Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) dankt dem bisherigen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder für die offene und ehrliche Zusammenarbeit. Zugleich gratuliert der VDV Steffen Bilger zu seiner Ernennung zum Bundesverkehrsminister. Aus Sicht des Verbands kommt es nun darauf an, die begonnenen Themen zügig und verlässlich weiterzuführen.
„Patrick Schnieder hat den Austausch mit der Branche offen, sachlich und verlässlich geführt. Dafür und für sein stets anständiges und kollegiales Verhalten danken wir ihm ausdrücklich. Richtig ist auch sein Hinweis, dass es bei der Schiene – Stichwort Trassenpreissystem und Korridorsanierungen – und beim ÖPNV Entscheidungen gibt, die keinen Aufschub dulden. Wichtig ist deshalb zugleich, dass mit dem Modernisierungspakt für den ÖPNV ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in Bewegung gekommen ist. Jetzt muss dieser Prozess verbindlich weitergeführt werden – mit klaren Zielen, einem festen Fahrplan und eindeutig geregelten Zuständigkeiten.“
VDV-Präsident Ingo Wortmann
Der VDV erwartet, dass die neue Hausleitung im Bundesverkehrsministerium die begonnenen Gespräche nahtlos aufgreift und zügig in konkrete Maßnahmen überführt. Die Modernisierung des ÖPNV reicht weit über Tariffragen und einzelne Förderprogramme hinaus. Sie braucht politische Führung, verlässliche Perspektiven für Betrieb und Angebot sowie belastbare Rahmenbedingungen für Investitionen.
Zusammenarbeit: Verantwortung zügig annehmen
„Steffen Bilger gratulieren wir zu seiner Ernennung. Jetzt kommt es darauf an, die Themen, für die er Verantwortung übernimmt, gemeinsam mit hoher Intensität weiterzubearbeiten. Dazu zählen vor allem verlässliche Finanzierung, leistungsfähige Infrastruktur und tragfähige Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr. Auch vom neuen Bundesverkehrsminister werden wir nicht sofort sichtbare Erfolge bei der Eisenbahn erwarten können – dafür wurde das System zu lange auf Verschleiß gefahren“, so Wortmann.
Mit Blick auf den Modernisierungspakt sieht der VDV in der laufenden Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes einen wichtigen Ansatzpunkt. Aus Sicht des Verbands müssen insbesondere die zeitliche Befristung und die Nachrangigkeit bei der Förderung der Grunderneuerung von Infrastruktur entfallen. Das betrifft Straßenbahnen, nichtbundeseigene Eisenbahnen sowie Bahnhöfe, Haltestellen und Umsteigeanlagen. Die Grunderneuerung und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der städtischen ÖPNV-Infrastruktur sind Daueraufgaben und brauchen deshalb Planungssicherheit. „Auch der jüngst bekannt gewordene, geplante Kahlschlag bei der E-Bus-Förderung muss umgehend gestoppt werden. Für den Branchenverband bleibt entscheidend, dass politische Ziele und Finanzierung zusammenpassen. Nur mit planbaren Rahmenbedingungen können Verkehrsunternehmen Angebot, Qualität und Investitionen dauerhaft sichern“, so Wortmann abschließend.









