Bayerische Eisenbahnen vereinbaren Erstattung von Ausbildungskosten

In Bayern soll das Ausbilden von Lokführerinnen und Lokführern attraktiver werden. Dazu haben acht Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem Freistaat und die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) am 21. Juli 2025 eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sich die Branche zur wechselseitigen Erstattung der Ausbildungskosten bei diesem Berufszweig verpflichtet.

Christian Bernreiter, Bayerns Verkehrsminister und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der BEG, lobt das Ergebnis: „Das ist ein nachhaltiger Schulterschluss. Wer vorne im Führerstand die Fahrgäste sicher befördert, gehört beim Bahnfahren zu den wichtigsten Rädern im Getriebe. Wir brauchen fürs Bahnland Bayern hier weiterhin motivierte und qualifizierte Leute. Deshalb stärken wir jetzt die Motivation der Unternehmen, in diese wichtige Ausbildung zu investieren.“  Bärbel Fuchs, Geschäftsführerin der BEG, ergänzt: „Es bringt der Branche als Ganzes nichts, wenn sich Unternehmen wechselseitig Lokführer abwerben. Die Ausbildungskostenerstattung macht es deutlich attraktiver, selbst in die Zukunft zu investieren.“

Wechseln Lokführer vom Unternehmen, das sie ausgebildet hat, zu einem anderen in Bayern, zahlt der neue Arbeitgeber dem ehemaligen künftig einen finanziellen Ausgleich. Diese Ausbildungskostenpauschale variiert, beispielsweise abhängig davon, wie lange die Ausbildung zurückliegt. Je länger die Mitarbeiter bei ihrem Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren, desto geringer ist die Summe, die der neue Arbeitgeber dem anderen erstatten muss.

Die BEG, welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Auftrag des bayerischen Verkehrsministeriums mit dem Betrieb des Regional- und S-Bahn-Verkehrs im Freistaat beauftragt, übernimmt als neutrale Instanz die Funktion einer Clearingstelle für die Erstattung der Ausbildungskosten. Beispielsweise stellt die BEG auf Basis von übermittelten, anonymisierten Daten den Übertritt von einem zum anderen Unternehmen fest. Bei Konflikten um die Erstattung der Ausbildungskosten fungiert die BEG zudem als Mediator.

Die nun getroffene Vereinbarung ist Resultat des 2024 von der BEG gegründeten Aktionsbündnisses Bahnberufe Bayern, das gemeinsam Maßnahmen gegen den Personalnotstand im Regional- und S-Bahn-Verkehr umsetzt. Ihm gehören neben der BEG folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen an, die zusammen 99 Prozent des gesamten Regional- und S-Bahn-Verkehrs in Bayern leisten: Agilis, Arverio Bayern, Bayerische Regiobahn, DB Regio Bayern, DB RegioNetz Verkehr (Südostbayernbahn und Westfrankenbahn), S-Bahn München, Erfurter Bahn und die Länderbahn. „Im Rahmen des Aktionsbündnisses arbeiten wir gemeinsam an weiteren Maßnahmen, um die Gewinnung von Fachkräften weiter zu forcieren“, sagt Bärbel Fuchs. „Dazu zählt unter anderem unsere Kommunikationskampagne ‚Superjobs‘, die letztes Jahr angelaufen ist und bereits zu einer höheren Zahl an Interessenten und Bewerbungen bei den bayerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt hat.“

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