Private Busunternehmen befürchten Verdrängung aus dem deutschen Verkehrsmarkt

Die private Busbranche (Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer bdo e.V.) sowie die vier großen bundesweit tätigen Busbetreiber (DB Regio Bus, Rhenus Veniro, Transdev und Netinera) befürchten ihre sukzessive Verdrängung aus dem deutschen Markt aufgrund zunehmender Kommunalisierung des ÖPNV in Deutschland. Hintergrund dieser Befürchtungen seien messbar ansteigende Kommunalisierungstendenzen, die mit dem Inkrafttreten der EU-VO 1370/2007 begonnen hätten und mit Inkrafttreten der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Januar 2013 noch mal verstärkt worden wären. Systematisch würden Busverkehre im ÖPNV dem Gesamtmarkt in Deutschland entzogen, da sie mit Hilfe von Inhouse- und Direkt-Vergaben an kommunale Unternehmen gegeben würden. Diese Form der kommunalen Marktabschottung und Verkleinerung des Gesamtmarktes werde weder den europäischen Rahmenbedingungen der EU-VO 1370/2007 noch den nationalen Rahmenbedingungen des deutschen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gerecht. Beide Regelungen beinhalten das verfassungsmäßig garantierte Subsidiaritätsprinzip, nach dem staatliches Handeln erst dann erfolgen darf, wenn der Markt keine Kapazitäten zur Verfügung stellt („Privat vor Staat“). Dies – nach Ansicht der Unternehmen –offensichtlich völlig außer Acht lassend, hebelten in Deutschland die für die Vergabe zuständigen Behörden die Grundprinzipien der Marktwirtschaft in weiten Teilen aus. Davon sei der Norden Deutschlands in weiten Teilen betroffen, in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sogar nahezu flächendeckend. Private Unternehmen würden aus ihren Personenbeförderungs-Genehmigungen gedrängt, indem kommunale Direktvergaben ohne das hierfür notwendige öffentliche Verkehrsinteresse ausgeweitet würden. Diese Form der „Closed-Shop-Politik“ staatlichen Handelns sei keinesfalls mehr von der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes gedeckt. Bislang eigenwirtschaftlich betriebene Verkehre würden offensichtlich aus „staatlichem Eigeninteresse“ und Machterhalt in die Gemeinwirtschaftlichkeit gedrängt. Die Lasten müsse der Steuerzahler tragen. Die Existenz privatwirtschaftlich agierender Verkehrsunternehmen in Deutschland sei hierdurch gefährdet.

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