Verfassungsbruch beim Gesetz zur Tarifeinheit?

„Die große Koalition weiß genau, dass sie mit dem Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbruch begeht und trotzdem hat sie es durchgewinkt“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky nach der heutigen ersten Lesung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundestag.
Selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes habe das Gesetz kürzlich als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt. Und das Bundesarbeitsgericht habe bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besage, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften.

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