Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat heute über den Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge abgestimmt.

Ab 2030 nur noch emissionsfreie Stadtbusse?

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat am 24.10.2024 über den Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge abgestimmt. Hersteller dürfen demnach ab 2030 ausschließlich lokal emissionsfreie Stadtbusse in den Markt bringen. Zuvor hatten sich sowohl der Verkehrs- als auch der Industrieausschuss dafür ausgesprochen, eine entsprechende Vorgabe erst ab 2035 einzuführen mit einem Zwischenziel für 2030. „Wir drängen auf einen fünfjährigen Aufschub und die sofortige Klärung der Finanzierung, denn der Einsatz von Elektrobussen und Wasserstoffbussen kann nur erfolgen, wenn in den nächsten Jahren flächendeckend die nötige Infrastruktur aufgebaut wird“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. Laut Branchenverband ist die Umstellung von konventionellen Fahrzeugen auf E-Busse in vollem Gange, brauche jedoch notwendige Planungs- und Bauzeiten sowie eine finanzielle Förderung.

Die Vorgaben aus Brüssel richten sich im Prinzip an die Hersteller, betreffen jedoch mittelbar sämtliche Busbetriebe in der Europäischen Union und damit in Deutschland: nicht nur die großen, öffentlichen Verkehrsunternehmen, sondern auch jeden einzelnen kleinen und mittelständischen Busbetrieb vor Ort. „Die zu schaffende Infrastruktur umfasst neben Ladestationen auch die Umrüstung von Werkstätten und Depots. Diese für Elektromobilität zu ertüchtigen, braucht Zeit – von der Planung zum Abschluss mindestens fünf Jahre, wenn genügend Handwerker und Baudienstleister zur Verfügung stehen“, so Overkamp.

Die Vorgaben aus Brüssel erhöhen den Druck auf die deutschen Verkehrsunternehmen, kurzfristig auf Elektromobilität umzustellen. Der Branchenverband VDV sorgt sich besonders um die kleineren, privaten Betriebe, die oftmals als Subunternehmer und im Schülerverkehr aktiv sind – und erheblich von der Vorgabe betroffen sind. „Die mit der Elektrifizierung verbundenen Kosten können die Verkehrsunternehmen und Kommunen vor Ort nicht allein tragen; die bestehenden Fördermittel sind längst überzeichnet und Ticketpreiserhöhungen, um die Investitionen zu refinanzieren, sind ausgeschlossen. Der Auftrag an die Politik ist also ganz klar: Sie muss nun ohne weitere Verzögerung die Finanzierung auf den Weg bringen, damit wir spätestens 2025 anfangen können zu planen und zu bauen“, so Overkamp.

„Wir rufen die Europaabgeordneten im Plenum auf, das Votum des Umweltausschusses an dieser Stelle zu überstimmen und der Branche fünf wichtige Jahre einzuräumen, ihre Infrastruktur für den Einsatz von Elektrobussen zu ertüchtigen, bevor am Markt nur noch lokal emissionsfreie Busse gekauft werden können“, so Overkamp. Eine überzogene Regelung helfe in der Praxis nicht weiter, so der VDV. Öffentlicher Personenverkehr sei bereits jetzt klimafreundlich und wird in jedem Fall zunehmend elektrisch erbracht. „Die Umstellung der Busflotte lässt sich jedoch nicht über Nacht erzwingen, sondern erfordert eine solide Finanzierung, Planung und bauliche Maßnahmen – in einem dafür schwierigen Marktumfeld. Wir sind uns im Ziel der Dekarbonisierung einig und die Bus- und Bahn-Branche ist ein verlässlicher Partner – nur brauchen wir hier einen fünfjährigen Aufschub, um alle Verkehrsunternehmen mitzunehmen – und unverantwortliche Konsequenzen zu vermeiden“, so Overkamp abschließend.

Quelle: VDV

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