Neues Förderangebot für eine nachhaltige städtische Mobilität in NRW

Mit einem neuen Förderangebot tragen die Landesregierung und die Europäische Union gemeinsam zur Mobilitätswende vor Ort bei. Für ein modernes und damit zukunftsfähiges Verkehrssystem, sollen dabei neben der Neugestaltung verkehrlich genutzter Infrastrukturen und Flächen auch alternative klima- und umweltfreundliche Mobilitätsangebote sowohl innerhalb städtischer Zentren als auch im jeweiligen Verflechtungsraum gestärkt werden.
Dazu startet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr das neue Förderangebot „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle” im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Es stehen zum Start rund 52 Millionen Euro aus dem Fonds für Regionale Entwicklung der Europäischen Union (EFRE) und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Weitere Mittel sollen folgen.

Verkehrsminister Oliver Krischer: „Die Menschen haben heute andere Erwartungen an ihr Lebensumfeld und die Aufenthaltsqualität als vor einigen Jahrzehnten. Das Ziel der Landesregierung, die Lebensqualität der Menschen in den Städten zu verbessern und die gesetzlich festgelegte Einhaltung der Klimaziele zu erreichen, ist nur mit einer Neuausrichtung der städtischen Mobilität zu erreichen. Die Förderung von Maßnahmen zur Neuorganisation des Verkehrs in städtischen Zentren und im Umland unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen bei der Umsetzung kommunaler und regionaler Mobilitätspläne und trägt damit zu weniger Emissionen, besserer Luftqualität und mehr Sicherheit im Straßenraum bei.”

Die Fördermaßnahme „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle” richtet sich vor allem an Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, aber auch in Form von kommunalen Kooperationsvorhaben an Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Kammern. Diese können ab sofort über das Antragsportal EFRE.NRW Online-Anträge einreichen. Die jeweils zuständige Bezirksregierung bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Antragstellung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW

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