Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht einen wichtigen Schritt in der Entscheidung des Deutschlandticket-Koordinierungsrats, einem Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern, die so genannte Stufe 2 der Einnahmeaufteilung beim Deutschlandticket rückwirkend zum September 2025 einzuführen: „Mit der Umsetzung der zweiten Stufe, einer Verteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket nach Postleitzahlen, kommen wir endlich weiter in Richtung einer leistungsgerechteren Einnahmeaufteilung. Daher begrüßen wir diesen Beschluss von Bund und Ländern ausdrücklich. Gleichzeitig müssen auf dem weiteren Weg zu einer rechtssicheren Einnahmeaufteilung beim Deutschlandticket noch viele Fragen geklärt und maßgebliche Entscheidungen getroffen werden. Warum nicht das ganze Jahr 2025 in dieser Logik abgerechnet wird, erschließt sich uns nicht“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Im Rahmen einer Sondersitzung hatten die Verkehrsministerinnen und – minister am 18. September einige Entscheidungen für die Planbarkeit und Zukunftsfähigkeit des Deutschlandtickets getroffen: Bund und Länder stellen demnach von 2026 bis 2030 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Deutschlandticket bereit. Zudem soll die Übertragbarkeit nicht verbrauchter Bundesmittel auf die Folgejahre festgeschrieben werden. Eine gemeinsame, bundesweite Werbekampagne zusammen mit der Branche soll zudem weitere Neukundinnen und Neukunden, vor allem beim Deutschlandticket Job, gewinnen. „Diese Beschlüsse begrüßen wir, weil sie sowohl für die Branche als auch für die Fahrgäste Sicherheit und Perspektiven in Sachen Zukunftsfähigkeit beim Deutschlandticket bieten. Allerdings müssen die Beschlüsse aus der Sonder-VMK nun auch Eingang in den Gesetzentwurf des Bundes zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes finden. Erst dann haben wir und unsere Kundinnen und Kunden die nötige Gewissheit“, so Wolff weiter.
Zentrale Fragen bei der Einnahmeaufteilung sind nach wie vor offen
Neben der beschlossenen Einführung der Stufe 2 bei der Einnahmeaufteilung, sieht der VDV für die Verkehrsunternehmen und Verbünde offene Fragen bei der konkreten Abrechnung, die nun schnell geklärt werden müssen: „Der Ausgleich, den die öffentliche Hand an die Verkehrsunternehmen für die Einnahmeverluste durch das Deutschland-Ticket zahlt, ist für 2025 vernünftig geregelt. Für 2026 stellen sich aber noch Fragen. Die Länder wollen eine Pauschalierung einführen. Dabei muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass der Ausgleich in allen Bundesländern ausreichend ist, um den jeweiligen Anspruch der dortigen Verkehrsunternehmen vollständig zu decken. Duch die Umstellung der Ausgleichssystematik darf es keine Unwuchten geben, bei denen einzelne Verkehrsunternehmen benachteiligt werden, so Wolff abschließend.