E-Tretroller dürfen in Bahn und Bus transportiert werden

Zusammengeklappte E-Tretroller können ab dem 1. August 2019 in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei mitgenommen werden. Sie sind im zusammengeklappten Zustand wie ein Gepäckstück zu behandeln und daher wird kein Ticket benötigt. Anders sieht dies bei nicht klappbaren oder nicht zusammengeklappten E-Tretrollern aus: Diese werden wie ein Fahrrad behandelt, für das ein entsprechendes Ticket gelöst werden muss.
Der Beschluss wurde im Landesarbeitskreis (LAK) Nahverkehr NRW, zuständig u.a. für den NRW-Tarif und die Beförderungsbedingungen in NRW, gefasst und der Tarifantrag von der zuständigen Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich positiv beschieden.
Quelle: VRS

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