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Bundesnetzagentur ge­neh­migt Tras­senent­gel­te 2026 nach EuGH-Ur­teil neu

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli 2026 die im Dezember 2025 erteilte Entgeltgenehmigung zum Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur (RNI) GmbH aufgehoben und neue Entgelte genehmigt. Die Trassenentgelte für Züge des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schienengüterverkehrs werden gegenüber den zuvor für 2026 genehmigten Entgelten abgesenkt. Die Entgelte für Züge des Schienenpersonennahverkehrs steigen im Gegenzug an, nachdem der Europäische Gerichtshof die Preisbremse für den Nahverkehr für rechtswidrig erklärt hatte.

Trassenpreisbremse des Schienenpersonennahverkehrs ist unionsrechtswidrig

Der deutsche Gesetzgeber hatte im Eisenbahnregulierungsgesetz per Verweis auf das Regionalisierungsgesetz einen Prozentsatz festgelegt, um den die Trassenpreise des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) jährlich steigen dürfen – die sogenannte Trassenpreisbremse. Die Steigerungsraten waren dabei unabhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung bei der DB InfraGO AG. Dies hatte insbesondere in der Genehmigung zum Trassenpreissystem (TPS) 2025 zu deutlichen Entgeltverschiebungen zwischen den Verkehrsdiensten geführt. Grund dafür war, dass die gestiegenen Kosten der DB InfraGO AG wegen der Trassenpreisbremse für den SPNV hauptsächlich vom Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) getragen werden mussten. In der Folge hatten verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die DB InfraGO AG selbst Klage und teils Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Köln eingelegt. Das VG Köln legte die Frage der Unionsrechtskonformität dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser hat mit Urteil vom 19. März 2026 entschieden, dass die im nationalen Recht verankerte Trassenpreisbremse des SPNV unionsrechtswidrig ist.

Aufhebung und Neugenehmigung des Trassenpreissystems 2026

Die Beschlusskammer hat mit Beschluss vom heutigen Tag die im Dezember 2025 unter Anwendung der Trassenpreisbremse genehmigten Trassenentgelte des TPS 2026 der DB InfraGO AG und der DB RNI GmbH aufgehoben und neue Entgelte genehmigt. Gegenüber den ursprünglich genehmigten Trassenentgelten ergibt sich bei der DB InfraGO AG eine Erhöhung der Trassenentgelte für den SPNV um +9 Prozent, für den SPFV eine Absenkung um ‑17 Prozent und für den SGV eine Absenkung um ‑12 Prozent. Bei der DB RNI GmbH ergeben sich Änderungen gegenüber den zuvor genehmigten Entgelten in ähnlicher Größenordnung (SPNV +11 Prozent, SPFV -18 Prozent, SGV ‑14 Prozent). In Summe wird der SPNV um rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet, SPFV und SGV entsprechend entlastet.

Weiteres Vorgehen

Die Abrechnung der neuen Trassenentgelte des TPS 2026 und rückwirkende Rechnungskorrekturen erfolgen unmittelbar zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen oder sonstigen Zugangsberechtigten und der DB InfraGO AG und DB RNI GmbH. Die Entscheidungen über eine etwaige Aufhebung und Neubestimmung der Trassenentgelte des mit Beschluss vom 22. März 2024 genehmigten TPS 2025 soll später im Jahr ergehen.

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