ie vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Durchbruch für den Nutzfahrzeug-Bereich. Mit der neuen Förderung setzen wir einen riesen Anreiz für Transportunternehmen, auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge umzusteigen. Denn wir fördern nicht nur den Erwerb, sondern auch die da-für nötige Tank- und Ladeinfrastruktur. Wir werden mehr Güter auf die Schiene verlagern. Tatsache ist aber auch, dass die Straße weiterhin einen großen Anteil am Gütertransport haben wird. Darum muss er schnell sauberer werden. Die Nachfrage nach sauberen Fahrzeugen ist entsprechend hoch und die Verfügbarkeit nimmt zu. Mein Appell an die Branche: Nutzen Sie diese Chance!“

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

1.            Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 so-wie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,

2.            Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahr-zeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,

3.            Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen so-wie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahr-zeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMVI zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung der Europäischen Kommission ist eine Aufnahme von Wasserstofftankstelleninfrastruktur in die Förderung für die nächsten Förderaufrufe geplant. Ein Förderaufruf für Wasserstofftankstelleninfrastruktur im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NIP) wird zudem in der zweiten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht. Über das NIP kann Tankinfrastruktur unabhängig von der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert werden.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

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