Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Termin für die Verhandlung der Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung festgesetzt. Am 29. Januar 2026 wird in letzter Instanz über die Revision der Bundesregierung gegen das von der DUH erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden. Dieses hatte im Mai 2024 festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung rechtswidrig ist. Es reicht nicht aus, um die verbindlichen Klimaziele des Klimaschutzgesetzes einzuhalten.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert:
„Die Bundesregierung hat nach wie vor kein Programm vorgelegt, mit dem die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele erreicht werden können. Stand jetzt wird sowohl das Klimaziel 2030 als auch das Klimaziel 2040 krachend verfehlt. Wir erwarten am Bundesverwaltungsgericht ein deutliches Urteil, das dem Klimarechtsbruch der Bundesregierung endlich ein Ende macht. Die Bundesregierung muss im Klimaschutzprogramm konkret darlegen, mit welchen Maßnahmen wie viel CO2 eingespart werden soll. Dringend nötig wäre beispielsweise ein Tempolimit, mit dem sofort 12 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden können. Vage Absichtserklärungen und Maßnahmen, deren Klimaschutzwirkung nicht erkennbar sind, reichen für den Schutz unserer Zukunft nicht aus.“
Derzeit laufen in der Bundesregierung die Verhandlungen zu einem neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens im März 2026 beschlossen werden muss. Die Vorgaben eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hätten unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung dieses Programms.