleistungen der künftigen RRX-Linien durch Abellio Rail NRW und National Express durchführen zu lassen. Im Rahmen eines europaweiten Wettbewerbsverfahrens haben sich diese Betreiber jeweils mit dem wirtschaftlichsten Angebot innerhalb der Lose gegenüber der Konkurrenz durchgesetzt. Gegenstand des Verfahrens sind die Regionalexpress-Linien RE 1 und RE 11 (Los 1), RE 5 und RE 6 (Los 2) und RE 4 (Los 3) mit einem Leistungsvolumen von insgesamt rund 14,6 Millionen Zugkilometern pro Jahr. Wettbewerbsverfahren dieser Größenordnung müssen aufgrund der Mittelstandsklausel aus dem Vergaberecht in Teilnetzen ausgeschrieben werden. Daher erfolgt die Vergabe der betreffenden Linien unterteilt in drei Lose. Die Bieter konnten sich um eines oder auch gleich mehrere Lose bewerben.

  • Das Los 1 mit den Linien RE 1 (Aachen – Köln – Essen – Hamm) und RE 11 (Düsseldorf – Essen – Dortmund – Hamm – Kassel) mit rund 6,2 Millionen Zugkilometern pro Jahr geht an Abellio Rail NRW.
  • Das Los 2 mit den Linien RE 5 (Koblenz – Köln – Düsseldorf – Wesel) und RE 6 (Köln/Bonn Flughafen – Köln – Düsseldorf – Essen – Hamm – Minden) mit rund 6 Millionen Zugkilometern pro Jahr geht an National Express.
  • Das Los 3 mit der Linie RE 4 (Aachen – Mönchengladbach –  Hagen – Dortmund) mit rund 2,4 Millionen Zugkilometern pro Jahr geht an National Express.

Nach der Entscheidung der verantwortlichen politischen Zweckverbandsgremien muss jetzt noch eine zehntägige Einspruchsfrist eingehalten werden. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die jeweiligen Verkehrsverträge mit einer maximal 15-jährigen Laufzeit abgeschlossen.
Grundlage der Vergabe ist das sogenannte NRW-RRX-Modell, das die beteiligten Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) unter Federführung des VRR gemeinsam realisieren. Bei diesem Verfahren wurden die Ausschreibungen für den Betrieb der Linien von denen für Herstellung, Lieferung und Wartung getrennt, um unter anderem nach Fertigstellung der Infrastruktur die spätere Realisierung des RRX-Zielsystems zu ermöglichen. Bereits seit März 2015 steht fest, dass die 82 hochwertigen RRX-Züge für die künftigen RRX-Linien durch Siemens gebaut und für den Zeitraum von 30 Jahren gewartet und instand gehalten werden.
„Nach der Ausschreibung des Betriebes der RRX-Linien ist festzustellen, dass es sich im Ergebnis bei den wirtschaftlichsten Angeboten innerhalb der Lose immer um den effektivsten Mix aus verschiedenen Wertungsaspekten wie Personal-, Energie-, und sonstigen Kosten handelt“, resümierten die Entscheider.
Die Befürchtung eines Anbieters, aufgrund von höheren Personalkosten nicht konkurrenzfähig zu sein, hat sich nicht bestätigt. Bei diesem Kostenaspekt lagen bei den einzelnen Losen unterschiedliche Anbieter an erster Stelle. Entscheidend im Verfahren waren neben den Overheadkosten vor allem die kalkulierten Energiekosten. Die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen erhielten im Vorfeld von Siemens Energieverbrauchswerte und nutzten diese zur letztverbindlichen Kalkulation der zu erwartenden Energiekosten für den Betrieb der jeweiligen Linien. Die Einschätzungen der Energieverbräuche basieren dann einerseits auf den unterschiedlicher Annahmen zur Nutzung von z.B. Fahrer-Assistenz-Systemen im Fahrzeug, die einen optimierten Energieverbrauch ermöglichen und andererseits auf der Bewertung des Energiepreises bei der Beschaffung von Bahnstrom und der aktuellen Marktdynamik in diesem Segment.

Ein Video mit weiteren Informationen zum RRX sehen Sie hier.”

Bund gibt 112 Millionen für neue S-Bahn in Frankfurt aus

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt für den Neubau der S-Bahn-Strecke Rhein-Main, Frankfurt-Flughafen – Frankfurt-Stadion (Gateway Gardens) bis zu 112 Millionen Euro bereit. Die Strecke wurde in das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufgenommen. Mit diesem Programm fördert das BMVI den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in den Ländern.
Norbert Barthle, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister: "Der Bund stellt bis zu 112 Millionen Euro für die neue S-Bahn-Strecke in Frankfurt bereit und unterstützt damit die Anbindung des Büro- und Gewerbegebiets Gateway Gardens. Verkehre werden auf die umweltfreundliche Schiene verlagert, das hochbelastete Straßennetz im Umkreis des Frankfurter Flughafens und des Frankfurter Kreuzes wird entlastet. Wir werden damit unserer Verantwortung für eine leistungsfähige Infrastruktur und einen guten öffentlichen Nahverkehr gerecht."

