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Bundesverkehrswege-Planung schleunigst modernisieren

Der Thinktank Agora Verkehrswende plädiert dafür, die derzeit laufende Überprüfung der Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) für eine grundsätzliche Modernisierung der Planung von Verkehrsinfrastruktur des Bundes zu nutzen. Das bisherige Verfahren beruhe auf überholten Szenarien und werde den Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes nicht gerecht. Zusätzliche Dringlichkeit entstehe durch das in Abstimmung befindliche Planungsbeschleunigungsgesetz, das für eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten sorgen soll. Eine Analyse des Thinktanks beleuchtet den Bedarf zur Weiterentwicklung des Verfahrens und trägt die Reformvorschläge aus Politik und Zivilgesellschaft zusammen.

„Der aktuelle BVWP ist nicht mehr zeitgemäß. Es wäre nicht angemessen, die Planung der Verkehrsinfrastruktur auf dieser Grundlage zu beschleunigen. Der BVWP ist mit seinem Gesamtvolumen von mindestens 270 Milliarden Euro ein mächtiger Hebel zur Gestaltung der Zukunft. Mit seiner Modernisierung kann die Ampelkoalition jetzt Kurs nehmen auf Klimaneutralität statt Klimanotstand, Effizienz statt möglicher Fehlinvestitionen, Teilhabe statt Einschränkung und sozialen Frieden statt Baustellen-Protesten.“

Dr. Urs Maier, Projektleiter Energie und Infrastruktur bei Agora Verkehrswende

Die Analyse von Agora Verkehrswende zählt eine Liste von Defiziten der Bundesverkehrswegeplanung auf. Allen voran fehlt eine an politischen Zielen orientierte Strategie für die Entwicklung der Verkehrsnetze in Deutschland. Die Prognose für das Jahr 2030 schreibt bestehende Trends fort und geht von einem immer weiter steigenden Verkehrswachstum aus. Die negative CO2-Bilanz von Straßenprojekten wird in Kauf genommen; die Schiene kommt im Vergleich zur Straße immer noch zu kurz. Schließlich ist die Finanzierung der zahlreichen Projekte nicht gewährleistet.

Die Bewertungskriterien für die Vorhaben sind nach den ausgewerteten Studien und Analysen an vielen Stellen nicht klar nachvollziehbar und zu wenig am Klima- und Umweltschutz orientiert. Einigen Gutachten zufolge verstößt die Planung sogar gegen das Grundgesetz und EU-Recht.

Nach Einschätzung von Agora Verkehrswende sollten alle Vorhaben nach neuen Kriterien bewertet werden. Dies sei rechtlich zulässig und angesichts der wachsenden Klimaschutzlücke im Verkehrssektor dringend geboten. Die Neubewertung sollte vor allem vier Grundsätzen folgen:

  1. Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen
  2. Vorrang von Schiene vor Straße
  3. Vorrang von Erhalt vor Aus- und Neubau
  4. Pflicht zur Einbeziehung von Alternativen zur Straße.

Nur wenn Bauvorhaben diesen Kriterien genügen, sollten sie weiterverfolgt werden. Über die Neubewertung der aktuellen Vorhaben hinaus empfiehlt Agora Verkehrswende, zukünftige Bundesverkehrswegepläne auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen und in Richtung einer Bundesmobilitätsplanung weiterzuentwickeln.

Quelle: Agora Verkehrswende

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