Bundesweite Regelung der E-Scooter–Mitnahme

Die Verunsicherung bezüglich der Mitnahme sog. E-Scooter (Elektromobile) in Linienbussen im ÖPNV war groß; um dieses Thema ist heftig gestritten worden. Nunmehr liegt laut Bundesverband Deutscher Busunternehmer (bdo) ein Erlass zur Regelung der Beförderung von E-Scootern in Omnibussen des Linienverkehrs vor, der zwischen Bund, Ländern, Verbänden der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern sowie Interessenverbänden behinderter bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen abgestimmt ist. Nach dieser bundesweit geltenden Regelung, die im März in Kraft getreten ist, besteht eine Beförderungspflicht von E-Scootern, wenn die in dem Erlass genannten Mindestanforderungen erfüllt sind. 

Print Friendly, PDF & Email
Tags: No tags

Comments are closed.