Der Neubau der S-Bahn-Strecke umfasst die Verlegung der vorhandenen Strecke auf rund vier Kilometer Länge zwischen Frankfurt Stadion und dem bestehenden Regionalbahntunnel, den Neubau eines Bauwerkes über die Bestandsstrecke Mainz – Frankfurt Hbf ("Mainbahn"), die unterirdische Querung der Bundesstraße B 43 und der A 5 nördlich des Frankfurter Kreuzes mit zwei Gleisen, sowie einen zweigleisigen rund zwei Kilometer langen Tunnel und den Neubau einer unterirdischen S-Bahn Station unter Gateway Gardens.
Die Gesamtkosten liegen bei rund 223 Millionen Euro. Vorhabenträger sind das Land Hessen, die Stadt Frankfurt, die Deutsche Bahn und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2019 geplant.
Quelle: BMVI

Schwarzwald-Baar-Kreis verbessert Mobilität für die Bürger

Bereits seit einigen Wochen wird im Schwarzwald-Baar-Kreis der öffentliche Nahverkehr mit privaten Mitfahrangeboten des Mitfahrnetzwerkes flinc kombiniert. Das bundesweit einmalige Projekt für „vernetzte Mobilität“ soll zu einem besseren und flexibleren Mobilitätsangebot in der Region führen.
„Vernetzte Mobilität“ lautet der Ansatz von flinc. Dieser wird vom Landkreis, der SBG SüdbadenBus GmbH und der flinc AG auf die Straße gebracht. Die Idee: Autofahrer legen auf der Online-Plattform www.flinc.de kostenlos Fahrten an, die sie Mitfahrern anbieten. Sucht jemand eine Mitfahrgelegenheit, gibt er Start und Ziel bei flinc ein und findet passende Fahrten. Das funktioniert in Echtzeit – auf dem PC und mit dem Smartphone. Zusätzlich zu den auf flinc angebotenen Fahrten werden Nutzern aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs” angezeigt.
Fahrer nutzen flinc an erster Stelle, um ihre Spritkosten zu refinanzieren. Mitfahrer überzeugt flinc durch die Punkte Zeitersparnis und Komfort. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis liegen die Vorteile laut Landrat Sven Hinterseh auf der Hand: „Aus der Bevölkerung wird immer wieder der Wunsch nach einer verbesserten Mobilität ohne Auto an uns herangetragen. Mit dem Projekt flinc tragen wir diesem Anliegen Rechnung. Mit der Kombination aus öffentlichem Nahverkehr und Mitfahrnetzwerk flexibilisieren wir die individuelle Mobilität im Schwarzwald-Baar-Kreis und entlasten so Straßen, Umwelt und den Geldbeutel.“
Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist es, durch die Verknüpfung des ÖPNV-Angebotes des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar (VSB) und privaten Fahrtangeboten die Mobilität im Landkreis zu verbessern und damit auch das vom Landkreis mitfinanzierte ÖPNV-Angebot insgesamt besser auszulasten.
Bereits vor einem Jahr wurde flinc in St. Georgen im Schwarzwald eingeführt. Bis heute haben sich über 900 Personen in der Umgebung registriert und organisieren ihre Fahrten gemeinsam. „Damit ein Mitfahrnetzwerk Erfolg hat, muss ein ausreichend großes Fahrtangebot vorhanden sein. Mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem öffentlichen Nahverkehr können wir dieses Angebot nun sukzessive aufbauen“, erklärt Benjamin Kirschner, Mitgründer von flinc.
Die einzigartige Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis, dem öffentlichen Nahverkehr und dem Mitfahrnetzwerk ist zunächst auf drei Jahre angesetzt. Die Gesamtkosten betragen 262.000 Euro, welche jeweils zur Hälfte vom Landkreis und SüdbadenBus getragen werden.

Seit Juni 2015  weist der VSB in der Fahrplanauskunft auch auf die Nutzung des Mitfahrnetzwerks flinc hin. Sollte der Fahrgast einmal keine passende Busverbindung finden, kann so schnell und einfach eine Mitfahrgelegenheit zur Arbeit oder zur Hochschule gefunden werden.

Einen ausführlichen bericht finden Sie in der nächsten Ausgabe der” Nahverkehrs-praxis.