Rheinland-Pfalz: Kabinett beschließt „Carsharing-Gesetz“

Der Ministerrat hat am 17.12.2019 das von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing vorgelegte „Carsharing-Gesetz“ beschlossen. Damit soll es für Kommunen in Rheinland-Pfalz leichter werden, Carsharing-Angebote in ihrer Stadt oder in ihrem Gemeindegebiet einzurichten. Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzesentwurf ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Bisher ist das Einrichten von Carsharing-Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Der Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes sieht vor, die Einrichtung auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zu ermöglichen. Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhalten dem Gesetzesentwurf nach erstmals die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte birgt die geplante Gesetzesänderung die Möglichkeit, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern beispielsweise auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten.

Gleichzeitig eröffne die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass Kommunen selbst aktiv werden und auf Carsharing-Anbieter zugehen, um eine Station in der Gemeinde einzurichten. Bisher können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse nur auf Antrag erteilen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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