Mietfahrräder des Verleihunternehmens Nextbike dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorerst nicht mehr auf öffentlichen Straßen des Landes Berlin zur Vermietung angeboten werden.
Das Unternehmen betreibt in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem u.a. im stationsungebundenen sog. Free-Floating-Modell. Dabei werden Fahrräder ohne feste Stationen im öffentlichen Raum bereitgestellt, die von Kunden über eine App gebucht und genutzt sowie innerhalb einer sogenannten „Flex-Zone“ wieder zurückgegeben werden können. Bis zum 30. Juni 2025 betrieb Nextbike das System auf der Grundlage eines mit dem Land Berlin geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages und erhielt jeweils befristete Sondernutzungserlaubnisse. Über eine Fortsetzung dieses Modells konnten sich die Beteiligten nicht einigen.
Das Unternehmen betrieb ihr Fahrradvermietungsgeschäft jedoch weiter. Eine Sondernutzungserlaubnis beantragte sie nicht. Daraufhin forderte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ddas Unternehmen im Juli 2025 auf, das gewerbliche Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum des Landes Berlin zu unterlassen und ihre im Stadtgebiet verteilten insgesamt 6.500 Mietfahrräder unverzüglich zu entfernen. Der Eilantrag der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Berlin hatte keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die Beschwerde von Nextbike ist den Erwägungen des erstinstanzlichen Beschlusses nicht überzeugend entgegengetreten, der maßgeblich auf das aus dem Geschäftsmodell der Antragstellerin resultierende Regulierungsbedürfnis abgestellt hat, das sich aus der besonders intensiven Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die sehr große Anzahl von Mietfahrrädern ergibt. Die Fahrräder würden häufig verkehrsbehindernd auf Gehwegen stehen oder liegen und beeinträchtigten damit den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer erheblich. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die offizielle Stellungnahme von Nextbike dazu leutet wie folgt:
Der Betrieb des Bike-Sharing-Systems der Nextbike GmbH in Berlin wird nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.01.2026 unverändert fortgeführt: Für die Nutzenden ergeben sich daraus keine operativen Änderungen; die Verfügbarkeit der Flotte sowie der gewohnte Service bleiben im gesamten Stadtgebiet ohne Einschränkungen bestehen.
Berlin droht im europäischen Vergleich zum Schlusslicht zu werden. Während Bike-Sharing in anderen Metropolen wie London oder Paris bereits fester Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, führt das aktuelle Modell in der Hauptstadt zu einem lückenhaften Angebot. Hohe Preise und die unzureichende Versorgung der Randbezirke stehen einer sozial gerechten und nachhaltigen Mobilität für alle Bürger*innen entgegen. “Wir müssen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg akzeptieren und werden fristgemäß eine Sondernutzungserlaubnis für die Fahrräder beantragen“, bestätigt Sebastian Popp, CEO von Nextbike. Und weiter: “Wir fordern eine faire Differenzierung der Sondernutzungsgebühren: Da das klassische Fahrrad einen weitaus höheren gesellschaftlichen Nutzen hat als andere Angebote der Mikromobilität, muss es auch gesondert betrachtet werden.”
Im Zuge des Wegfalls der öffentlichen Förderung in Berlin hat nextbike bereits im vergangenen Jahr umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs eingeleitet. Um die gewohnte Systemqualität stabil zu halten, wurde die Flotte auf 5.500 Räder konzentriert. Diese Fokussierung auf die Kerngebiete sowie unumgängliche Tarifanpassungen waren notwendig, um das Angebot unter den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten.
Dabei ist Nextbike, auch Dank der starken und langjährigen Partnerschaft mit Edeka, immer noch das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in Berlin.
Auch der derzeitige Entwurf der Berliner Sharing-Strategie greift zu kurz:
Die Jelbi-Stationen sind nicht flächendeckend installiert und selten groß genug, um die Vielzahl an Angeboten ordentlich zugänglich zu machen.
Eine Regulierung hinsichtlich der Anbieterzahl fehlt.
Es gibt keine tarifliche Integration in die BVG-Angebote wie es zum Beispiel in Köln gehandhabt wird.
Die öffentlichen Hochschulen können, aufgrund einer veralteten Gesetzesvorlage, nur sehr aufwändig Verträge mit nun privat agierenden Drittanbietern wie Nextbike abschließen und hätten vorerst kein CampusBike mehr.
Nextbike ist überzeugt, dass eine zukunftsfähige Stadt über ein Bike-Sharing in öffentlicher Hand verfügen muss – flächendeckend und leistbar für alle, aber die deutsche Hauptstadt zeigt sich hier leider als europäisches Schlusslicht.









