Bild: Solaris

Umsetzung der Clean Vehicles Directive beschlossen

Das Kabinett hat am Mittwoch, 20. Januar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.

Die Richtlinie gilt für folgende Aufträge (u.a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren) nach dem 2. August 2021:

  • für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • für öffentliche Dienstleistungsaufträge (u.a. ÖPNV-Busse)
  • für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste)

Ausgenommen sind u.a. Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze aufgrund der geringen Marktreife von sauberen Fahrzeugen in diesem Segment.

Was sind die Mindestziele?

  • Es gibt für zwei Referenzzeiträume (2.08.2021 bis 31.12.2025; 1.01.2026 bis 31.12.2030) feste Quoten für die Beschaffung sauberer Pkw sowie leichter und schwerer Nutzfahrzeuge durch die öffentliche Auftragsvergabe. Zu den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gehören v.a. der öffentliche Verkehr (Straße), die Personensonderbeförderung (Straße), die Bedarfspersonenbeförderung sowie bestimmte Post- und Paketdienste und die Abholung von Siedlungsabfällen.
  • Die Mindestziele für emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV liegen für den ersten Referenzzeitraum bis Ende 2025 bei 45% und für den zweiten Zeitraum bis Ende 2030 bei 65%. Eine Abfrage an die Länder im Juni 2020 ergab, dass besonders in den Stadtstaaten und im urbanen Raum die Umstellung auf emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV bereits erfolgreich verläuft und damit zum Erreichen der CVD-Mindestziele beiträgt. 
  • Der Anteil von Elektro-Pkw ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Im zweiten Halbjahr 2020 gab es fast 300.000 Neuzulassungen bei den Pkw mit Elektroantrieb, die sich je zu Hälfte auf Batterie- und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge aufteilen. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die die Grenzwerte zu CO2– und Luftschadstoffemissionen gemäß CVD einhalten,  können den CVD-Mindestzielen von 38,5% an den Neubeschaffungen ab August 2021 angerechnet werden.
  • In der Bundesverwaltung erfolgt die Umstellung der Fuhrparke auf Dienstfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereits seit einigen Jahren erfolgreich. Das Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 umfasst auch den Einsatz von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen.
  • Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden über Grenzwerte zu CO2– und Luftschadstoffemissionen als „saubere Fahrzeuge“ definiert, während schwere Nutzfahrzeuge und Busse aufgrund der Nutzung alternativer Kraftstoffe (Strom, Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt werden) unter diese Definition fallen. Demnach werden beispielsweise Plug-In Hybridbusse den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge angerechnet, moderne EURO-VI-Dieselbusse jedoch nicht.
  • Mindestens die Hälfte der Mindestziele für Busse im ÖPNV (mit Stehplätzen) muss durch emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrobusse mit Batterie oder Brennstoffzellen-Antrieb sowie Oberleitungsbusse) erfüllt werden.
Bild: BMVI
Bild: BMVI

Quelle: BMVI

Print Friendly, PDF & Email

Comments are closed.