VDB begrüßt Erweiterung staatlicher Exportkreditgarantien

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. begrüßt den Beschluss von Europäischer Kommission und Bundesregierung, ab sofort auch Exportgeschäfte innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien absichern zu können. „Exportorientierte Industrien wir die Bahnindustrie in Deutschland müssen international manövrierfähig bleiben. Dass Kommission und Bundesregierung so schnell reagieren und die Exportkreditversicherung flexibilisieren, ist ein enorm wichtiges Signal.“, so VDB-Hauptgeschäftsführer Dr. Ben Möbius. Das Präsidium des VDB hatte sich in seiner 3-Punkte Erklärung vergangene Woche bereits für eine Erweiterung der Exportabsicherungen ausgesprochen und die Ausdehnung auf EU-Staaten und OECD-Länder gefordert. „Verlässliche Deckungsmöglichkeiten tragen wesentlich dazu bei, systemrelevante Exporte abzusichern, Zahlungsunsicherheiten zu minimieren und die Strukturen der kritischen Infrastruktur Schiene bestmöglich zu stärken.“ betont VDB-Präsident Michael Fohrer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium beschlossen, ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen bis 24 Monate auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abzusichern. Damit könnten insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt in der aktuellen Situation aufgefangen werden. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 27.03.2020 wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen. Die Kommission hat damit zeitnah und flexibel auf die Bitten von Deutschland und weiterer Mitgliedsstaaten reagiert. So bleiben systemrelevante Exportindustrien handlungsfähig, sollten private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie bei der Absicherung von Exporten ausfallen.
Die Entscheidung betrifft neben den 27 EU-Staaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

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