DB InfraGO klagt gegen Bundesnetzagentur

Der Eisenbahn-Branchenverband VDV bewertet die Klage der DB InfraGO gegen die Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 als nachvollziehbar. Aus Sicht des Infrastrukturbetreibers fehlen Mittel für die Instandhaltung. Diese Lücke muss politisch geschlossen werden. „Der Bund muss seiner Verantwortung als Eigentümer endlich gerecht werden. Wenn DB InfraGO mangels belastbarer und verbindlicher Aussagen des Eigentümers den Klageweg gegen die Bundesnetzagentur beschreiten muss, dann zeigt das, wie unzureichend die bisherigen Rahmenbedingungen für die Schiene sind. DB InfraGO hat ein Anrecht auf eine auskömmliche Finanzierung. Die Branche braucht verlässliche Zusagen des Bundes und ein reformiertes, tragfähiges Trassenpreissystem“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Mit der Neufestsetzung der Trassenpreise für 2026 steht fest, welche wirtschaftlichen Belastungen die Branche im laufenden Fahrplanjahr tragen muss. Diese Klarheit ist notwendig. Sie kommt spät und ersetzt keine vorausschauende Politik. Nach Auffassung des VDV zeigt sich erneut, dass der Gesetzgeber bislang keine belastbaren Rahmenbedingungen für die Schiene gesetzt hat. „Dass zentrale Entscheidungen unter hohem Zeitdruck und mitten in der Ferienzeit getroffen werden, ist kein Ausdruck von Handlungsfähigkeit, sondern von struktureller Unsicherheit. Genau diese Unsicherheit belastet Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen“, so Wortmann.

Finanzierung: SPNV gerät unter Druck

Nicht gelöst ist insbesondere die Frage, wie die Finanzierung des stärker belasteten Schienenpersonennahverkehrs verlässlich abgesichert werden soll. Für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen entstehen daraus zusätzliche wirtschaftliche Risiken, die sie nicht aus eigener Kraft auffangen können.

Reform: Bund muss liefern

Aus Sicht des VDV ist die Reform des Trassenpreissystems seit Langem überfällig. Der politisch wiederholt formulierte Wille dazu muss jetzt in konkrete Entscheidungen übersetzt werden. Erforderlich sind auskömmliche Finanzierungszusagen des Bundes für die Infrastruktur und ein Trassenpreissystem, das bezahlbar, planbar und dauerhaft tragfähig ist. „Mit vorausschauendem Handeln hätte der Gesetzgeber die jetzigen wirtschaftlichen und formalen Verwerfungen vermeiden können. Jetzt muss der Bund liefern: bei der Finanzierung der Infrastruktur und bei der Reform der Trassenpreise“, so Wortmann.

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