Aufgabenträger fordern Aussetzung der Trassenpreisentscheidung 2027

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt die Bescheidung der Trassenentgelte 2027 noch vor dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 in Aussicht. Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) bedauert dies; er hatte die Beschlusskammer darum gebeten, diese Entscheidung vor dem Hintergrund des laufenden Klageverfahrens zum Trassenpreisbescheid 2026 auszusetzen.

„Es ist äußerst bedauerlich, dass die Beschlusskammer unserer Bitte nach Aufschiebung der Trassenpreisbescheide für 2027 nicht nachkommen will. Das bisherige Berechnungsverfahren für die Trassenentgelte ist intransparent, unausgewogen und benachteiligt den Schienenpersonennahverkehr systematisch. Die BNetzA nimmt damit sehenden Auges kurzfristig unumkehrbare Angebotskürzungen im SPNV als Folge überhöhter Trassenentgelte im SPNV in Kauf.“

Dirk Gründler, Syndikusrechtsanwalt des BSN

BSN-Präsident Peter Panitz ergänzt:

„Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger haben ihre Verkehrsverträge unter Annahme deutlich geringerer Infrastrukturkosten kalkuliert. Steigerungsraten, wie die angekündigten 7,8 Prozent für das kommende Fahrplanjahr 2027, können wir nicht tragen. Streichungen im Verkehrsangebot werden damit immer wahrscheinlicher und von etlichen Aufgabenträgern bereits vorbereitet.“

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