Die Schlichtung zwischen Deutscher Bahn und GDL ist unter der Führung von Ministerpräsident a.D. Matthias Platzeck und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow erfolgreich beendet worden. Beide Tarifparteien haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Parallel zum Schlichtungsverfahren wurden Verhandlungen aufgenommen, so dass die Tarifrunde gestern am späten Abend abgeschlossen werden konnte.
DB-Personalvorstand Ulrich Weber: „Wir haben intensiv am Schlichter- und Verhandlungstisch gearbeitet und ein faires Kompromisspaket geschnürt. Damit befrieden wir nach harten Monaten endlich die Situation bei der DB. Die Streikgefahr ist gebannt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Kunden, unsere Mitarbeiter und das gesamte Unternehmen. Ich danke beiden Schlichtern ausdrücklich für ihren Beitrag.“
Verständigt haben sich DB und GDL auf ein Gesamtpaket mit Lohnerhöhungen, einem Vertrag über eine Langfrist-Perspektive der GDL als Tarifpartner mit einem verbindlichen Schlichtungsverfahren sowie einem umfassenden Programm zur Belastungsreduktion und zum Abbau von Überstunden. Außerdem wird die Referenzarbeitszeit ab dem Jahr 2018 um eine Stunde auf 38 Wochenstunden gesenkt. Gleichzeitig wird das Arbeitszeitsystem reformiert.
„Alle Ergebnisse und Vereinbarungen fügen sich inhaltlich in die bestehenden Regelungen ein. Damit erreichen wir unser Ziel, für ein und dieselbe Berufsgruppe nicht nach Gewerkschaftszugehörigkeit unterscheiden zu müssen, wenn es um Arbeitszeit, Pausenregelungen oder Vergütung geht“, so Weber weiter.
Der Tarifabschluss im Einzelnen:
- Entgelterhöhungen und Einmalzahlung wie schon mit der EVG am 27. Mai 2015 vereinbart: Insgesamt 5,1 Prozent in zwei Stufen: 3,5 Prozent zum 1. Juli 2015 (mindestens 80 Euro) und 1,6 Prozent zum 1. Mai 2016 (mindestens 40 Euro. Dazu kommt eine Einmalzahlung, auf die eine bereits im Februar geleistete Vorschusszahlung angerechnet wird. Damit werden im Juli noch 350 Euro ausgezahlt. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30. September 2016 (Laufzeit 27 Monate).
- Langfrist-Garantie der GDL als Tarifpartner bei der DB bis 2020 sowie ein neues Schlichtungsverfahren: Die GDL erhält damit unabhängig von gesetzlichen Neuerungen eine Langfrist-Perspektive bei der DB. Zudem wurde bis 2020 auch ein verbindliches Schlichtungsverfahren vereinbart. Künftig kann die Schlichtung nicht nur einvernehmlich von beiden Seiten, sondern auch nur von einer Seite angerufen werden, wenn die Verhandlungen gescheitert sind oder Streiks angekündigt werden.
- Umfassendes Programm zur Reduzierung der Belastung von Lokführern: Bis 31. Dezember 2017 sollen eine Million der über Jahre aufgelaufenen Überstunden abgebaut werden. Um dies zu erreichen, werden 300 zusätzliche Triebfahrzeugführer beschäftigt. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem die Option, sich die Überstunden ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Zudem kann auch eine geringere Arbeitszeit vereinbart werden. Abstriche beim Entgelt werden dann durch die Auszahlung von Überstunden kompensiert. Ältere Lokführer können außerdem künftig auch von der bei der DB angebotenen besonderen Teilzeit im Alter profitieren (81 Prozent Arbeitszeit bei 88,5 Prozent Einkommen).
- Absenkung der Referenzarbeitszeit um eine Wochenstunde ab 2018: Die Referenzarbeitszeit, nach der sich das Entgelt bemisst, wird zum 1. Januar 2018 um eine Stunde auf 38 Stunden gesenkt. Dafür wird gleichzeitig das Arbeitszeitsystem reformiert. Die Wahlmöglichkeit, einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 Minuten pro Überstunde anstelle einer Überzeitzulage wählen zu können, entfällt. Der bisherige „Zinseszins-Effekt“ auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Überstunden wird ausgeschaltet. Die Absenkung der Referenzarbeitszeit greift erst nach dem Auslaufen der jetzigen Tarifabschlüsse mit GDL und EVG. Damit bleibt genügend Zeit, dies in den nächsten Tarifverhandlungen ab 2016 zu berücksichtigen.
- Ein Bundesrahmentarifvertrag für das GDL-Zugpersonal und vier DB-Haustarifverträge für Lokführer, Zugbegleiter/Bordgastronomen, Disponenten und Lokrangierführer: Der neue „BuRa-ZugTV“ beinhaltet übergeordnete Themen wie beispielsweise Entgelt und Arbeitszeit. In den Haustarifverträgen werden die DB-spezifischen Regelungen abgebildet. Alle Regelungen sind widerspruchsfrei zu bereits bestehenden Tarifverträgen gestaltet.