Die Deutsche Bahn (DB) lässt gerichtlich klären, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat.

Arbeitsgericht lehnt Verfügung im Bahnstreik ab

Die Deutsche Bahn ist ersteinmal mit ihrem Versuch gescheitert, den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) juristisch zu beenden. Am Donnerstagabend lehnte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung des Konzerns gegen den Arbeitskampf ab. Somit darf der Streik weitergeführt werden. Die Kammer habe ganz klar bestätigt, dass die Arbeitskampfmaßnahme rechtmäßig, zulässig und auch verhältnismäßig sei, sagte GDL-Chef Claus Weselsky nach der Verhandlung. Dieses große Kino sei die exakte Wiederholung der Geschichte aus dem Jahr 2014 und 2015. Bereits in der damaligen Tarifrunde hatte die Bahn gegen den Arbeitskampf der GDL geklagt und auch verloren.

Quelle: tagesspiegel

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